Hallo Zusammen,
bei der Erstellung des Qualitätsberichtes für 2004 fiel mir auf, dass im Kapitel C1 die Gegenüberstellung der hausinternen Dokumentationsrate an der externen QS mit dem Bundesdurchschnitt vorgesehen ist. Hier werden allerdings mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Hausintern können maximal 100% Dokumentationsrate erzielt werden (Quotient aus (dokumentierten Datensätzen/zu dokumentierende Datensätze)x100), auf der Homepage der BQS steht jedoch, dass die Quotienten im Bundesdurchschnitt über 100% erreichen können: \"[Die] im Verfahrensjahr 2003 erwarteten Datensätze wurde geschätzt auf Grundlage der für 2002 von den Krankenhäusern vereinbarten Fallpauschalen und Sonderentgelte. Diese Vereinbarungszahlen wurden vom Verband der Angestellten-Krankenkassen/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (VdAK/AEV), Siegburg, in einer Statistik zusammengefasst und der BQS für die Durchführung der Vollständigkeitsanalyse zur Verfügung gestellt. [...] Damit unterschätzt die Vollständigkeitsanalyse den Leistungsumfang: Vollständigkeitsraten über 100% sind in einzelnen Leistungsbereichen möglich.\"
Hat jemand zu diesem Sachverhalt schon mal eine Stellungsnahme \"von offizieller Seite\" gehört? Wie soll dem Leser des Qualitätsberichtes vermittelt werden, dass die Werte des Krnakenhauses auf anderer Berechnungsgrundlage stehen, als die Vergleichswerte auf Bundesebene?
Zugegebener Maßen dürfte dieser Punkt nicht von übergroßem Interesse sein, aber wenn man schon Vorgaben für die Erstellung eines Qualitätsberichtes macht, dann sollten diese auch in sich schlüssig sein.
J. Maschmann