Krankenhausreform hat Auswirkungen auf die Weiterbildung
Die Bildung von Leistungsgruppen sollte sich an den Vorgaben der ärztlichen Weiterbildungsordnung orientieren (Deutsches Ärzteblatt).
Die Bildung von Leistungsgruppen sollte sich an den Vorgaben der ärztlichen Weiterbildungsordnung orientieren (Deutsches Ärzteblatt).
Folgen der bisherigen Pläne einer Krankenhausreform sollen wissenschaftlich analysiert werden (Deutsches Ärzteblatt).
Oberverwaltungsgericht verneint Zulässigkeit geriatrischer frührehabilitativer Komplexbehandlung 8-550 bei fehlendem Versorgungsauftrag für Geriatrie (Medizinrecht Saarland).
Az. L 3 KA 1/21: Abtrennung von Diagnosestellung und Befundbewertung sorge für Unabhängigkeit von einem eventuellen Interesse an der Therapie (Sozialticker).
Zukunft der ambulanten Gefäßtherapie, insbesondere der Interventionen (Springer).
Hartmannbund: Qualitativ hochwertige Weiterbildung der Ärzte sei bei künftigen Krankenhausreformen sicherzustellen (Pressemeldung).
The New Deal: Der neue Landeskrankenhausplan in NRW (KU 12/2022, PDF, 288 kB).
Hygieneförderprogramm wird zum Infektiologieförderprogramm (Deutsches Ärzteblatt).
Az. L 9 KR 392/20: Die Erbringung von TAVI-Leistungen an Kliniken ohne herzchirurgische Abteilung entsprach schon im Jahr 2014 nicht dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).
Krankenhausplan NRW 2022 veröffentlicht (KMH-Medizinrecht).
Sektorenübergreifende Versorgung im Landkreis Hamburg-Harburg: Beispiel einer urologischen Kooperation / Cross-sectoral patient care in the district of Hamburg Harburg: an example of urological cooperation (Springer).
Orthopäde darf MRT-Untersuchungen durchführen und privat abrechnen (Christmann Law).
Gekündigter Chefarzt einigt sich mit Brüderkrankenhaus Paderborn (Westfalen-Blatt).
Ärztekammer Westfalen-Lippe entzieht einem Paderborner Orthopäden die Weiterbildungsbefugnis (Radio Hochstift).
Paradigmenwechsel: Neuer Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen (BDO Legal).
Aufhebung der Sektorengrenzen gefährde die Verbundweiterbildung (Ärztezeitung).
Krankenhausplan NRW: Kooperation statt Konkurrenz (Deutsches Ärzteblatt).
Krankenhaus der Zukunft: Wie soll und wird es aussehen? (DGOU, PDF, 233 kB).
Krankenhausgestaltungsgesetz NRW - Grundlegende Neuausrichtung der Krankenhausplanung (Seufert Law).
Lesetipp: Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes - Viele Krankenhäuser werden ihr blaues Wunder erleben (Deutsches Ärzteblatt).
Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Solidaris).
Abschied vom Planbett - Reform der Krankenhausplanung in NRW tritt in Kraft (KMH Medizinrecht).
Schlafbezogene Atmungsstörungen: Abrechnung durch drei weitere Fachgruppen (KBV).
NRW: Krankenhausplanung im Wandel (BDO Legal).
Reformierung der Krankenhausplanung in NRW (Medizinrecht-Aktuell).
Krankenhausplanung in NRW: Einführung sinnvoller Strukturen statt Kahlschlag (Deutsches Ärzteblatt).
Reform der Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen vorgelegt - Planungsbasis verschiebt sich von Krankenhausbetten zu meĀdiĀzinischen Leistungen (Deutsches Ärzteblatt).
Az. L 1 KR 142/14: Die Implantation eines Cochlear-Implantates ist vom Versorgungsauftrag für eine Hauptabteilung HNO gem. Weiterbildungsordnung umfasst, wenn der die Leistung ausschließende Krankenhausplan auf die WBO verweist (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 2/18 R, B 1 KR 17/18 R: Versorgungsauftrag eines Krankenhauses bestimmt sich nach dem jeweiligen Krankenhausplan des Landes und dem darauf beruhenden Feststellungsbescheid (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 17/18 R: Implantation einer Knie-TEP sei vom Versorgungsauftrag für Chirurgie nach der maßgeblichen Weiterbildungsordnung erfasst (Terminbericht).
Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit Auswirkung auf Facharzt-Besetzung in MVZs (BPG Münster).
Az. L 8 KR 511/16: TAVI-Eingriffe seien eine interdisziplinäre Therapieform und damit nur in Krankenhäusern mit herzchirurgischer und kardiologischer Abteilung durchzuführen - ein alleiniger Versorgungsauftrag für Innere Medizin/Kardiologie reiche nicht aus (Urteilsbegründung).
Az. 5 K 1826/17: Reichweite des Versorgungsauftrages (Urteilsbegründung).