Beiträge von Admin

    Hallo Herr Wegmann,

    m.E. liegt hier keine Blutung / Hämatom als Folge eines Eingriffes vor (3 Wochen nach Entlassung unter Faktor-Xa-Hemmer). Daher schlage ich die M62.88 als HD und die D68.35 als ND optional ergänzt durch Y57.98! vor (bei gegebener Nebendiagnosen-Voraussetzung).

    Beste Grüße

    B. Sommerhäuser

    Hallo,

    vielen Dank für die Erläuterungen! Die Hauptdiagnose spielt hier wohl tatsächlich nur eine Rolle, wenn sie aus der Tabelle N07-V1 (komplexe Diagnose) stammt, und da ist die D25.9 nicht enthalten. Der OPS 5-681.81 findet sich u.a. in Tabelle N07-V3, wodurch die N07A angesteuert wird, wenn der OPS alleine oder als Zweitprozedur angegeben wird. Die Hybrid-DRG N07M erwartet u.a. einen Eingriff aus Tabelle N07-V6, doch gerade dort fehlt genau der OPS 5-681.81

    Also: Entweder ist der Eintrag im Hybrid-DRG-Katalog falsch und der OPS 5-681.81 gehört da nicht hinein oder die Tabellenzuordnung im Definitionshandbuch (im Grouper) stimmt nicht. Das müsste tatsächlich ein Fehler sein. Gut aufgepasst. Es könnte natürlich noch einen medizinisch-kalkulatorischen Sachgrund geben, warum der Grouper die N07A ansteuert, dann wäre aber der Eintrag im Hybrid-DRG-Katalog nicht erwartbar.

    Wenn Sie testhalber den OPS 5-681.82 verwenden, kommen Sie direkt in die Hybrid-DRG, da der Kode in Tabelle N07-V6 verzeichnet ist.

    Besten Dank für die interessante Frage

    B. Sommerhäuser

    P.S. Bei meinem Grouper wird auch ein Geschlechtskonflikt nicht bemängelt?! (Uterus-Myom(-Entfernung) beim Mann)

    Guten Abend.

    N25.9 ist kein Myom, da haben Sie sich in irgendeiner Weise vertippt oder meinen etwas Anderes?
    D25.9 wäre wohl zutreffender. Das sollten Sie ändern und erneut groupen

    Beste Grüße

    B. Sommerhäuser

    Hallo Helen,

    ich würde meinen, dass es auf den genauen Fall ankommt. Wenn ihr Patient transitorisch ischämische Neurologien aufgewiesen hat und Sie ihn daher unter Beachtung aller Vorgaben des OPS 8-98b versorgt haben und er ein Subclavian-steal-Syndrom hat, dass diese Neurologischen Ausfälle erklärt, sehe ich keinen Grund, die G45.89 nicht zu kodieren und dem Hinweis unter dem OPS 8-98b ("Diese Kodes können auch beim Vorliegen einer TIA...") nicht zu folgen.

    Sprich: Unter dem Vorbehalt aller Annahmen, würde ich die 8-98b als kodierbar ansehen.

    Viele Grüße

    B. Sommerhäuser

    Sehe ich auch wie F15.2

    Willentlich = Rausch (jemand hat sich einen gezwitschert), akzidentell = Vergiftung (z.B. Kind trinkt eine vergessene, halbvolle Bierflasche leer). Die Frage der Hauptdiagnose ist dann wohl geklärt, das Kind kann nach der akzidentellen Einnahme dennoch unbeabsichtigt einen akuten Rausch haben, was der liebe Gott verhüten möge, aber in unserer Kinderambulanz nicht so selten war...

    Beste Grüße
    B. Sommerhäuser

    Hallo pieinw001,

    ich hätte zwar noch ein paar Fragen (Wird die Biopsie transrektal oder perkutan am Perineum gemacht? Wieviel Biopsien werden insgesamt genommen > oder < 20 ?). Wenn Sie nur die Diagnostik machen, liegt ja nur ein Tumor unspezifizierter Dignität vor D40.0 oder warten Sie auf den in der DRG inkludierten Pathobefund? Das sollten Sie tun, denn dessen Ergebnis kann bösartig (HD C61) oder gutartig (D29.1 oder N40) ergeben. Sie geben eine (echte) Narkose an. So diese durchgeführt und dokumentiert wurde, käme 8-900 in Frage, eine Analgosedierung bei Erwachsenen wäre jedoch enthalten.

    Daher kämen stationär in Frage (bei VWD 1 Tag und Erlöse abhängig vom jeweiligen Basisfallwert, hier verwendeter BBFW geschätzt 4.561,37 EUR)

    Alles nur beispielhaft und unvollständig, sollte stationär überhaupt ein Tag abgerechnet werden können und ohne weitere Morbidität:

    1. unklare Neubildung Prostata HD D40.0 bei perkutaner Biopsie mit mehr als 20 Zylindern die M60B (1564,55 €, inkl. Pflege 1781,9 €)

    2. bösartige Neubildung Prostata HD C61 selbes Ergebnis

    3. gutartige Neubildung Prostata HD D29.1 bei perkutaner Biopsie mit mehr als 20 Zylindern die M64Z (1176,83 €, inkl. Pflege 1388,38 €)

    4. gutartige Neubildung Prostata HD N40 bei perkutaner Biopsie mit mehr als 20 Zylindern die M64Z (1687,71 €, inkl. Pflege 1895,96 €)

    und wieder von vorn:

    5. unklare Neubildung Prostata HD D40.0 bei transrektaler Biopsie mit mehr als 20 Zylindern die M06Z (1943,14 €, inkl. Pflege 2169,29 €), etc

    Will sagen: Je nach Kombination aus Hauptdiagnose, Alter, durchgeführter Prozedur (z.B. Anzahl der Zylinder), Verweildauer und Basisfallwert kann sich ein anderer Erlös ergeben. Den Hinweis auf die Bildfusion MRT und Endosono gibt es nur bei der transrektalen Biopsie, dann ist womöglich der OPS unter 1-466 passend.

    Das müssten Sie dann entsprechend anpassen und testen. Die Pathologie der Raumforderung ist inkludiert, sie wird über die jeweilige Hauptdiagnose dargestellt.

    Ich hoffe, ich konnte vorerst weiterhelfen, Ihre Frage ist nicht "einfach so" beantwortbar (zu viele Parameter). Man hat auch keine "Abschläge" bei ambulanter Erbringung, da die DRG nicht ambulant abzurechnen ist. Man hat dann schlichtweg keinen stationären Aufenthalt und somit auch gar keinen DRG-Erlös.

    Beste Grüße
    B. Sommerhäuser

    Hallo valle,

    ich glaube, da haben Sie recht, und ich habe nicht aufgepasst. T82.5 passt besser für Typ 1 und 2 Endoleaks.

    Allerdings haben Sie mich neugierig gemacht, und ich rätsele jetzt, was denn dann Transplantate der Aortenbifurkation (T82.3) sind?

    Ich kann mir ehrlicherweise keine autologen Aortentransplantate vorstellen, also blieben ja nur allogene Aortentransplantate übrig und die können eigentlich nur von Leichen stammen, weil eine Aorten-Lebendspende geht ja schlecht?

    Andersherum gefragt: Was wird denn nach der von Ihnen genannten Prothesenimplantat-Infektion (s.o.) als Transplantat genutzt? Und wenn ein solches Transplantat dann eine Leckage zeigt, wäre T82.3 einschlägig? Habe ich Sie so richtig verstanden?

    Vielen Dank für Ihre Mühe und

    Beste Grüße
    B. Sommerhäuser

    Hallo AlterEgo,

    vielen Dank für Ihre Hinweise und Argumente. Ich bin vielleicht etwas voreilig von einer schweren
    arteriellen Verletzung ausgegangen... Es gibt natürlich auch kleine Arterien, die verletzt sein können.
    Deswegen auch meine Frage oben: (welche Arterie?)

    In der Kasuistik wurde nur von einer Schädelprellung berichtet, also einer oberflächlichen Verletzung
    des Schädels, nicht von einem Schädelhirntrauma, also einer intrakraniellen Verletzung.

    Vielleicht kann Herr Wegmann noch weitere Informationen liefern, dann klärt sich die "Kodierlage"
    möglicherweise schon auf.

    Beste Grüße

    B. Sommerhäuser

    Hallo valle,

    ich bin natürlich kein Gefäßchirurg, daher kann ich nur aus meiner Laien-Sicht antworten:

    Wenn ich es recht verstehe, haben Sie ein infrarenales BAA durch endovaskuläre Einbringung einer Stent-Prothese ausschalten wollen und dabei ist eine Leckage verblieben, so dass weiterhin Blut in das Aneurysma gelangt und nicht vollständig durch die eingebrachte Prothese fließt, ergo ein Leck (englisch leak oder hier Endoleak). Unter T82.0 wird dieses explizit benannt, dort jedoch an eingebrachten Herzklappenprothesen. Indes wird bei der T82.3 Bezug auf die T82.0 genommen (= jeder Zustand unter T82.0) . Will sagen, dass die Leckage auch bei : "Aorten- (Bifurkations-) Transplantat (Austausch)" darunter zu fassen ist. Aus diesem Grund würde ich die T82.3 kodieren, und weder die T82.5, noch die T82.8

    Ich hoffe, ich konnte das hinreichend begründen, bin aber natürlich anderen Argumentationen aufgeschlossen.

    Beste Grüße
    sendet

    B. Sommerhäuser