Hallo pieinw001,
ich hätte zwar noch ein paar Fragen (Wird die Biopsie transrektal oder perkutan am Perineum gemacht? Wieviel Biopsien werden insgesamt genommen > oder < 20 ?). Wenn Sie nur die Diagnostik machen, liegt ja nur ein Tumor unspezifizierter Dignität vor D40.0 oder warten Sie auf den in der DRG inkludierten Pathobefund? Das sollten Sie tun, denn dessen Ergebnis kann bösartig (HD C61) oder gutartig (D29.1 oder N40) ergeben. Sie geben eine (echte) Narkose an. So diese durchgeführt und dokumentiert wurde, käme 8-900 in Frage, eine Analgosedierung bei Erwachsenen wäre jedoch enthalten.
Daher kämen stationär in Frage (bei VWD 1 Tag und Erlöse abhängig vom jeweiligen Basisfallwert, hier verwendeter BBFW geschätzt 4.561,37 EUR)
Alles nur beispielhaft und unvollständig, sollte stationär überhaupt ein Tag abgerechnet werden können und ohne weitere Morbidität:
1. unklare Neubildung Prostata HD D40.0 bei perkutaner Biopsie mit mehr als 20 Zylindern die M60B (1564,55 €, inkl. Pflege 1781,9 €)
2. bösartige Neubildung Prostata HD C61 selbes Ergebnis
3. gutartige Neubildung Prostata HD D29.1 bei perkutaner Biopsie mit mehr als 20 Zylindern die M64Z (1176,83 €, inkl. Pflege 1388,38 €)
4. gutartige Neubildung Prostata HD N40 bei perkutaner Biopsie mit mehr als 20 Zylindern die M64Z (1687,71 €, inkl. Pflege 1895,96 €)
und wieder von vorn:
5. unklare Neubildung Prostata HD D40.0 bei transrektaler Biopsie mit mehr als 20 Zylindern die M06Z (1943,14 €, inkl. Pflege 2169,29 €), etc
Will sagen: Je nach Kombination aus Hauptdiagnose, Alter, durchgeführter Prozedur (z.B. Anzahl der Zylinder), Verweildauer und Basisfallwert kann sich ein anderer Erlös ergeben. Den Hinweis auf die Bildfusion MRT und Endosono gibt es nur bei der transrektalen Biopsie, dann ist womöglich der OPS unter 1-466 passend.
Das müssten Sie dann entsprechend anpassen und testen. Die Pathologie der Raumforderung ist inkludiert, sie wird über die jeweilige Hauptdiagnose dargestellt.
Ich hoffe, ich konnte vorerst weiterhelfen, Ihre Frage ist nicht "einfach so" beantwortbar (zu viele Parameter). Man hat auch keine "Abschläge" bei ambulanter Erbringung, da die DRG nicht ambulant abzurechnen ist. Man hat dann schlichtweg keinen stationären Aufenthalt und somit auch gar keinen DRG-Erlös.
Beste Grüße
B. Sommerhäuser