Hallo Herr Dr. Scholz,
Zitat
Original von Scholz:
Der Referentenentwurf (S. 9) zum Thema Privatpatient:
(5) ...Zweiklassenmedizin??...
Ich finde das Schlagwort Zweiklassenmedizin hier unpassend. Was hat die Datenübermittlung schon mit Medizin zu tun ? M. E. nichts. Dass bei dem geschilderten Sachverhalt indes mit zweierlei Maß gemessen würde, stimmt. Aber ich glaube nicht, dass diese Ungerechtigkeit (gerade beim Reizthema Datenschutz) Bestand haben wird. Falls doch, wäre das etwas für eine Verfassungsklage...
Zitat
Mir wird nur nicht klar, ob und warum die Krankenkassen in Zukunft alle Diagnosen und Prozeduren übermittelt bekommen. Hier reicht doch die Übermittlung der DRG völlig aus. Wann löschen die Krankenkassen Ihre Daten?
Das verstehe ich auch nicht ganz. M. E. ist dies wieder auf das leidige Thema zurückzuführen, dass medizinische Klassifikationen für Abrechnungszwecke vergewaltigt werden. Netter Nebeneffekt: Der Kostenträger erhält gleich die persönlichen Risiken seiner Versicherten mit übermittelt (z.B. Gonorrhoe, Syphilis, Alkoholismus etc.). Sie wissen, was ich meine.
Zitat
Gesetzt den Fall, nur die DRG würde übermittelt, kann ich die übrigen Passagen (z. B. MDK-Prüfungen) durchaus nachvollziehen. Wenn die Kasse alle Daten bekommt, könnte sie ja bereits selbst prüfen.
Wer ist denn die Kasse?? Ein/e Sozialversicherungsfachangestellte/r (womöglich mein Nachbar, der jetzt weiss, dass ich - der Versicherte - ein schwer gestörter, geschlechtskranker Alkoholiker bin)...:-( Nein danke, das darf wirklich nicht sein. Und weil besagte/r Sozialversicherungs-fachangestellte/r das ja eigentlich alles gar nicht wissen darf und die Form gewahrt werden muss, übergibt er den Fall an seinen Ansprechpartner vom Medizinischen Dienst, weil der ist ja ein Arzt und darf das alles wissen (und wohnt vielleicht nochmal drei Häuser weiter)... Fazit: Die Kasse darf gar nicht prüfen (die Patientenakte), das darf nur der MDK. Die Kasse darf nur die Rechnung prüfen. Da diese bereits medizinische Daten enthält, muss man in der Tat fragen, ob es ein größerer Unterschied ist, wer da jetzt was prüft. Dann gibt es ja noch den sog. Case-Manager
auf Kostenträgerseite, der sich bisweilen telfonisch auf der Station / beim Stationsarzt erkundigen darf, wie es denn so um seinen Versicherten steht. Finde ich auch nicht ganz unbedenklich, Case-Management wird jedoch vorher zwischen beiden Parteien (Kostenträger und Leistungserbringer) verhandelt. Haben Sie aber nicht auch den Eindruck, dass man im Referentenentwurf vorsieht, dass der MDK seinen Prüfungsschwerpunkt weg von der Verweildauerprüfung hin zur Prüfung der Notwendigkeit der stationären Behandlung verlegen soll (Stichwort: AEP-Verfahren)?
Zitat
Hier ist viel zu vieles noch völlig unklar, oder nicht?
MfG B. Scholz
Wohl wahr. S.o.
Herzliche Grüße
B. Sommerhäuser
--
a: [Nicht gemacht-nicht dokumentiert]=kein Geld,
b: [nicht gemacht-dokumentiert]=Betrug,
c: [gemacht-nicht dokumentiert=kein Geld, aber Kosten],
d: [gemacht-dokumentiert]=OK.
[ Dieser Beitrag wurde von Admin am 28.07.2001 editiert. ]