Vorhersehbarkeit einer Chefarzt-Verhinderung muss eine Vertretungsregelung nicht unwirksam machen
Chefarztbehandlung: Stellvertretervereinbarung kann auch bei vorhersehbarer Verhinderung des Chefarztes wirksam sein (Christmann Law).
Chefarztbehandlung: Stellvertretervereinbarung kann auch bei vorhersehbarer Verhinderung des Chefarztes wirksam sein (Christmann Law).
Az. S 38 KA 262/19: Arztvertretung könne nicht als stundenweise oder halbtägige Vertretung honoriert werden (Seufert Law).
Az. S 10 BA 24/20: Beim Honorararzt im Krankenhaus entscheiden Einzelfallmerkmale über selbständige oder abhängige Tätigkeit (Medizinrecht RA Mohr).