Sachbearbeiter stationäre Abrechnung (m/w/d) AOK NORDWEST Dortmund
Die AOK NORDWEST sucht am Standort Dortmund einen Sachbearbeiter stationäre Abrechnung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Die AOK NORDWEST sucht am Standort Dortmund einen Sachbearbeiter stationäre Abrechnung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Die AOK NORDWEST sucht am Standort Rendsburg einen Sachbearbeiter stationäre Abrechnung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Die AOK NORDWEST sucht am Standort Gütersloh einen Sachbearbeiter stationäre Abrechnung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Die AOK NORDWEST sucht am Standort Münster einen Sachbearbeiter stationäre Abrechnung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Die AOK NORDWEST sucht am Standort Pinneberg einen Sachbearbeiter stationäre Abrechnung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Die AOK NORDWEST sucht am Standort Lüdenscheid einen Sachbearbeiter stationäre Abrechnung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Az. B 1 KR 11/20 R und B 6 KA 6/18 R: Ambulante Behandlung im Schockraum (Med-Juris).
Übersicht Fristen PrüfvV - Die verschiedenen Varianten der PrüfvV von 2017 bis 2022: Was gilt ab wann? (Kaysers Consilium, PDF, 128 kB).
Grundsätze des Systemzuschlags im stationären Sektor (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Systemzuschlag 2022 im stationären Sektor i.H.v. 2,67 Euro pro Fall (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Az. L 10 KR 448/20: Sperrt die Abrechnung einer stationären Leistung die fiktive ambulante Leistungsabrechnung? (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 24/20 R: Ausschlussfristen der Prüfverfahrensvereinbarung neu bewertet (Urteilsbegründung).
Definitionshandbuch PEPP-Version 2020 / 2022 (InEK, PDF, 3,7 MB).
Deutsche Kodierrichtlinien für die Psychiatrie / Psychosomatik Version 2022 (InEK, PDF, 683 kB).
PEPP-Entgeltkatalog für 2022 (InEK, PDF, 495 kB).
Abrechnungsbestimmungen: Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2022 (PEPPV 2022) (InEK, PDF, 64 kB).
Klarstellungen der Selbstverwaltung zur PEPPV 2022 (InEK, PDF, 31 kB).
Streit um den Versand der Prüfunterlagen für den Medizinischen Dienst (Medcontroller).
Az. L 6 KR 116/16: Die Kodierung der T81.4 ist bei mikrobiologischen Keimnachweis aus dem Operationsgebiet und spezifischer Antibiose auch ohne Wirtsreaktion zulässig (Urteilsbegründung).
Fallpauschale: So werden stationäre Behandlungen abgerechnet (Handelsblatt).
Az. B 1 KR 11/20 R: Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung nur im Schockraum sei bei Weiterverlegung als ambulante Behandlung anzusehen (Urteilsbegründung).
Az. 6 A 116/20 MD: Der abrechnungsrechtliche Umgang mit taggleich entlassenen Strafgefangenen (Med-Juris).
MDS: Jede zweite geprüfte Krankenhausrechnung war 2020 fehlerhaft (AOK).
Die Arbeit des Medizinischen Dienstes: Zahlen, Daten, Fakten 2020 (Medizinischer Dienst, PDF, 2,5 MB).
Kodierleitfaden 2021 Katheterbasierte Trikuspidalklappentherapie (Abbott, PDF, 357 kB).
Kodierleitfaden 2021 Mitralklappen Transkatheter-Ersatz (Abbott, PDF, 375 kB).
Kodierleitfaden 2021 Katheterbasierte Mitralklappentherapie (Abbott, PDF, 367 kB).
Kodierleitfaden 2021 Structural Heart - Interventionen bei strukturellen Herzerkrankungen (Abbott, PDF, 3,3 MB).
Kodierleitfaden 2021 für die Rhythmologie (Abbott, PDF, 4,4 MB).
Kodierleitfaden 2021 Neurostimulation (Abbott, PDF, 4,4 MB).
Kodierleitfaden 2021 Koronarinterventionen PCI (Abbott, PDF, 3,9 MB).
Kodierleitfaden 2021 - Gefäßinterventionen PTA (Abbott, PDF, 3,5 MB).
Kodierleitfaden 2021 - Ereignisrekorder (Abbott, PDF, 482 kB).
Kodierung & Abrechnung 2021 - EP-Ablation - OPS-Kodierung 2021 (Abbott, PDF, 771 kB).
Kodierung & Abrechnung 2021 - Prozeduren-Kodierung von Abbott CRM Implantaten (OPS 2021) (Abbott, PDF, 55 kB).
Az. B 1 KR 31/20 R: Keine frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung bei Patienten unter 60 Jahren ohne plausibilisierende Angaben berechenbar (Urteilsbegründung).
Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung mit 24 Wahlärzten (BDO-Legal).
Az. S 9 KR 721/18: Zur Auslegung des Strukturmerkmals der "halbstündigen Transportentfernung" nach der rückwirkenden Neufassung des OPS 8-98b (Urteilsbegründung).
BSG klärt Auslegung der Ausschlussfristen der Prüfverfahrensvereinbarung (Medizinrecht Saarland).
B 1 KR 11/20 R: BSG deklariert intensive Notfallbehandlung im Schockraum zur ambulanten Behandlung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 24/20 R, B 1 KR 32/20 R, B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R, B 1 KR 39/20: Nachkodierung in Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses oder außerhalb des Prüfgegenstandes zulässig (Terminbericht 19/21).
Az. L 10 KR 448/20: Zahlung einer stationären Operation in Höhe ambulanter Vergütungssätze (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 24/20 R, B 1 KR 32/20 R, B 1 KR 33/20 R, B 1 KR 34/20 R, B 1 KR 37/20 R, B 1 KR 39/20 R, B 1 KR 42/20 R: Fällt eine nicht verwirkte oder verjährte Nachforderung nach § 7 Abs 5 Satz 2 PrüfvV 2014 unter eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist? (Terminvorschau 19/21).
Az. S 60 KR 566/19: Leistungsentscheid der Krankenkasse: Ausschlussfrist läuft auch vor Gericht weiter (Chefärzte-Brief).
Az. L 8 KR 722/18: Zur Strukturvoraussetzung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 13/20 R: Spontanatmungsstunden in der Weaning-Periode zählen auch bei nicht erfolgreicher Entwöhnung von der Beatmung (Urteilsbegründung).
Az. 13 U 389/19: OLG Karlsruhe zur Ausgestaltung von Wahlleistungsvereinbarungen (Medizinrecht Aktuell).
Wanted: Die korrekte Krankenhausrechnung - Das MDK-Reformgesetz geht in sein zweites Jahr (Krankenhaus-Umschau, PDF, 544 kB).
Statistische Auswertungen zur Abrechnungsprüfung 4. Quartal 2020 (GKV-Spitzenverband).
Stellungnahmen zu Gerüchten, wonach Verstorbene zu Corona-Toten umdeklariert werden (Heidenheimer Zeitung).
Az. L 4 KR 88/19: Das Krankenhaus ist nach den in § 7 Abs. 5 PrüfvV genannten Fristen nicht von der Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 13/20 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses scheitert nicht daran, dass bei Entlassung aus der stationären Behandlung die Entwöhnung vom Beatmungsgerät nicht erfolgreich abgeschlossen war (Terminbericht 49/20).
Az. B 1 KR 21/20 R: Für die Kodierung des OPS 8-550 (frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung) ist regelmäßig ein Alter von 70 Jahren, zumindest aber ein Alter von 60 Jahren in Verbindung mit plausibilisierenden Angaben erforderlich (Terminbericht 49/20).
Az. B 1 KR 21/20 R: BSG urteilt, ob für die Geltendmachung des OPS 8-550 ein Mindestalter gilt (Terminvorschau 49/20).
Az. B 1 KR 13/20 R: BSG urteilt, ob Spontanatmungszeiten gem. DKR 1001l zur Gesamtbeatmungszeit zählen (Terminvorschau 49/20).
Das Trierer Sozialgericht hat entschieden, wie die stationäre Behandlung von Schlaganfallpatienten bezahlt wird (SWR).
Az. L 5 KR 13/19: Das Krankenhaus ist nicht von einer Rechnungskorrektur außerhalb eines MDK-Prüfverfahrens ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 395/16 und L 16 KR 505/17: Keine wirksame Ausschlussfrist in PrüfvV 2014 (Quaas & Partner).
DRG-Systemzuschlag für 2021 vereinbart (InEK, PDF, 138 kB).
Az. S 13 KR 379/20: Die Leistungserbringung gem. Mm-R in der Übergangsphase und eine darauf basierende positive Mindestmengenprognose ist auch ohne vorherige Zustimmung durch die Krankenkassen rechtmäßig (Urteilsbegründung).
Hinweise zu den Entgeltschlüsseln bei Weitergeltung nach der FPV 2021 (DKG, PDF, 67 kB).
Az. S 68 KR 1356/18: § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 PrüfvV enthalte eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, die das Krankenhaus von der Vorlage weiterer Unterlagen ausschließe (Urteilsbegründung).
Hinweis auf Verjährung von Forderungen für Krankenhausbehandlung im Jahr 2016 (Medizinrecht RA Mohr).
PEPPV: Schlüsselfortschreibung vom 01.12.2020 mit Wirkung zum 1.1.2021 bzw. 1.1.2020 zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil III: Entgeltarten nach PEPPV 2020 - Zusatzentgelte nach Anlage 3 PEPPV 2020 (DKG, PDF, 99 kB).
Az. L 1 KR 65/19: Nach der DKR 1001 in den Fassungen vor 2013 ist CPAP-Beatmung bei Neugeborenen und Säuglingen nicht für die Zählung von Beatmungsstunden berücksichtigungsfähig (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 395/16: § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 PrüfvV 2014 enthalte keine Regelung einer materiellen Ausschlussfrist (Urteilsbegründung).
Qualitätsmonitor 2020: Über ein Viertel weniger Herzinfarktpatienten im ersten Lockdown (Pressemitteilung, PDF, 21 MB).
Az. B 1 KR 15/19 R: Bei Alt-Fällen keine Rückforderung der Aufwandspauschale durch die Krankenkasse (Urteilsbegründung).
Az. S 14 KR 560/19: Komplexcode OPS 8-550 (geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung) erfordert nicht, dass die Klinik eine jederzeitige Anwesenheit eines Vertreters des Facharztes und des der qualifizierten Pflegekraft vorhalten muss (Christmann Law).
Az. B 1 KR 15/19 R: Rückforderung von Aufwandsentschädigung für MDK-Prüfungen - Auf den Zeitpunkt kommt es an (Mazars).
Die Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. sucht zum nächstmöglichen Termin einen Referenten Stationäre Abrechnung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Az. B 1 KR 26/18 R: Der ICD-Kode N30.0 sei gegenüber T83.5 der spezifischere Kode (Urteilsbegründung).
Az. S 21 KR 1837/15: Für den Ansatz von Beatmungszeiten bei heimbeatmeten Patienten auf einer Intensivstation ist die intensivmedizinische Versorgung im Einzelfall nachzuweisen. Die Behandlung auf einer Intensivstation stellt noch keine intensivmedizinische Versorgung dar (Urteilsbegründung).
Ambulant oder Stationär? Das Bundessozialgericht wird erneut über die Abgrenzung entscheiden (BDO Legal).
Das Universitätsklinikum Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teamleitung stationäre Abrechnung (w/m/d) (Stellenanzeige).