Hallo,
Sehr schön das die Frage hier noch mal ausführlich Diskutiert wird und auch die Lösung wirklich neue Aspekte öffnet. Also wenn ich Herr Schaffert richtig verstehe dürfen nicht nur Pflegefachkräfte (die das wahrscheinlich zum größten Teil erledigen würden) sondern auch alle anderen Therapeuten und z.B. Pflegeschüler?
Wenn ja dann stellt sich mir die Frage wie das bei ihnen im Haus erfasst wird?
Ausserdem wollte ich noch mal genau nachfragen wie die 2 Stunden erbracht werden müssen? Da ja im OPS-Katalog nichts von durchgängig oder zusammenhängend steht, stelle ich mir das so vor das, wenn Ärztlich angeordnet (!) auch 1 Stunde in der Frühschicht und 1 Stunde in der Spätschicht ausreichen um den Kode zugenerieren.
Falls ich da falsch liege bitte ich sie diesen Sachverhalt klar (oder klarer) zustellen.
Auch bei der Aufwendigen Diagnostik stellt sich mir die Frage welche Diagnostik mit dazu gezählt werden darf. Da ja zum Beispiel laut DKR-Psy die Aufnahmeuntersuchung nicht als Prozedur gewertet werden darf aber hier schon eine Menge an Diagnostik mit abläuft, darf ich diese Zeit der reinen Diagnostik dazu zählen oder nicht?
Ausserdem steht im OPS-Katalog 2011 auch drin das die
\"Ausführliche ärztliche oder psychologische diagnostische Gespräche (z.B. biographische Anamnese, soziale Anamnese, Familienanamnese)\"
bei uns werden aber die soziale Anamnese teils auch über die Sozialarbeiter erstellt, diese Zeit darf nicht mit angerechnet werden oder?
Danke Casper