Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem mit der Abrechnung der Physikalischen Therapie beauftragt worden. Jetzt stellt sich mir die Frage nach welchem Katalog die Privat Patienten bei Phys. Therapie abzurechnen sind. Die einen sagen nach DKG-NT Katalog und die anderen nach GOÄ Katalog. Da wir ein Krankenhaus mit mehreren Standorten sind, und auch teilweise verschieden abgerechnet wird, bin ich mir unsicher was richtig ist. Wie rechnen Sie rezeptierte (Privatrezepte) Physikalische Leistungen ab? Gibt es eine gesetzliche Grundlage für eine solche Abrechnung.
MfG
Jokl99