Az. 23 S 63/21: Oberarzt darf Chefarzt bei Wahlleistung als gewillkürter Stellvertreter vertreten
Az. 23 S 63/21: Abrechnung von Wahlarztentgelten, wenn der Versicherungsnehmer ausdrücklich die wahlärztliche Behandlung durch einen Oberarzt und nicht durch den Chefarzt wünsche (Christmann-Law).