Fragen zum Landesbasisfallwert

  • Hallo zusammen,

    ich bin Anfänger auf dem Gebiet der Abrechnungen und wende mich heute mit einigen Fragen zum Landesbasisfallwert an euch. Bitte entschuldigt wenn manche Dinge vll etwas laienhaft forumliert sind. Mein grundsätzliches Problem ist die "verschiedenen" "Arten" von Landesbasisfallwerten ( im folgenden LBFW) zu unterscheiden. ?(

    Wenn ich es richtig verstanden habe läuft es so ab:

    Die Partner auf Landesebende vereinbaren jährlich bis zum 31.10 für das Folgejahr den LBFW. Dieser wird geschätzt. Man bedient sich bei der Schätzung der Daten aus dem B2 Formular sowie des alten LBFW. Weiterhin sind gemäß KHEntgG noch einige Tatbestände zu berücksichtigen ( allg. Kostenentwicklung, Leistungsveränderungen etc.)

    Aufgrund der Schätzungen und der hohen Komplexität kann es zu Fehleinschätzungen kommen - es ist zu verhandeln wie mit diesen Verfahren wird. Im Folgejahr sind diese zu berichtigen. Wenn das alles erfolgt ist hat man den IST - LBFW

    Doch nun komme ich iwie nicht mehr weiter ;( Ich vermute mal das man am ende des Folgejahres für das man den IST LBFW ermittelt hat nun feststellt das nicht richtig geschätzt wurde und die Fehler berichtigt werden müssen. Dies erfolgt mit einem Ausgleich. Man hat dann also einen berichtigten LBFW mit Ausgleich.

    Beispiel:

    laufendes Jahr 2012 ---- 31.10.12 Verhandlung über den IST LBFW für 2013 3000€

    Ende 2013 stellt man dann fest das der IST LBFW von 3000€ so nicht richtig war. Man korigiert diesen auf sagen wir mal 3050€. Hat also einen LBFW mit Ausgleich von 3050. Für 2014 wird nun am 31.10.2013 ein neuer IST LBFW bestimmt. Parallel dazu gibt es dann noch den LBFW mit Ausgleich? Das passt doch irgendwie nicht zusammen.


    Kann mir da jmd. Licht ins dunkle bringen? Ich danke euch vielmals für eurer Bemühen

  • Ich glaube ich habe mich etwas unscharf ausgedrückt - ich konkretisier das ganze nochmal und würde mich freuen wenn jmd. meine Vermutung bestätigen könnte:

    LBFW ohne Ausgleichen: Ist die Verhandlungsgrundlage, geht in die Konvergenzphase zum Bundesbasisfallwertkoridor ein. Am Anfang des Jahres verhandelt

    LBFW mit Ausgleichen: Ist der eigentliche Zahlbetrag. Wird am Ende des Jahres festgestellt das Fehlschätzungen im IST Lbfw vorhanden sind, fließen diese in den LBFW für das neue Jahr mit ein.
    - enthält periodenfremde Ausgleiche aus dem Vorjahr welche aufgrund von Fehlschätzungen entstanden sind.

  • Liebe BIS_OS,

    die Frage ist nicht mehr ganz jung, aber ggf. hilft die Antwort noch weiter:

    Ausgleiche gibt es für unterschiedliche Bereiche und müssen immer in der LBFW Vereinbarung festgeschrieben werden.

    ZB kann in der LBFW VB 2012 stehen, dass im LBFW 2013 ein Ausgleich der Menge (BWR) zu 40% stattfindet.

    Das bedeutet, dass Mehr BWR zu 40 % vergütet werden.

    40 % kann zB eine Summe über 10 Mio Euro sein. Diese Summe wird durch die neuen (geschätzten) BWR (für 2013) geteilt und man erhält den Erhöhungsbetrag, z.B: 8 Euro.

    Diese 8 Euro sind nun der Ausgleich, den man in der Berechnung des LBFW 2013 ganz zum Schluss rein additiv dazurechnet.

    Der entstehende Wert (der sogenannte LBFW MIT Ausgleich) dient dann der Abrechnung und fließt in sämtliche Berechnungen / Vergütungen ein.

    Der LBFW o.A. wird oft nur rein nachrichtlich ermittelt. In Budgetvereinbarungen geht immer der LBFW mit Ausgleiche ein.

    Der LBFW ohne Ausgleiche wird oft als Übergangswert benutzt, falls kein Folgewert pünktlich zum 1.1. des Jahres verhandelt wurde.

    Ich hoffe es ist etwas verständlich.