Entscheidung des Schlichtungsausschusses: Adhäsiolyse
Entscheidung des Schlichtungsausschusses: Adhäsiolyse und Begrifflichkeit "relevanter Aufwand", bzw. "erheblicher Mehraufwand" (InEK, PDF, 47 kB).
Entscheidung des Schlichtungsausschusses: Adhäsiolyse und Begrifflichkeit "relevanter Aufwand", bzw. "erheblicher Mehraufwand" (InEK, PDF, 47 kB).
Az. L 11 KR 597/21: Eine partielle Maxillektomie ist nicht von Nasenseptum- und Nasenmuschelkorrektur umfasst und darf mit dem OPS 5-771.- zusätzlich kodiert werden (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 1829/20: Die Resektion von 40 cm Ileum im Rahmen einer chirurgisch-onkologischen Hemikolektomie stelle keine bloße Manschettenresektion als integralen OP-Bestandteil dar und kann daher zusätzlich mit dem OPS 5-454.20 (2016) kodiert werden (Urteilsbegründung).
Az. L 6 KR 5/18: Die Kodierung von R63.3 (Ernährungsproblem) zusätzlich zur Diagnose der Graft-versus-Host-Krankheit am Darm (T86.01+ K93.22*) sei eine unzulässige Doppelkodierung (Urteilsbegründung).
Az. L 6 KR 93/17: Das Prinzip der monokausalen Kodierung verhindert die Verschlüsselung einer Reoperation (5-983) zusätzlich zur Dialyseshunt-Revision (5-394.5) (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 42/15: Die Verankerung eines Arthrodesenagels mit Knochenzement sei bei einer Re-Arthrodese Standard und nicht mit einem zusätzlichen OPS-Kode (hier: 5-785.0) zu kodieren (Urteilsbegründung).
Az. S 1 KR 1/17: Eine plastische Bauchdeckenrekonstruktion mit Chelala-Nähten (OPS 5-546.2) kann zusätzlich zur laparoskopischen Hernien-OP mit Defektüberbrückung kodiert werden (Urteilsbegründung).
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Az. S 21 KR 342/14: Die Wiedereröffnung eines durch eine VAC temporär verschlossenen OP-Gebietes ist als Re-Operation und nicht als Relaparotomie zu kodieren. Den im Rahmen eines VAC-Wechsels durchgeführten Exzisionen und Destruktionen fehle es an Eigenständigkeit und damit auch an der Kodierbarkeit (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 66/15: Der OPS 5-886.1 (Plastische Rekonstruktion) ist bei Quadrantenresektion [mit Mamillensegment] i.R. der monokausalen Kodierung nicht zusätzlich zu verschlüsseln, die Sekretfördermenge nur am postoperativen Tag ist nicht aussagekräftig (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 2643/17: Partielle Maxillektomie kann ohne Verstoß gegen das Gebot der monokausalen Kodierung mit dem OPS-Kode 5-771.10 kodiert werden (Urteilbegründung).
Az. L 4 KR 488/17: Kodierung eines OPS-Kodes als reine Rechtsfrage? (Medizinrecht Saarland).
Az. L 4 KR 488/17: Eine nach Analfistel-Exzision durchgeführte Analsphinkter-Plastik ist nicht i.S. der monokausalen Kodierung Bestandteil der Exzision, sondern gesondert kodierbar (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 579/15: Doppelte Kodierung einer Reposition bei zweifach zu stabilisierender Fraktur (Vierloch-DHS plus Abstützplatte, OPS 2013: 5-794.4f und 5-794.2f) statt Material-Kombinationskode mit Osteosynthese zulässig (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 579/15: Krankenhausabrechnung - Kodierfragen (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 256/15: Der Kodierbarkeit des OPS-Kodes 5-469.00 (2008: Offene Dekompression am Darm) mangele es an an einer nachvollziehbaren Dokumentation im OP-Bericht einer Appendektomie mit Adhäsiolyse (Urteilsbegründung).