Entgelte von nicht eigenständigen Tageskliniken sind nicht der Bindung an die Grundlohnsumme unterworfen
Az. 3 C 11/21: Veränderungswert nach § 6 KHEntgG für unselbständige Tageskliniken nicht maßgeblich (Seufert-Law).
Az. 3 C 11/21: Veränderungswert nach § 6 KHEntgG für unselbständige Tageskliniken nicht maßgeblich (Seufert-Law).
Fiktiver Bundesbasisfallwert 2023 i.H.v. 4.000 Euro vorgeschlagen (BVMed).
Hamburg: Krankenhäuser fordern Inflationszuschlag, Wegfall des 2%-igen Selbstbehalts und Fortführung des Versorgungszuschlags (Presseaussendung).
Preise im Krankenhaussektor steigen langsamer (AOK Gesundheitspartner).
Corona drückt die Preise (Das Krankenhaus 06/2021).
Preise für DRG-Leistungen können 2021 um 2,53 Prozent steigen (AOK-Gesundheitspartner).
Tarifrate vereinbart: Nachschlag für Krankenhäuser (Curacon).
Vereinbarungen zum Veränderungswert 2019 i.H.v. 2,65 Prozent (Deutsche Krankenhausgesellschaft).