Abrechnung teilstationärer Überlieger

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe gerade einen Fall auf meinem Schreibtisch liegen, bei dem bei uns bezüglich der Abrechnung eine gewisse Uneinigkeit besteht. Hierzu möchte ich zunächst die Ausgangslage beschreiben:
    Aufenthalt mit der DRG I13B vom 6.12.04 an.
    Wiederaufnahme: 21.12.04-28.01.05 teilstationär
    Abrechnung bisher: ab 13.01.06, da teilstationäre Fälle nach 2004-Regelung erst nach Erreichen der oberen Grenzverweildauer abzurechnen sind
    Ich bin jedoch der Meinung, dass der Aufenthalt ab dem 01.01.05 einen neuen Fall darstellt. Laut Abrechnungsleitfaden wird bei teilstationärer Behandlung je Quartal ein Fall gezählt. Damit würde die Regelung für 2005 (Abrechnung ab Überschreitung der abgerundeten mittleren Grenzverweildauer + 3 Tage) greifen und wir könnten alle Pflegetage ab dem 01.01.05 in Rechnung stellen.
    Kann mir jemand bezüglich dieser Problematik helfen? Ich würde mich über jede Antwort oder Meinung freuen.

    Viele Grüße
    Googs