Beiträge von Admin

    Hallo Herr Haberkorn und Herr Jacobs,
    Generell bin ich für eine kurze Anrede, wenn sie mal vergessen wird, finde ich es aber auch nicht tragisch. Ein Gruss muss nicht sein, eine "Unterschrift" wäre mir aber lieb. Zum Thema "Full-Quotes" hatte ich schon überlegt, diese - falls sinnvoll - zusammenzustreichen. Ich fände es andererseits aber abträglich, wenn unter jedem so geänderten Beitrag "...wurde von Admin editiert..." steht. Das mache ich nur, wenn überhaupt nicht mehr ersichtlich ist, wer denn was zitiert hat. Leider ist die Hilfe, die hiermit jedem zur Lektüre nahegelegt wird, nicht sehr ausführlich, so dass neue Mitglieder (die sich mit dem Board noch nicht auskennen) schnell mal Full-Quotes posten oder unsauber zitieren. Das hält sich IMHO aber im vertretbaren Rahmen. Stichwort lange Beiträge (etwas weiter oben ist auch einer von mir): Auch diese müssen mitunter "erduldet" werden.
    Herr Harry kommt ohne Umschweife zur Sache, andere haben eine eher prosaische Ader - was solls. Solange es interessant bleibt, halte ich beides für unschädlich. Stichwort "Netiquette": Man kann (und sollte) natürlich nachlesen, wie`s richtig gemacht wird, andererseits kann die Faustregel gelten: Sachlich diskutieren, die Meinung des Anderen respektieren und höflich bleiben. Bis auf eine Ausnahme haben das bisher auch alle geschafft.

    Liebe Grüße
    B. Sommerhäuser :)

    Hallo Herr Kuypers,

    ich hätte diese Datei bitte gern. Was halten Sie davon, dass ich sie im Downloadbereich bereitstelle. Das wäre dann etwas einfacher zu handhaben. Natürlich nur, wenn es recht ist. Ein Hinweis auf den Urheber kommt natürlich wie immer dazu :P

    Herzliche Grüße
    B. Sommerhäuser

    Zitat


    Original von Kuypers:
    Hallo alle zusammen,

    hat jemand Interesse an einer Datei mit den australischen MBS-Schlüssel? Ich habe mir mal die Arbeit gemacht, und diese in einer Tabelle zusammengepackt. Obacht: Die Tabelle liegt als Word-Datei vor (lässt sich aber problemlos nach Excel verteilen) und sie ist noch auf Englisch. Ich glaube das sie weitgehends vollständig ist, kann aber nicht dafür garantieren.

    Also wer sie haben möchte, schickt mir eine Mehl, ich antworte dann mit der Datei.

    Gruss Kuypers

    Hallo Herr Scholz,

    Zitat


    Original von Scholz:
    Hallo Forum,
    ...
    Wie sollen wir solche nach der 15. ICD resp. OPS einfach abgeschnittenen Datensätze in Zukunft vermeiden?

    Zur Erklärung: Die erste Zahl ist eine lfd. Nr., die zweite Zahl die Verweildauer in Tagen. Es handelt sich also überwiegend um Langlieger und Intensivpatienten. Wenn jetzt die 16. OPS die 8-718.2 ist, wird sie abgeschnitten und die Gruppierung ist falsch.

    Ich vermute (und hoffe), dass noch verbindlich geklärt werden wird, wie datensatzmäßig die Übermittlung zu erfolgen hat.

    Zitat


    Gibt es schon irgendwo verlässliche Angaben, wieviele Codes möglich sein werden?

    Ist mir bisher auch nicht bekannt. Ich denke, der § 301-Datensatz gibt vorerst einen Anhaltspunkt (die DKTIG-Adresse kennen Sie ja). Ansonsten wäre es mal einen Versuch Wert, die DRG-Projektstelle anzumailen (EMail-Kontakt ist möglich unter info@drg-projektstelle.de, bisher keine Homepage). Die müssten es doch wissen... ;)
    Falls Sie Antwort erhalten, bitte hier posten, interessiert mich auch sehr. Ich könnte natürlich auch selber mal anfragen...

    Herzliche Grüße
    B. Sommerhäuser

    P.S.
    Mal ehrlich: Zwei, drei Datensätze als Beispiel hätten wirklich gereicht. Aber lustig wars schon :uhr:

    Zitat


    Original von Bayern1:
    Wie ist der § 6 des KHEntgG zuverstehen.


    § 6
    Vereinbarung sonstiger Entgelte
    (1) Für die Vergütung von Leistungen, die nach Feststellung
    der Vertragsparteien nach § 9

    (dort: Vereinbarung auf Bundesebene
    ... Empfehlungen für die Kalkulation und Vergütung neuer
    Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, für die nach
    § 6 Abs. 2 zeitlich befristet gesonderte Entgelte vereinbart
    werden können...)


    in den Jahren 2003 und 2004 noch nicht von den DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelten
    erfasst werden, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11

    (dort:
    Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus
    (1) ...
    regeln die Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2
    des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Vertragsparteien) in
    den Jahren 2003 bis 2006 in der Vereinbarung den Gesamtbetrag,
    das Erlösbudget, die Summe der Bewertungsrelationen,
    den krankenhausindividuellen Basisfallwert, die Zu- und
    Abschläge, die sonstigen Entgelte und die Mehr- und
    Mindererlösausgleiche...)

    fall- oder tagesbezogene Entgelte. Die Entgelte sind sachgerecht zu kalkulieren.

    (2) Für die Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,
    die mit den Fallpauschalen und Zusatzentgelten nach § 7 Satz 1 Nr. 1 und 2
    (Anm.: = zukünftige Entgeltkataloge, dort:

    Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen
    Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden gegenüber
    den Patienten oder ihren Kostenträgern mit folgenden
    Entgelten abgerechnet:
    1. Fallpauschalen nach dem auf Bundesebene vereinbarten
    Entgeltkatalog (§ 9),
    2. Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten
    Entgeltkatalog (§ 9),...)

    noch nicht sachgerecht vergütet werden können und die nicht gemäß § 137c
    des Fünften Buches Sozialgesetzbuch von der Finanzierung
    ausgeschlossen worden sind,

    (Anm.: = § 137 c Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus, dort
    ... überprüfen auf Antrag ...Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Krankenhausbehandlung angewandt werden oder angewandt werden sollen, darauf hin, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind.)

    können die Vertragsparteien nach § 11 (Anm.: s.o.) erstmals für das Kalenderjahr 2005 zeitlich befristete, fallbezogene Entgelte vereinbaren...

    ... die Empfehlungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sind zu beachten. Die Schiedsstelle nach
    § 13 entscheidet nicht. Die Vertragsparteien melden unverzüglich Art und Höhe des vereinbarten Entgelts an die Vertragsparteien nach § 9
    (dort:
    Vereinbarung auf Bundesebene
    ...
    4. Empfehlungen für die Kalkulation und Vergütung neuer
    Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, für die nach
    § 6 Abs. 2 zeitlich befristet gesonderte Entgelte vereinbart
    werden können
    ...
    ).

    Diese veranlassen eine Bewertung der Untersuchungs- oder Behandlungsmethode nach § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. (Anm.: s.o.)


    Mein Fazit
    (ad 1): Man will hiermit dem med. und techn. Fortschritt Rechnung tragen, da, sollte es neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden geben, diese ja auch vergütet werden müssen. Weil sie aber neu sein werden, können sie zum jetzigen Zeitpunkt ja noch keine Berücksichtigung finden... Deswegen können Entgelte für solcherlei Methoden mit zeitlicher Befristung ggf. neu vereinbart werden, und zwar entweder in Form von Tagessätzen oder pauschal je Fall.

    (ad 2): Falls es Leistungen geben wird, die nicht in den zukünftigen Entgeltkatalogen zu finden sind, die aber für die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten erforderlich sind, können erstmalig für 2005 zeitlich befristete und fallbezogene Entgelte zur Vergütung dieser Leistungen vereinbart werden. (Stichwort: Weiterentwicklung des Vergütungssystems) Die von der Bundesebene vereinbarten Empfehlungen (Anm.: für die Höhe des Entgeltes) sind zu berücksichtigen. Nach Rückmeldung an die Vertragsparteien wird die Leistung in Hinblick auf ihre Vergütungsfähigkeit nach 137 c bewertet.

    Zitat


    Original von Bayern1:
    Welche Quelle informiert über die im DRG-Bereich nicht erfassten Leistungen?

    Scheint es nicht sinnvoller, zunächst einmal über die erfassten Leistungen zu sinnieren ??? ?( Oder sind Sie aus dem Krankenkassenbereich ?

    Zitat


    Original von Bayern1:
    Was bedeutet die Vorgabe solche nicht erfassten Leistungen zu kalkulieren?

    s.o. Weiterentwicklung des Vergütungssystems

    Zitat


    Original von Bayern1:
    (Schärfegrad)

    ?(

    MfG
    B. Sommerhäuser

    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 15.10.2001 editiert. ]

    Hallo Patricia Klein,
    mit den besten Wünschen von Herrn Haberkorn und mir.
    (jetzt gibt`s aber nichts mehr zum Geburtstag...) :D

    Voilà :

    :besen:

    Liebe Grüße
    B. Sommerhäuser

    Liebe DRG`ler,
    "outen" funktioniert auch mit Photo. Allerdings muss dazu irgendwo im Netz euer Konterfei dauerhaft erreichbar sein. Dann muss man nur den "Pfad zum Bild" in die dafür vorgesehene Zeile im Profil eintragen und es steht hier zur Verfügung. Wer diese Möglichkeit nicht hat, sich aber mit Bild "outen" möchte, der kann mir sein Photo per Email zusenden (Bitte Namen nicht vergessen, sonst ordne ich es noch falsch zu...:-). Ich bringe es dann ggf. in die max. zulässige Größe von 100x100 Pixeln und setze den Link darauf. Kostet nix. Ich hab beim Admin-Profil mal den Anfang gemacht. Wer Lust hat, kann gern mitmachen. Falls nicht, auch gut.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

    Hallo Herr Heller,

    vorerst können Sie evtl. mit folgender Quelle vorliebnehmen (kein schönes, sondern Word-"HTML" :(

    https://www.mydrg.de/dload/dkr_version2002_18092001.htm (2,5 MB)
    für den Download gepackt als
    https://www.mydrg.de/dload/dkr_version2002_htm.zip (190 kB).

    Sehr gut fürs Intranet geeignet, falls die Clients keinen PDF-Viewer haben.

    Es wäre nett, wenn Sie ggf. verbesserte HTML-Versionen an mich mailen würden. Danke.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

    Hallo Herr Hirschberg,
    dumme Fragen gibt es nicht. Aber die ambulanten Fälle werden doch noch mit ICD 1.3 codiert. Macht die Frage also Sinn ? Oder habe ich was verpasst ? Dann bitte schnell Klärung herbeiführen.
    Merci
    und einen lieben Gruß
    B. Sommerhäuser

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Hallo Forum,
    diese Frage ist wahrscheinlich sehr dumm (in der DIMDI-NG wollte mir schon keiner antworten), aber
    sind die DKR für die ICD-10 Version 2.0 auch auf die ambulanten
    Krankenhausfälle anzuwenden ?

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 14.10.2001 editiert. ]

    Hallo Herr Hirschberg,
    bitte nicht so bescheiden:

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    ...
    (Leider ist das "XML-Grouper-Projekt" noch nicht so weit fortgeschritten - eines der Ziele ist insbesondere die Visualisierung des Gruppierungsprozesses.)
    ...

    Richtig muss es natürlich heißen:
    ...
    "XML-Grouper-Projekt" http://www.xml-grouper.de


    ...

    Viele Grüße
    B. Sommerhäuser

    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 11.10.2001 editiert. ]