Ergebnisse myDRG Fachportal Medizincontrolling
18.12.2020
Az. L 11 KR 2249/20: Krankenkasse ist von Aufrechnungen bei rückwirkend geltender zweijähriger Verjährungsfrist ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 2249/20: Krankenkasse ist von Aufrechnungen bei rückwirkend geltender zweijähriger Verjährungsfrist ausgeschlossen (Urteilsbegründung).