Beiträge von eki

    Hallo!

    es ist in der Praxis tatsächlich so, dass das SMS Programm erst dann erkennen kann, ob. z.B. eine Wiederaufnahme vorliegt, wenn eine sog. Arbeits-DRG besteht. Diese kann wiederum nur generiert werden, wenn der Patient mind. eine Diagnose zugewiesen bekommen hat. Das heißt also, die Ärzte (oder wer immer es tut) müssen schnellstmöglich Diagnosen und wenn nötig auch Prozeduren eingeben.
    Bei uns klappt das mit dem Ermitteln der Arbeits-DRG durch die Dokumentationsbeauftragten in regelmäßigen (kurzen!) Abständen nicht wirklich gut, so dass nun das Medizin-Controlling täglich die Arbeits-DRGs ermittelt. In ca 2-tägigen Abständen wird dann auf mögliche Fallzusammenführung geprüft. Die macht bei uns das MC, also ich.
    Abschließend kann ein Fall frühestens am Entlasstag beurteilt werden, da sollte ja die Hauptdiagnose klar sein und möglichst auch gleich verschlüsselt werden.
    Zu beachten ist auch bei der Fallzusammenführung, dass der Entlassgrund des führenden Falls (des 1. Falls) geändert werden muss, z.B. in \"Entlassung mit Wiederaufnahme\" etc. Anschließend muss die DRG nochmal neu ermittelt werden.

    Derzeit stürzt das Programm leider immer beim Zurücksetzen der DRG ab, es soll sich um einen Systemfehler handeln, Siemens sucht fieberhaft. Für alle die sich auch ärgern, dass ihre Neueinstufungs-Liste ständig neu aufbauen dürfen: Wenn man die Neugruppierung nur in dem führenden Fall vornimmt, stürzt das Programm nicht ab!

    Gruß
    Eki

    Hallo!
    Und was machen Sie Nachts und am Wochenende?
    Das mit der Wartezeit fand ich zunächst auch ganz gut, u.a. weil ich mir auch dachte, dass ich als Arzt erst dann geweckt werden würde, wenn der Pat. bezahlt hat. Aber Fehlanzeige, denn ich als Arzt muss den Pat. ja anschauen und beurteilen, ob er ambulant bleibt, bzw. ein Notfall ist etc., d.h. die Gebühr wird im Krankenhaus erst nach Inanspruchnahme des Arztes (und der etwaigen Entscheidung "ambulant") fällig!

    Es bleibt also spannend
    Eki

    Hallo Forum!

    Nachdem nun eine offizelle Einigung besteht, nach der auch in Notfällen bezahlt werden muss, möchte ich das Thema doch nochmal aufgreifen:
    - Wie werden die anderen Krankenhäuser verfahren?
    - Wer kassiert wann das Geld?
    - Wo lagern Sie denn die "kleine Kasse" der Ambulanz?
    - Wie informieren Sie die Pat. vorab (Poster??) um einem Ansturm auf vermeintlich kostenlose Behandlung ab dem 01.01.04 vorzubeugen?

    Mir scheint es organisatorisch bei chronischer Unterbesetzung mit Ambulanzpersonal schwierig. Und ausserdem graut mir schon jetzt vor den Diensten im neuen Jahr....

    Gruß
    Eki

    Hallo Froum!
    Wir haben mit einem Teil unserer Beleger (HNO) Probleme. Seit Anfang des Jahres streiten wir mit ihnen rum, wer die externe QS machen muss. Sie sind der Meinung, dass dies nicht ihr Problem sei und wollen es nur dann machen, wenn wir ihnen die Arbeit vergüten ("Sie müssen ja sonst hohe Strafen zahlen und wir möchten gerne als Vergütung einen Teil der sonst fälligen Strafzahlung haben..") Sie sind der Meinung, dass es sich nicht lohnt damit für das eine Jahr anzufangen, weil die TE und Septumdev. ja nächstes Jahr sowieso rausfallen.
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich bin der Meinung, dass nicht das Krankenhaus sondern der Leistungserbringer (in dem Fall der Beleger) für die Durchführung der ext. QS verantwortlich ist. Konkret würde das heissen, dass die Belegoprateure dann eben die Strafen zahlen müssten für die Ops, die sich nicht nach QS dokumentiert haben. Im SGB V habe ich keine konkrete Aussage dazu gefunden. Weiss jemand mehr?

    Gruß
    Eki:bounce:

    Hallo!

    Zum Thema Offenlegung der Gehälter kann ich nur sagen: das ist bei uns kulturell ein Tabuthema und deswegen regen sich jetzt einige Personen auf. Ich für meinen Teil finde es schon auch interessant, zu wissen was "die oberen" bekommen (verdienen tun sie es vielleicht nicht alle), aber ich kann nicht in einer Gesellschaft, in der das ein Tabu ist, eine Gruppe von Personen exponieren und andere legen ihren Verdienst nicht offen. In anderen Ländern (z.B. USA) ist es normal zu wissen was der andere verdient. Vielleicht ist da der soziale Status anders definiert.....Insofern finde ich das Vorgehen nicht ganz korrekt.

    Gruß
    Eki

    Hallo!

    Ich war eigentlich auch der Meinung, dass man es ambulant machen könnte.
    Vom Kollegen wurde mir jedoch mitgeteilt, dass niedermolekulare Heparine hierfür nicht zugelassen seien. Allerdings habe ich gerade gestern Abend einen Artikel gelesen, in dem über die Möglichkeit niedermolekulare Heparine hierfür zu verwenden (und wie gut es funktioniert)geschrieben wurde.
    In diesem Fall ist es aber wohl so, dass die Pat. auch schon mal allergisch (wie weiß ich nicht) auf niedermolekulare Heparine reagiert hat, daher kommt dies nicht in Frage.
    Gruß
    Eki

    Was kodieren Sie als HD bei einer Pat. mit mechanischem Aortenklappenersatz (braucht also Antikoagulation), die stat. aufgenommen wird, um überlappend Heparinisiert zu werden, weil ein geplanter Zahneingriff stattfinden soll?
    Inohep ist dafür nicht zugelassen, ausserdem hat die Pat. schon mal allergisch darauf reagiert. Sie kann also nur mittels Perfusor umgestellt werden.

    Bin gespannt auf Ihre Antworten.
    Gruß
    Eki

    Hallo

    Mir ist noch etwas eingefallen:

    1.Einweisung zum "Durchchecken bei AZ-Verlust". Geht in den meisten Fällen auch ambulant, dauert "nur" ewig.

    2.Was in Zukunft eigentlich aus rein finanziellen Aspekten auch nicht mehr gehen wird: "Wo Hr. XY doch schon da ist, könnten Sie nicht auch noch eine Gastro, Colo, ein MR oder eine Arthroskopie.... machen?"

    Derzeit wird so etwas ja noch häufig, auch als Entgegenkommen für Pat. und HA, in einer Sitzung gemacht, z.B. weil es in nächster Zeit sowieso schon geplant war und stat. so geschickt ist oder weil der Pat. schon lange Beschwerden hat, die bisher nicht (ambulant) abgeklärt wurden. Dies Dss dies nicht mehr möglich sein wird, muss Patienten und Niedergelassenen (die häufig auch das Anspruchsdenken anheizen: "sagen Sie, die sollen das gleich mit machen...") klar werden.
    Gruß
    Eki

    Hallo!

    Ich denke sehr wohl, dass auch für die Niedergelassenen die DRG-Problematik aktuell werden wird/ist.

    1.Man sollte ihnen vielleicht mal so einen Bogen mit den AEP-Kriterien zur Notwendigkeit einer stat. Behandlung zeigen, ggf. könnten sie dann ja auch ihre Einweisungen (zumind. gelegentlich) überdenken. Denn die berühmte "soziale Indikation" gibt es dann schlichtweg nicht. Das gleiche gilt für Pat., die telefonisch eingewiesen werden, weil sie schon die ganze Zeit nerven oder nachts anrufen. ("Wenn das so ist, gehen Sie am besten gleich in die Klinik) Wenn keine Indikation besteht, wird er wieder heim geschickt.Ich meine die Niedergelassenen sollten wissen, dass wir solche Pat nicht mehr aufnehmen dürfen!

    2.Das Thema blutige Entlassung und damit auch die Wiederaufnahme gehört natürlich genauso dazu.

    3.Dann die Einweisungen zur "Colo unter stat. Bedingungen, weil ich es so besser finde, der Pat es will, oder das Abführen einem älteren Pat. zu Hause nicht zuzumuten ist..." Ich denke das wird die Kasse in Zukunft wenig scheren.

    4. Präop. Aufklärung kann bei geplanten Eingriffen vom HA koordiniert werden, die Pat. kommen dann aufgeklärt mit Laborwerten, Rö-Bildern und ohne noch ASS eingenommen zu haben am OP-Tag in die Klinik.

    5. Ältere Pat. können nicht noch länger als nötig gebunkert werden, weil kein Pflegeplatz vorhanden ist...

    6. Pat. sollen nicht einfach am Wochenende in die Notaufnahme kommen, sondern durch die Leitstelle und gezielte Aufklärung geführt, erst den (dafür zuständigen und eigens eingerichteten) hausärzlichen Notdienst aufsuchen. D.h. die Leitstelle muss unterscheiden können, ob es ein dringender Notfall ist, (dann evtl. sowieso gleich KTW, RTW..) oder ob es warten kann.

    7. Onkologische Pat. werden in Zukunft auch mehr vom HA versorgt und deren (ambulante) Nachsorge koordiniert werden.

    Wichtig ist meiner Meinung nach, dass klar ist, dass wir alle im gleichen Boot sitzen und uns nicht gegenseitig die Arbeit zuschieben sollten, genauso wenig wie den Schwarzen Peter.

    Gruß
    Eki

    Hallo,

    ich denke auch, dass die Bewertungsrelation für die Hauptabteilung abgerechnet werden soll, wenn es den Fall Hauptabt. + Beleghebamme nicht gibt.

    Die Frage ist nur, was rechnet die Beleghebamme mit wem ab. Gerade bei einer Sectio kann es ja durchaus sein, dass die Hebamme stundenlang mit der Pat. beschäftigt war und dann mündet die Geburt in einer Secto. Woher bekommt sie ihre Leistung vergütet? Gibt es eine Gebührenordnung für Hebammen, nach der sie dann die Rechnung an die Kasse stellt (zusätzlich zur DRG)? Derzeit wäre ich geneigt es so zu sehen.

    Eki

    :bounce: