Beiträge von MissB

    Hallo Forum,

    wir haben folgendes Problem:

    Eine Kasse kommt jetzt auf die Idee Unterlagen aus 2010 anzufordern und begründet dies wie folgt:

    „Es bestehen Anhaltspunkte, dass Ihre Abrechnung nicht sachlich-rechnerisch richtig ist und/oder Ihr Krankenhaus seine primären Informationspflichten nicht erfüllt hat.

    Wir verweisen dahingehend auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 01.07.20147 (B 1 KR 29/13 R) und die Urteile des BSG vom 14.10.2014 (B 1 KR 25/13R u. B 1 KR 26/13 R).

    Im konkreten Fall ist folgendes zu beanstanden:

    Gemäß §301 Abs. 1 Nr. 8 SGB V I.V.m. §301 Abs. SGB V sind Sie dazu verpflichtet uns Angaben über die durchgeführten Leistungen zur med. Rehabilitation zu übermitteln.
    In der Vereinbarung zum §301 SGB V finden sich Angaben, die zur korrekten und gesetzkonformen Übermittlung des Abrechnungsdatensatzes hätten gemeldet werden müssen.“

    Dieses Schreiben haben wir zu 12 geriatrischen Fällen aus 2010 bekommen. Keiner der Fälle wurde je von der Kasse beanstandet

    Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?
    Sollten wir keine Unterlagen hinschicken, hat die Kasse schon mitgeteilt, dass Sie die Fälle verrechnen wird.

    Hat die Kasse Recht, und wir müssen was verschicken?

    Hallo Herr Selter,

    Lt. Chefarzt wurden bei allen Patientinnen die eine Brustaufbau mittels Lappen erhalten haben, zusätzlich auch eine Mastektomie durchgeführt. Bei ein paar dieser Fälle geht dies auch aus dem OP-Bericht hervor aber nicht bei jedem.

    Hier ein Auszug aus einem OP-Bericht bei dem zusätzlich eine Mastektomie kodiert wurde:

    Es erfolgt das Umschneiden des Narbenareals an der linken Thoraxwand mit dem Messer und Präparation mit dem Monopolar entlang des Pect. Maj. und Anheben desselben. Nun wird der Pec. maj. in der Mitte gespalten und der Zugang zur Dritten Rippe geschaffen. Entfernen eines ca. 1 cm großen Stücks Knorpel am Übergang zum Sternum und Darstellen in üblicher Art und Weise der A. und V. mammaria int.

    Da die HD bei allen Fällen das Mamma-CA ist, wird hier automatisch immer ein BQS-Bogen Mammachirurgie erstellt. Dieser ist für uns als nachbehandelte Klinik inhaltlich schwer auszufüllen, da wir lediglich den Brustaufbau machen.

    Liebes Forum,

    ich habe eine Frage zum Brustaufbau mittels DIEP-Lappen.

    Unsere Ärzte kodieren bei wirklich jedem Brustaufbau eine Mastektomie mit, obwohl die Patientinnen anamnestisch alle schon eine hatten.

    Können Sie mir sagen, ob das in Ihren Häusern auch so kodiert wird?

    Vielen Dank für schnelle Antwort.

    Soweit ich weiss, wird der Entlasstag ja nicht mitgerechet. Bzw. Aufnahme und Entlasstag sind ein Tag. Ist dann nicht der 22. der erste Tag mit Zuschlag?

    Andere Frage: Wenn der Patient vom 14.05.-21.05. gelegen hätte, wäre es dann nicht eine VWD von 7 Tagen? Und würde somit nicht eigentlicht der Behandlungstag vom 21. da mit reinfallen? ?(

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Fälle:

    1. Fall: 14.05.13 – 17.05.13 (VWD 3 Tage) / DRG G67C -> uGVD 1 / mVD 3,6 / oGVD 8

    2. Fall: Aufnahme und Entlassung am 21.05.13 / DRG G67C

    Wenn ich richtig liege, handelt es sich hierbei doch um eine Wiederaufnahme bei selber Basis-DRG innerhalb der oGVD. Oder nicht?

    Hallo Herr Selter,

    die Kasse hat mittlerweile angerufen und vertritt die Meinung, dass es keine medizinische Anfrage ist und es sich um einen Abrechnungsfehler handelt. Da lt. MDK Empfehlung die Materialkombination zu kodieren ist. Es wird darauf beharrt, dass die einzelnen Verfahren erst seit 2010 zu kodieren sind.

    Zum Zitat von Galaxus sagt die Kasse, dass es sich allein der Hinweis allein auf den Kode 5-786.9 bezieht. Die Frage von Ihnen ans DIMDI hatte ich als Anhang mitgeschickt, da Vertritt die Kasse die Meinung, dass es sich dabei auch nur um Fälle ab 2010 handelt.

    Da unser Fall aus 2009 ist, werden unsere Argumente einfach abgeschmettert.