Beiträge von newman78

    Guten Tag.

    Wir berechnen für externe Ärzte entsprechende Honorare. Hierzu multiplizieren wir die Bewertungsrelation mit dem Basisfallwert und multiplizieren das Ergebnis mit dem vereinbarten Prozentsatz. Nun haben wir in einem Fall aber eine bestimmte Zeit eine konservative Behandlung und eine bestimmte Zeit eine operative Behandlung durchgeführt. Da die zu honorierenden Ärzte nur am operativen Teil beteiligt sind, suche ich nun nach einem Weg, wie ich für diese Zeit den Honorarbetrag ausrechnen kann. Dazu müsste ich m.E. die DRG irgendwie aufteilen, bzw. auch die Verweildauer betrachten. Aber da hört es bei mir schon auf. Könnte mir jemand einen Rechenweg zeigen, wie ich die operative Leistung aus der Gesamt-DRG herausfiltern kann, damit das Honorar nicht von der gesamten DRG berechnet wird, sondern nur für den Zeitraum der operativen Leistung?

    Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe. Freue mich über einen schnellen Lösungsweg.

    Vielen Dank im Voraus.

    Ich habe mich ein bisschen mit den Paragraphen verhauen, sorry. Das ZE zusätzlich zur DRG berechnet werden können ist mir klar. Mir geht es um die Sonstigen Entgelte für Leistungen gem. § 7 FPV z.B. die DRG B61B oder E76A. Für diese Leistungen wird mit den Krankenkassen ein bestimmter Betrag vereinbart. Laut DRG-Entgelttarif darf ich eine bestimmte Euro-Summe pro Tag berechnen. Hier stellt sich mir nun die Frage, ob der letzte Behandlungstag (Entlasstag) ebenfalls berechnet werden kann oder man die Zählung wie bei einer "normalen" DRG vornimmt, heißt Entlasstag wird nicht mitgezählt.

    Kurze Frage:

    Wird der letzte Tag, wie bei der "normalen" DRG Abrechnung bei der Abrechnung von krankenhausindividuellen Entgelten ebenfalls nicht berechnet (gezählt) oder kann ich diesen entgegen der Zählung der Belegungstage einer "normalen" DRG doch mitzählen und abrechnen? Freue mich auf kurzfristiges Feedback.

    Danke.

    Wie läuft das denn bei Selbstzahlern, die ihre Rechnung vom Krankenhaus nach Hause bekommen? Diese werden vom Patienten ja meistens bei deren privater Krankenkasse eingereicht. Ich denke, dass die Ergotherapeutin doch dann auch eine extra Rechnung schreiben kann und diese dem Patienten zusendet, ebenfalls zum Einreichen bei der Kasse. Oder läuft das auch mit in die stationäre DRG ein?

    Guten Tag,
    ich habe eine Anfrage unserer Ergotherapeutin: Wem muss sie die Rechnung für ergotherapeutische Leistungen bei stationären Patienten in Rechnung stellen? Dem Krankenhaus oder dem Selbstzahler, wenn dieser zwar den Chefarzt/Wahlarzt gewählt hat, aber ansonsten nicht privat versichert ist? Gibt es hierzu vielleicht auch Urteile oder einen Gesetzestext? Ich freue mich auf fundierte Antworten.

    Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße

    Hallo zusammen,

    eine gesetzliche Krankenkasse sendet mir in regelmäßigen Abständen immer wieder Transportkostenrechnungen zu, wo sie meint, diese nicht übernehmen zu müssen. Wie lange darf eine Krankenkasse eigentlich Transportkostenrechnungen überprüfen, bzw. bemängeln. Gilt hier auch die allgemeine Verjährung nach § 195 BGB? Freue mich über schnelle Hilfe.

    Danke im Voraus.

    MfG

    Guten Tag,

    gibt es eine Verpflichtung für ein Krankenhaus seinen DRG-Entgeltkatalog im Patientenwartebereich so zu positionieren, dass er zu jeder Zeit und von allen Patienten/Besuchern gesichtet werden kann? Derzeit hängt dieser in einem Schaukasten im Wartebereich vor der stationären Aufnahme. Da aber die Aufnahme nun neue Räume bezogen hat und Wände zum Aufhängen des Kastens rar sind, haben wir überlegt in jedem Aufnahmebüro einen kleinen Schaukasten zu hängen. Gibt es irgendwo etwas schriftliches dazu, das besagt, dass wir dazu verpflichtet sind?

    Freue mich über zahlreiche Antworten.
    Vielen Dank im Voraus.

    Guten Tag, ich habe folgende Frage: Eine Patientin wird in unserem Krankenhaus stationär behandelt, bekommt während der Behandlung eine neue Diagnose, die wir nicht behandeln können und brauchen den Rat Dritter (Verbringung). Wir lassen die Patientin in ein anderes Krankenhaus fahren. Dort wird sie ambulant untersucht und verlässt am Abend das Krankenhaus nach Hause. Es ist keine stationäre Behandlung erfolgt. Am nächsten Morgen kommt sie wieder zu uns ins Krankenhaus aufgrund von Komplikationen. Da innerhalb von 24 Std. eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus erfolgt, fassen wir die Fälle zusammen. Nun möchte die Kasse nicht nur die Verbringungsfahrt ins andere Krankenhaus, sondern auch die Fahrt aus dem Verbringungshaus in unser Haus zurück, obwohl diese gar nicht stattgefunden hat. Wer muss welche Kosten übernehmen?

    Freue mich von Ihnen zu hören.

    Mfg

    Guten Tag, vor ein paar Tagen erhielt ich ein Schreiben einer Selbstzahlerin, die auf ihrer Zimmerrechnung ICD10 und OPS-Codes vorfand. Sie möchte die Rechnung partout nicht bei ihrer privaten Krankenkasse einreichen, weil sie nicht möchte, dass die Kasse die Diagnosen liest (wie gesagt, auf der Rechnung steht ansonsten nur das Zimmer und sonst nichts). Meine Frage: meiner Meinung nach ist ein Krankenhaus verpflichtet Diagnosen auf DRG-Rechnungen für die Kassen aufzulisten, aber gilt das auch für reine Zimmerrechnungen? Freue mich auf einen regen Austausch.

    Vielen Dank im Voraus.
    Viele Grüße