Beiträge von RolandBalling

    Zitat


    Original von KS:
    ... Darf ich die Muskelbiopsie als Leistung angebeben, obwohl Konsilleistung - bzw. muss die Leistung aber auch bezahlen...

    Hallo KS,

    wer bezahlt, darf/muss auch kodieren.
    Wie von Herrn Schrader richtig erwähnt, gibt es noch jede Menge Beispiele für solche \"Ungerechtigkeiten\" (treffen aber alle, zumindest diejenigen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben/Kodierrichtlinien handeln).

    MfG

    Zitat


    Original von Zabi:
    ...Pat. kommt mit Appendicitis.Intraoperativ wird
    diese bestätigt.Dann kommt der Histobefund:
    Adenokarzinose an der Basis tumorfrei.
    Es erfogt keine weitere Diagnostik...


    Hallo Zabi,

    im beschriebenen Fall ist die Appendizitis der Grund für die stat. Aufnahme, also Hauptdiagnose. Das Karzinom ist ein zufällig entdeckter Nebenbefund, also allenfalls Nebendiagnose. Wobei dies hier fraglich sein dürfte, da offensichtlich keine weiteren Ressourcen verbraucht wurden.

    MfG

    Hallo Herr Sander,

    ohne \"Reinklappern\" geht´s, wenn Sie den entsprechenden Link (das Ziel) mit der rechten Maustaste anklicken und dann im sich öffnenden Fenster mit der linken Maustaste \"Verknüpfung kopieren\" anklicken. Anschließend können Sie den Link einfügen, indem Sie an der gewünschten Stelle mit der rechten Maustaste wieder ein Fenster öffnen und dann mit der linken Maustaste \"Einfügen\" auswählen (alternativ: Strg+V), z.B.
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=2908

    MfG

    Hallo Herr Rembs,

    Zitat


    Original von Rembs:
    [quote]
    ...genau richtig, der zweite Fall ist natürlich keine Komplikation...

    ...schon allein deshalb nicht, weil nicht im Zusammenhang mit einer durchgeführten Leistung (KFPV 2004, §2 Abs.3)

    MfG

    Hallo Forum,

    Wieso führt mich die Exzision eines Tumors (histologisch: B-Zell-Lymphom, kodiert mit C85.1 als HD) an der Thoraxwand (OPS: 5-894.1a „Lokale Exzision...mit primärem Wundverschluss...\") in eine „medizinische“ Partition, nämlich R61B (Lymphom...)?

    Zumal im Definitionshandbuch unter der zu erwartenden DRG R03 (Lymphom...mit anderen OR-Prozeduren) steht: „jede OR-Prozedur außer Tabelle TAB-R03-2“.
    In der besagten Tabelle sind lediglich alle „großen“ Prozeduren aufgeführt und somit nicht die kodierte 5-894.1a.

    Wo steckt der Fehler?

    MfG

    R. Balling

    Hallo ochpowi,

    das Hauptproblem scheint mir darin zu liegen, eine Fehlbelegung zu vermeiden: Inwiefern - so wird der Kostenträger fragen - war die Diagnostik so aufwendig, dass sie nicht ambulant erfolgen konnte?

    Lösung könnte allenfalls R64 (Kachexie) sein, wenn es der Pat. so schlecht ging, dass sie stat. \"aufgepäppelt\" werden musste (parenterale Ernährung...).

    MfG

    Hallo CoAu,

    seltsamerweise gelangen Sie mit S02.4 (Fraktur Jochbein und Oberkiefer) als HD bei mehr als 1 Belegungstag in die D16Z („Materialentfernung an Kiefer und Gesicht“) mit einem CW von 0,824 (sogar ohne Z47.0 als ND). Diese DRG erscheint am ehesten logisch.

    Allerdings ist die 5-779.3 lt. Definitionshandbuch auch unter der I23Z aufgeführt, in die Sie mit Ihrer Kodierung bei der Grouperversion 2004 nicht gelangen (im Gegensatz zur Version 1.0), warum auch immer.

    Offensichtlich ist das Problem eine Frage an das INEK wert.

    MfG

    Hallo Blue, hallo Herr Ziebart,

    es ist zu unterscheiden, ob es sich bei den von Ihnen angesprochenen Fällen um ein Staging im eigentlichen Sinn (Erstauftreten des Tumors) oder eine Nachsorgeuntersuchung z. A. von Metastasen handelt.

    Bei letzterem wäre – falls weder Rezidiv noch Metastasen nachweisbar sind – Z08.- als HD und Z85.- als ND zu kodieren. So würde ich auch kodieren, wenn zum Zeitpunkt der Entlassung noch nicht sicher ist, ob ein Rezidiv vorliegt.

    [mark=silver]0209a Malignom in der Eigenanamnese
    ...
    Nachuntersuchungen bei Patienten mit Malignom in der Eigenanamnese
    Kodes der Kategorie Z08.– Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung sind als Hauptdiagnose nur dann zuzuweisen, wenn ein Patient zur Nachuntersuchung eines Malignoms aufgenommen wurde und kein Tumor mehr nachweisbar ist. Als Nebendiagnose ist der passende Kode aus Kategorie Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese anzugeben.
    ...[/mark]
    MfG

    Hallo Herr Böhmig,

    zu 1.

    Zur Auswahl stehen:

    K56.6 Sonstiger... Ileus

    K91.3 Postoperativer Darmverschluss,

    T81.8 Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert (in den Erläuterungen zu diesem Kode ist z.B. die persistierende postoperative Fistel aufgeführt, somit vielleicht vergleichbar),

    wobei ich K91.3 favorisieren würde (weil spezifischer als T81.8 ), zusätzlich Z85.0, Z90.3 und Z90.4

    zu 2.

    Z08.0, Z85.0, Z90.3, Z90.4 und zusätzlich Z53 (auf wackligen Füßen)

    Grüße aus Bayern nach Berlin

    Hallo Herr Kilian,

    Zitat


    Original von Kilian:
    ...Ich kenne ein Krankenhaus der Maximalversorgung dessen absolute jährliche Fallzahl im Bereich des Standardeingriffs \"Appendektomie\" die jedes umliegenden Grund- und Regelversorgers deutlich unterschreitet...

    ...und sich auch noch auf deutlich mehr Köpfe (Operateure) verteilt!

    Solche Häuser kenne ich auch.
    Wie wäre es bei diesen Eingriffen denn mit Anwendung der Mindestmengenregelung im Hinblick auf die zu erwartende Qualität?

    MfG