Az. L 1 KR 260/16: LSG Sachsen zur Kodierbarkeit von T81.4 und Keimnachweisen
Az. L 1 KR 260/16: Eine mit der ICD T81.4 kodierbare Wundinfektion setzt über die Keimbesiedelung der Wunde hinaus eine konkrete Wirtsreaktion voraus (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 260/16: Eine mit der ICD T81.4 kodierbare Wundinfektion setzt über die Keimbesiedelung der Wunde hinaus eine konkrete Wirtsreaktion voraus (Urteilsbegründung).
Az. L 3 U 74/14: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zur Kodierung der Hauptdiagnose unter Auslegung der Kodierrichtlinien DKR 1905d versus DKR 1903c (hier: Unterarmschafttrümmerfraktur mit schwerem Weichteilschaden und Gefäßverletzungen bei Amputationsverletzungen an mehreren Fingern) (Urrteilsbegründung).
Az. B 1 KR 3/16 R: Landesvertragliche Einschränkungen der Überprüfungsmöglichkeiten der Krankenkassen gegenüber Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser durch Wirtschaftlichkeitsgebot ausgeschlossen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 3/16 R: BSG zum zum Vergütungsanspruch nach Teilanerkenntnis aus fehlendem Beweisverwertungsverbot (Urteilsbegründung).