Hallo zusammen,
ich bin Anfänger auf dem Gebiet der Abrechnungen und wende mich heute mit einigen Fragen zum Landesbasisfallwert an euch. Bitte entschuldigt wenn manche Dinge vll etwas laienhaft forumliert sind. Mein grundsätzliches Problem ist die "verschiedenen" "Arten" von Landesbasisfallwerten ( im folgenden LBFW) zu unterscheiden.
Wenn ich es richtig verstanden habe läuft es so ab:
Die Partner auf Landesebende vereinbaren jährlich bis zum 31.10 für das Folgejahr den LBFW. Dieser wird geschätzt. Man bedient sich bei der Schätzung der Daten aus dem B2 Formular sowie des alten LBFW. Weiterhin sind gemäß KHEntgG noch einige Tatbestände zu berücksichtigen ( allg. Kostenentwicklung, Leistungsveränderungen etc.)
Aufgrund der Schätzungen und der hohen Komplexität kann es zu Fehleinschätzungen kommen - es ist zu verhandeln wie mit diesen Verfahren wird. Im Folgejahr sind diese zu berichtigen. Wenn das alles erfolgt ist hat man den IST - LBFW
Doch nun komme ich iwie nicht mehr weiter Ich vermute mal das man am ende des Folgejahres für das man den IST LBFW ermittelt hat nun feststellt das nicht richtig geschätzt wurde und die Fehler berichtigt werden müssen. Dies erfolgt mit einem Ausgleich. Man hat dann also einen berichtigten LBFW mit Ausgleich.
Beispiel:
laufendes Jahr 2012 ---- 31.10.12 Verhandlung über den IST LBFW für 2013 3000€
Ende 2013 stellt man dann fest das der IST LBFW von 3000€ so nicht richtig war. Man korigiert diesen auf sagen wir mal 3050€. Hat also einen LBFW mit Ausgleich von 3050. Für 2014 wird nun am 31.10.2013 ein neuer IST LBFW bestimmt. Parallel dazu gibt es dann noch den LBFW mit Ausgleich? Das passt doch irgendwie nicht zusammen.
Kann mir da jmd. Licht ins dunkle bringen? Ich danke euch vielmals für eurer Bemühen