Hallo!
es ist in der Praxis tatsächlich so, dass das SMS Programm erst dann erkennen kann, ob. z.B. eine Wiederaufnahme vorliegt, wenn eine sog. Arbeits-DRG besteht. Diese kann wiederum nur generiert werden, wenn der Patient mind. eine Diagnose zugewiesen bekommen hat. Das heißt also, die Ärzte (oder wer immer es tut) müssen schnellstmöglich Diagnosen und wenn nötig auch Prozeduren eingeben.
Bei uns klappt das mit dem Ermitteln der Arbeits-DRG durch die Dokumentationsbeauftragten in regelmäßigen (kurzen!) Abständen nicht wirklich gut, so dass nun das Medizin-Controlling täglich die Arbeits-DRGs ermittelt. In ca 2-tägigen Abständen wird dann auf mögliche Fallzusammenführung geprüft. Die macht bei uns das MC, also ich.
Abschließend kann ein Fall frühestens am Entlasstag beurteilt werden, da sollte ja die Hauptdiagnose klar sein und möglichst auch gleich verschlüsselt werden.
Zu beachten ist auch bei der Fallzusammenführung, dass der Entlassgrund des führenden Falls (des 1. Falls) geändert werden muss, z.B. in \"Entlassung mit Wiederaufnahme\" etc. Anschließend muss die DRG nochmal neu ermittelt werden.
Derzeit stürzt das Programm leider immer beim Zurücksetzen der DRG ab, es soll sich um einen Systemfehler handeln, Siemens sucht fieberhaft. Für alle die sich auch ärgern, dass ihre Neueinstufungs-Liste ständig neu aufbauen dürfen: Wenn man die Neugruppierung nur in dem führenden Fall vornimmt, stürzt das Programm nicht ab!
Gruß
Eki