Beiträge von eki

    Hallo,

    ich finde die Idee diesen Thread aufzubauen sehr gut. Auch wir kämpfen zunehmend mit einer Flut von MDK und Krankenkassenanfragen, die einen Glauben machen, ein Krankenhaus versuche grundsätzlich zu mogeln.
    Hier einer unserer aktuellen Fälle:

    Kodiert wurde als HD I49.3 (Ventrikuläre Extrasystolie), als ND die I11.0 (hypertensive Herzkrankheit mit Herzinsuffizienz) sowie E04.0 (Struma), Z921 (Antikoagulantien), I48 (VHF) + Coronarangiographie.
    Dies führte zur DRG F42A

    Di KK wollte F42B; es wurde der Entlassbrief vom MDK angefordert. Dieser lehnte die Kodierung ab, mit der Begründung, dass im Brief steht,die Coro zeige eine gute linksventrikuläre Funktion mit einer EF von 85%.
    Es gibt aber sehr wohl auch eine diastolische Herzinsuffizienz, die dem Pat. durchaus sehr zu schaffen machen kann, obwohl die LV gut ist. Daher kann man die Kodierung nicht grundsätzlich als falsch bezeichnen.
    Leider hatten wir das in unserer Akte nicht hieb- und stichfest belegt, so dass wir der KK Recht geben mussten. (selber Schuld!)
    In Zukunft wird so etwas natürlich akribisch belegt werden.
    Dies vielleicht als Info für alle, die mit Kardio etwas zu tun haben. (Auch der MDK, es müssen ja nicht bundesweit alle Häuser dieselben Fragen beantworten, vielleicht kann man ja mal manche Dinge grundsätzlich klären ; was für ein Aufwand....)

    Gruß aus dem sonnigen aber kalten Süden

    E. Kipp

    Hallo Forum,

    ich habe noch einen schönen Fall, den wohl jeder, der in einer größeren Stadt (mit den dazugehörigen Pennern)arbeitet kennt:

    (quote)
    ______________________________________________________________________
    Der Patient ließ sich am ...gegen 0.10 Uhr in deutlich alkoholisiertem Zustand mit dem Taxi vom Stadtbahnhof in unsere Klinik bringen. Er gibt an, dass er eigentlich von A mit dem Zug nach B hätte fahren wollen, sei dann aber eingeschlafen und schließlich in xyz angekommen, wo er jetzt einen Schlafplatz suche.

    Körperlichen Untersuchungsbefund bis auf leicht schwankenden Gang bei Alkoholmissbrauch unauffällig.

    Trotz 45-minütigen Bemühens der diensthabenden Ärztin war es nicht gelungen, für den Patienten eine Unterkunft zu finden, so dass für die Nacht eine stationäre Aufnahme erfolgte.

    Am nächsten Morgen verschwand der Patient früh aus unserer Klinik ohne von der Stationsärztin gesehen werden zu können.
    ______________________________________________________________________

    Keine Indikation zur stat. Aufnahme gegeben, ausser vielleicht Selbstgefährdung bei 3,7 Promille.... Erfahrungsgemäss häufen sich jetzt diese Fälle wo es wieder häufiger regnet und kälter wird. Die Burschen haben auch oft Krankheiten, die sie verschleppen und je nach Bedarf (aggressiv) aus dem Zylinder zaubern.
    Wie gehen andere damit um?

    Gruß
    Eki

    Hallo,

    ich denke schon auch, dass sämtliche nachstationär erbrachten Leistungen mit einfliessen sollen. So wie ich es verstanden habe, kann eine nachstat. Behandlung auch dann mal interessant sein, wenn dadurch die obere Grenzverweildauer überschritten wird. Es wird mehr gezahlt.
    Wir dokumentieren zumindesten nachstat. Prozeduren genauso (z.B. Biopsieentnahme nach 7 Tagen, was zuvor nicht ging wg. ASS-Einnahme...)

    Gruß
    Eki

    Hallo,

    wir hatten diesen Fall auch schon häufiger (neben Bürsten und Cola geht auch Vit. C...).

    Wir haben uns darauf geeinigt, einen Code aus der "T-Gruppe" (Komplikationen) zu verwenden. Bisher gab es keine Nachfragen.

    Gruß

    eki

    Hallo,

    ich würde zuerst die Exsikkose, dann die PEG und dann den Tumor kodieren. Wir haben diese Konstellation relativ häufig und bisher noch keine Rückfragen bekommen.

    Ich habe noch eine andere Frage zum Thema PEG.

    Ein Pat. hatte nach einem Apoplex eine Dsyphagie, die die Anlage einer PEG notwendig machte. Jetzt kann der Pat. wieder essen und die PEG wurde entfernt. Wie kodieren Sie das?

    Ich habe nichts in der Richtung von "Dysphagie in der Eigenanamnese...." gefunden.
    Für Vorschläge bin ich dankbar.

    eki

    Hallo Forum,

    als "halber" Arzt (Innere) und Medizincontroller kann ich die geschilderte Problematik sehr gut nachvollziehen.

    ToDo: Wenn man die Angehörigen oder den Hausarzt höflich darauf aufmerksam macht, dass Abwesenheit der pflegenden Person keine Aufnahmeindikation darstellt, kann man ganz schön 'was erleben. Von Äusserungen wie "wir haben ja schliesslich jahrelang einbezahlt" bis "ich gehe an die Öffentlichkeit" ist von Seiten der Versicherten alles drin. Meiner Erfahrung nach hilft nur zu sagen, dass die Kasse bei nicht vorhandener med. Indikation nicht bezahlt und sie natürlich gerne das Bett und die Pflege in Anspruch nehmen können, jedoch mit einer Rechnung von rund 250.- €/ Tag, die sie privat begleichen müssen. Auf diese Art wird die Suche nach einem Pflegeplatz stark beschleunigt. Dass die Hausärzte, die Einweisen, gegenüber einem solchen Anspruchsdenken irgendwann nachgeben kann ich gut verstehen (auch wenn ich es nicht für richtig halte). Manche Kollegen sagen einem aber auch: "suchen Sie sich eine Diagnose aus, der Pat. hat ja genug...." Das stimmt bei so alten Menschen auch fast immer. Ich denke hier müssen die niedergelassenen Kollegen für gegenüber dem Abrechnungdilemma in dem wir stecken sensibilisiert werden.

    Ich habe erst zweimal - und das tagsüber- die Aufnahme eines solchen pat. abgelehnt. In diesen Fällen konnte aber eine andere Lösung gefunden werden. Im Nachtdienst hat man keine Chance! Wir informieren in solchen Fällen direkt die Kasse oder sogar den MdK. Erstaunlicher Weise haben wir damit ganz gute Erfahrungen gemacht.

    Meiner Meinung nach werden sich solche Fälle in Zukunft eher noch häufen in einer Gesellschaft in der fast jeder nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist/ bzw. seine eigenen Interessen verfolgt und keiner bereit ist Opfer für andere zu bringen. Daher sollte dieses wirklich riesige Problem diskutiert werden und nach praktikablen Lösungen gesucht werden. Dieses Beispiel zeigt auch, dass die DRG's die tatsächliche Situation nicht (immer) adäquat aufzeigen.

    eki

    Hallo!

    Bei fieberhaften Infekten besteht ein erhöhter Flüssigkeitsbedarf. Oft kommt es, v.a. bei Kindern doch sehr rasch zu einer Austrocknung, besonders, wenn die Kinder, vielleicht wegen Schmerzen nicht wessen und trinken wollen. Die Diagnose Volumenmangel/Exsikkose ist somit medizinisch begründbar. Sie wird mit Infusionen, ggf. auch mit Zuführung von Nahrung durch Sonde belegt.
    Die Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit, evtl. muss jemand plötzlich wieder gefüttert werden, das ist unserer Meinung nach schon Ressourcenverbrauch im Sinne der Kodierrichtlinien. Nach Auskunft unserer Pädiater ist es sehr häufig so, dass das Hauptproblem der Kinder nicht der Infekt ist, sondern og. Begleitumstände, die ja sehr rasch zu einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes führen.
    Wichtig ist, dass alles in der Kurve und im Brief belegt ist.

    Gruß
    E. Kipp

    Hallo liebes Forum,

    bei den Komplikationen kann ich es ja verstehen.
    Aber mal angenommen, ein Pat. hat seinen Krankenhausaufenthalt regulär beendet und fährt heim. Auf dem Weg heim passiert ein Unfall, der ihn (vielleicht als Polytrauma) wieder ins KH bringt....dann ist er ja eigentlich so wie ich Ihre Antworten verstehe eine "verdeckte Verlegung", bzw. Rückverlegung und alles ist somit ein Fall. Habe ich das richtig verstanden?

    Wenn das so ist, finde ich das gelinde gesagt hirnrissig! Für manche Dinge macht es ja durchaus einen Sinn, aber eben nicht für alles.

    Unsere Penner (ich nehme an jedes Haus hat solche Pat) kommen und gehen, wie sie gerade lustig sind.

    Gruß
    E. Kipp

    Hallo,
    auch wir sind Optionshaus. Wir kodieren in einem solchen Fall mit R63.3 "Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung" . Bisher haben wir damit keine Probleme. Wichtig ist (sofern sie vorliegt) die Exsikkose (E86 Volumenmangel) zu verschlüsseln. Sie ist ja meist einer der Gründe weshalb die Kinder kommen und wird mit Infusionen behandelt. Ausserdem bei Fieber und ungenügender Nahrungs/Flüssigkeitsaufnahme plausibel. Ist CC-relevant.
    eingehenden Gesprächen mit unseren Pädiatern sind wir zu dem Schluß gekommen, dass eine F-Diagnose nur dann gebraucht werden soll, wenn es sich wirklich um ein psych. Problem handelt.
    Für die ganz kleinen gibt es noch P92.2 "Trinkunlust beim Neugeborenen"

    Gruß
    E. Kipp

    Hallo Frau Roeske,

    ich bin Assistenzärztin in der Inneren und habe eine Lehre zur Arzthelferin gemacht (hatte mal was mit Abrechnung zu tun und ist kaufmännisch)
    Meine derzeitige Stelle in einem 450-Betten Haus ist geteilt. 50% Medizincontrolling und 50% ärztliche Tätigkeit. Dah hat den Vorteil, wie schon oben erwähnt, dass der Bezug nicht verloren geht, man von den Kollegen eher akzeptiert wird (nicht völlig "zum Feind übergelaufen") und mir macht es ausserdem Spaß. Ich teile die Stelle mit einem Kollegen aus der Anästhesie und wir arbeiten jeweils im Wechsel 1 Woche im Büro und 1 Woche ärztlich. Das klappt ziemlich gut.

    Zum Verdienst kann ich nur sagen: verkaufen Sie sich nicht unter Wert! Eine Pauschale als Entschädigung für ausgefallene Dienste ist sinnvoll, mit BAT IIb oder Ia sollten Sie sich nicht zufrieden geben.
    Das haben wir leider gemacht, weil wir von einem unbefristeten Vertrag geblendet wurden (2001 noch eine Seltenheit).
    Machen Sie diesen Fehler nicht. Vielleicht können Sie ja auch eine interessante Weiterbildungsmaßnahme raushandeln.
    Wir haben Einiges an EDV- Fortbildungen und anderen Schulungen auf Kosten des Hauses gemacht. Ich mache derzeit noch einen Masters-Aufbaustudiengang in Management im Sozial- u. Gesundheitswesen. Spätestens danach ist klar, dass ich mehr Geld möchte (bis dahin bin ich wohl auch Facharzt)
    Der Markt ist gut und ich denke Medizincontroller sollten sich informieren um das Lohnniveau ordentlich zu halten.

    Gruß
    E.Kipp

    Hallo,
    auch ich habe ein Problem mit Wiederaufnahmen. Dies betrifft unsere Alkoholiker :drink: (Wir sind Optionshaus)
    Konkret: Pat.(18 Jahre) kommt mit erstmaligem Alkoholentzugkrampf bei bekanntem Alkoholabusus. Er entfernt sich nach einigen Tagen stat. Aufenthaltes nachmittags gegen ärztlichen Rat aus der Klinik. (Es ist Winter)In den Abendstunden wird er von der Polizei wieder gebracht, weil er hilflos im Wald umherirrend von einer Person entdeckt wurde. Er ist völlig desorientiert und kann keine konkreten Angaben machen. Beginnender Entzug. Erst auf Station wird er von der Nachtschwester als der "flüchtige" Pat. wiedererkannt, da die Diensthabende ihn nicht kannte. Er ist leicht unterkühlt und bekommt warme Infusionen sowie Distra. Am nächsten Tag neurologisches Konsil, danach wird er u.a. wg. der häuslichen Situation, die keine Entzugtherapie möglich macht, in die Psychatrie verlegt.
    Ein Aufenthalt oder zwei, was meinen Sie?
    Man kann meiner Meinung nach argumentieren, dass beide Male die Symptome (unterschiedliche!) einer Grundkrankheit (Alkoholsucht) therapiert wurden. Bzw. einmal ein Symptom der alkoholkrankheit (Krampf) und danach Unterkühlung.

    Wie sehen Sie das grundsätzlich: oft kommen die Alkoholiker zum Ausnüchtern und verschwinden dann. Wenn es Nachts kalt ist oder regnet, fällt ihnen ein, dass das Krankenhaus recht gemütlich sein kann. Es findet sich bei diesen Pat. immer eine Krankheit. Manchmal haben sie sich auch schlicht wieder voll laufen lassen. Symptom oder Ursache?
    Wiederaufnahme wegen Komplikation ist es ja wohl kaum. Hiiilfe!

    Gruß
    E. Kipp