Beiträge von gobo

    Hallo Forum,


    Patient mit Outletobstruktion des Ileoanalen Pouches bei Zn restaurativer Proktokolektomie (Colitis ulcerosa)
    Op: Pouchoskopie, PE, Analkanarevision, Staplerdurchtrennung des Pouchstegs
    Kodiert haben wir 546752 andere Rekonstruktion des Darmes: Revision einer Anastomose: Ileum
    DRG: G18A, 4d VWD
    Die Kasse will 5482x1 : peranale lokale Exz u Destr. Von erkr Gewebe d. Rektums: sonstige: endoskopisch
    Ist über 5000 euro billiger,
    Aber m.E. nicht korrekt, wei das Rektum ja nicht mehr da ist.
    Frage: würden Sie eine Klage riskieren?

    Viele Grüsse
    Gobo

    Hallo Doerdi, hallo Medman2!


    Danke für eure Antworten! :)
    Die Chronizität der NI ist belegt - wurde im Sonobefund beschrieben, der Mdk fordert deshalb die N18.9.

    meine Frage ist jetzt speziell:
    Ist es zulässig (d.h. wird es wohl vom SG anerkannt), sozusagen im "Nachhinein" die GFR mit einer anderen Formel (ob CKD-EPI oder BIS) auszurechnen?

    Dass die MDRD Formel nicht für > 70J gilt, sagt ja die DGfN. Die BIS Formel wird dort nicht empfohlen, soweit ich weiss gibt es darüber nur einzelne Studien, offiziell anerkannt ist diese Formel wohl nicht ?(?(
    Mit besten Grüssen
    Gobo
    Und gleich einen entspannten Start ins Wochenende
    :D

    Hallo liebe Mitstreiter!
    Folgendes Problem: Fall aus 2012, 81 jährige Patientin, Krea maximal 1, 3; sonogr. Chron Niereninsuff,
    ND N18.3 als ND erlösrelevant.
    2012 nach der MDRD Formel gerechnet.
    Kasse sagt, dass die eGFR Formel nicht validiert ist. Steht ja jetzt auch so auf der aktuellen HP der D Gesell. f. Nephrologie.
    Also haben wir im nachhinein mit der
    CKD-EPI Formel gerechnet und wollen damit jetzt in die Klage.
    Meine Frage: macht das Sinn? ?(
    Ich freue mich über Feedback
    Beste Grüsse
    Gobo 8)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Forum habe ich keinen passenden Thread zum Thema gefunden....

    Kasuistik: Patientin mit gesichtertem Mammacarcinom (bds., den Thorax infiltrierend, Lymphknoten-,Knochen- und Lungenmetastasen), Herzinsuffizienz, wird 4 Tage stationär in der Kardiologie untersucht, um das Herz vor geplanter cardiotox. CTX abzuklären (nur nichtinvasive Diagnostik). daraufhin Anpassen des ursprünglichen CTX-Schema. CTX ambulant vorgesehen.
    HD: Mamma-Ca, ND sämtl. Metastasen.

    Die KK hat weder die HD noch den stationären Aufenthalt bzw dessen Länge moniert sondern behauptet, ND LK- u. Knochenmetastasen seien nicht zulässig, weil kein diesbezüglicher Aufwand.

    Tatsächlich haben diese Metastasen während der 4 Tage keinerlei Ressourcen verbraucht.

    Meine Argumentation: ohne die Metastasen wäre die kardiotox. CTX gar nicht notwendig gewesen, wegen der Metastasen hat überhaupt der gesamte Aufenthalt stattgefunden mit Abklärung des Herzens

    Meine Frage: Ist meine Ansicht ggf auch vor Gericht haltbar? Schließlich wird in den DKR nicht gefordert, dass ein Ressourcenverbrauch darin bestehen muß, die Erkrankung, hier die Metastasen, "an sich" zu behandeln bzw deren Symptome :wacko:

    Ich freue mich auf Ihre Antworten!

    Mit herzlichen Grüßen

    Gobo

    Hallo Forum!

    Eine bestimmte Kasse streicht in letzter Zeit regelmäßig bei Patienten >70 J die N18.3 (auch N18.2 etc) mit der Begründung, die Kriterien des ICD 10 seien nicht erfüllt, weil die zugrunde gelegte GFR (berechnet nach der MDRD-Formel) für Menschen > 70 J nicht validiert sei.
    Das Argument wird mit einem Artikel aus dem Dt. Ärzteblatt von 2010 und der dort genannten Literatur begründet.
    Leider habe ich nach umfangreicher Recherche weder bei den nephrologischen Fachgesellschaften (Deutschland und USA) noch im aktuellen Kodierleitfaden Nephrologie "harte Fakten" gefunden, ob die nach der MDRD-Formel geschätzte GFR bezüglich bestimmter Altersgruppen nicht verwendet werden darf/kann.
    Bisher habe ich hier im Forum auch noch nichts zu dieser speziellen Fragestellung gelesen.
    Wie kann ich gegen die Meinung der Kasse argumentieren? Oder muß man diese "Auffassung" so hinnehmen?
    Über entsprechende Hilfestellung würde ich mich freuen.

    schöne Grüße

    Gobo