Beiträge von wika

    Hallo und guten Tag,

    seitens des MDK (pädiatrischer Gutachter) haben wir seit längerer Zeit das Problem der Anerkennung von CPAP-Beatmungsstunden bei Neugeborenen.

    Argumentiert wird, dass CPAP keine maschinelle Beatmung sei und dass deshalb keine Stunden summiert werden dürften. In der Definition der DKR würde ganz klar, dass CPAP keine Beatmung sei und deshalb wäre diese Form nicht zu verschlüsseln.

    Unsere Argumentation, dass lt. DKR bei Neugeborenen dies die Ausnahme ist, wird nicht akzeptiert.

    Hat jemand einschlägige Mustergutachten, in denen der MDK diese Beatmungsform bei Neugeborenen anerkannt hat bzw. gibt es klare Argumente in entsprechenden Fällen.

    MfG
    wika

    Guten Tag,

    im Rahmen der internen Qualitätssicherung suche ich Prozesse, die sich auf das Kriterium der Umsetzung der \"Ungeplanten Wiederaufnahmen\", beziehen.

    Hat jemand bereits diese qualitätsrelevanten Daten erfasst bzw. gibt es irgendwo hilfreiche Anregungen wie \"Ungeplante Wiederaufnahmen\" ermittelt werden können?

    MfG

    Hallo zusammen,

    Sachlage:
    1. Aufenthalt: Pat. kommt notfallmäßig wegen eines Harnverhaltes mit Makrohämaturie mit Selbstentfernung des tranurethralen Dauerkathers -HD: R33 DRG L65Z

    2. Aufenthalt:
    Pat. kommt nach 14 Tagen erneut, wiederum Selbstentfernung, allerdings war es jetzt zu einer mass. Blasentamponade gekommen, die initial manuell ausgeräumt wurde. Aufgrund des Ress.-Verbrauches wurde von uns deshalb als HD N32.8 gewählt.

    Der MDK erkennt die Kodierung der HD im 2. Aufenthalt mit dem Code N32.8 nicht an, mit der Begründung, dass dieser Schlüssel weder im alph. noch im system. Verzeichnis des ICD das Krankheitsbild einer Blasentamponade abbilde bzw. aufgeführt sei.Statt dessen schlägt er als Hauptdiagnose R33 (Harnverhalt) (wie im 1. Aufenthalt)vor.
    Wer hat nun Recht? Gibt es andere Sichtweisen?
    MfG

    Guten Tag,

    der MDK ist der Meinung, dass bei einer Reimplantation eines Schädelknochendeckels mit dem Code 5-020.2 \"Kranioplastik Schädeldach mit Transposition mit zuvor entferntem Schädelknochenstück\" der Zugangscode 5-010.00 nicht zusätzlich verschlüsselt werden darf.
    Am Anfang des Kapitels zu 5-020.2 steht allerdings \"Hinw.: Der Zugang ist gesondert zu kodieren (5-010, 5-011)\"

    Bei einer Verweildauer von 8 Tagen und einiger ND ergibt sich mit dem Zugangscode (5-010.00) die DRG B02D - KG 3,256;
    Bei der vom MDK gewünschten Version erhält man als Ergebnis DRG B02E mit KG 2,459

    Wie ist hier zu argumentieren? Gibt es ähnliche Fälle? Was meinen fachkompetente N- Chir./Kodierprofis?

    MfG

    Danke für die Antwort;

    woraus ist ihre Meinung ableitbar? Gibt es weiterführende Infos dazu? Wo genau kann ich was darüber nachlesen?
    Welcher Auffassung sind die N-Chir.?
    Vielleicht existieren noch andere Ansichten.

    Jetzt schon Danke dafür!

    Hallo Hr. Hirschberg,
    zunächst danke für die schnelle Rückantwort;

    wollte mit O35.7 anzeigen, dass der Abort (vermutlich) Folge der zuvor durchgeführten Amniocentese war. Würden Sie diesen als ND verschlüsseln?

    Zusätzlich fand sich in der Kultur des Vaginalabstriches vom Aufnahmetag Escherichia coli, der ja mit B96.2 zu erfassen wäre, als Optionalcode zu O23.5 (Infektion des Genitaltraktes in SS)?

    MfG

    Hallo liebes Forum, insbesondere an alle DRG-fitten Gynäkologen,

    folgender Fall:
    40jährige Pat. in der 18. SSW wird notfallmäßig am Morgen aufgenommen wegen heftigsten Schmerzen im Unterbauch sowie Übelkeit und Erbrechen.
    Zwei Tage zuvor war eine Amniocentese durchgeführt worden. Trotz Tokolyse in Maximaltherapie sowie iv. Antibiose unaufhaltsame, regelmäßige Wehentätigkeit und schneller Anstieg der Entzündungsparameter. Im Verlauf bestehen weiterhin heftigste Schmerzen u. gegen Abend blutiger Schleimabgang. Bei V.a. Amnioninfektion u. beginnender mütterlicher Sepsis Entschluss zum Abstellen der Tokolyse. Am Abend kommt es zu einem Spontanabort (250g) mit anschließender Abortcürettage.
    (Die Histologie bestätigt den Befund entsprechend einem Amnioninfektionssyndrom)
    Welches ist die Entlass-HD?:

    1. HD O03.5 (septischer Spontanabort komplett)
    oder
    2. O37.7 (Betreuung der Mutter b. V.a. Schädigung des Feten d. sonstige mediz. Maßnahmen)
    Würde als ND noch R65.0 (SIRS)verschlüsselt?

    Danke für die Antworten!

    Hallo,
    zunächst herzlichen Dank für die schnellen Rückantworten.

    Dennoch ist es für mich verwirrend - analog: warum erfasse ich dann 25 Std., als Gesamtzeit, wenn ein Pat. im Rahmen einer OP 24,5 Std. beatmet wurde? (ist ja nur 1Std. mehr über der erlaubten)
    Zwischen 24 Std. u. 25 Std. liegt allerdings ein erheblicher Erlösunterschied.
    Habe mir soeben 4 Fälle herausgefischt, die selbst bei der MDK-Begehung so errechnet und anerkannt wurden, wie in meinem geschilderten Fall.
    Vielleicht gibt es ja noch mehr Sichtweisen.

    MfG
    K. W.-St.

    Hallo, liebes Forum,

    ...schon wieder Beatmung!

    wie addiere ich die Beatmungszeit bei folgendem Fall:

    1. Pat. wird im Rahmen einer Operation 8 Std. beatmet

    2. aufgrund einer Re-Operation fallen widerum 17 Std. an

    3. wegen eines Lungenkollapses wird der Pat. erneut im gleichen Aufenthalt über 87 Std. beatmet

    M.E. wären hier 112 Std. als Beatmungszeit zu erfassen.
    Liege ich da richtig, oder gibt es andere Sichtweisen?

    Wünschenswert wäre zukünftig eine eindeutige Formulierung der Kodierrichtlinien bezüglich der Beatmung

    Schon jetzt herzlichen Dank für die Rückantworten!

    K. W-St.