Fallzusammenführung 2003/2004

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben einen noch offenen strittigen DRG-Abrechnungsfall aus 2003.
    Die Patientin wurde 2003 in unserem Hause behandelt und am 05.11.03 verlegt in ein anderes Haus. Die Rückverlegung erfolgte am 20.01.04 nach 76 Tagen. Das andere Haus hat nicht nach DRG abgerechnet sondern noch nach BPflV. Die KK verlangt jetzt eine Zusammenführung beider Aufenthalte. Welche Abrechnungsregel ist hier anzuwenden?

    M.f.G.

    Heike Brunner

  • Hallo Frau Brunner,

    KFPV 2003 anbei, die §§ 1, 2 und 3 gelten.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.