Beiträge von newman78

    Guten Tag, ich würde gerne einmal wissen, wie Sie in Ihren Häusern die o.g. Behandlung abrechnen. Kann man diese, soweit eine Ermächtigung besteht, auch ambulant mit einem Überweisungsschein in einem Krankenhaus abrechnen. Kann ich diese, ohne Ermächtigung vorstationär mit Einweisung abrechnen, oder muss ich den Patient zwingend stationär aufnehmen und sonst zu einem niedergelassenen Facharzt schicken. Ich freue mich über eine schnelle Antwort.

    Vielen Dank und einen guten Wochenstart.

    Grüße

    Hallo, ich würde gerne einmal kurz und knapp wissen, wer die Konsilrechnung bezahlen muss, wenn der Belegarzt seinen Patienten in unserem Krankenhaus stationär operiert und der Konsilarzt innerhalb der OP auch Leistungen erbringt. Muss das das Krankenhaus machen, oder rechnet der Konsilarzt seine erbrachten Leistungen mit dem Beleger ab, oder mit der KV?
    Freue mich über "schnelle" Antworten.

    Danke und ein schönes Wochenende.

    Hallo ruesay-rkk,
    ich habe Ihre erste Antwort ehr mit einem Schmunzeln aufgenommen. Ist alles in Ordnung. Nur weiß ich und Sie ja bestimmt auch, dass es uns Krankenhäusern überhaupt nicht gut geht. An allen Ecken und Kanten muss gespart werden. Deshalb fand ich es recht amüsant, dass Sie von Millionenunternehmen sprechen. Gerade im ländlichen Bereich, große Städte mit vielen Krankenhäusern drumherum, haben es sehr schwer Patienten zu finden. Aber ok, in diesem Fall wird es sicherlich keine Patentlösung geben, außer der Gesetzgeber verabschiedet eine Lösung. Aber hier müssen wir, so glaube ich, noch lange drauf warten.

    In diesem Sinne Ihnen allen fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

    @ newman78:

    Meine Frage zu dem Thema lautet, über wieviel Euro an nicht berechenbaren Leistungen reden wir hier? Oder geht es um das Prinzip?

    Wir haben auch Patienten ohne Versicherung. Es wird bei uns im Haus der Sozialdienst eingeschaltet, der widerrum die Kontakte zu den Ämtern/Anlaufstellen zur Kostenübernahme pflegen kann. Ansonsten wird kein Patient wegen fehlender Versicherung fort geschickt. Gerade in der Notfallambulanz sind die "Wiederkehrer" durchaus vorhanden. Wir dürfen hier in Bremen bei gleicher Diagnose aber nur alle sieben Tage eine Notfallbehandlung abrechnen. Nun können Sie Sich denken, dass die Regelung bei "F10.0"-Patienten häufig zu unserem Nachteil greift. Trotzdem werden diese Patienten weiter in unserem Haus behandelt. Und das völlig zu recht. Das ist das Solidarprinzip. Wir sitzen in Millionenunternehmen und reden tatsächlich über ein paar hundert bis tausend Euro, die nicht berechenbar sind? Die sich in der Abschreibung wiederfinden können.

    @ newman78:

    Meine Frage zu dem Thema lautet, über wieviel Euro an nicht berechenbaren Leistungen reden wir hier? Oder geht es um das Prinzip?

    Wir haben auch Patienten ohne Versicherung. Es wird bei uns im Haus der Sozialdienst eingeschaltet, der widerrum die Kontakte zu den Ämtern/Anlaufstellen zur Kostenübernahme pflegen kann. Ansonsten wird kein Patient wegen fehlender Versicherung fort geschickt. Gerade in der Notfallambulanz sind die "Wiederkehrer" durchaus vorhanden. Wir dürfen hier in Bremen bei gleicher Diagnose aber nur alle sieben Tage eine Notfallbehandlung abrechnen. Nun können Sie Sich denken, dass die Regelung bei "F10.0"-Patienten häufig zu unserem Nachteil greift. Trotzdem werden diese Patienten weiter in unserem Haus behandelt. Und das völlig zu recht. Das ist das Solidarprinzip. Wir sitzen in Millionenunternehmen und reden tatsächlich über ein paar hundert bis tausend Euro, die nicht berechenbar sind? Die sich in der Abschreibung wiederfinden können.


    ruesay-rkk
    Also ich weiß ja nicht, in welchem "goldenen" Krankenhaus Sie sitzen, aber ich kann Ihnen sagen, dass ich für zwei Krankenhäuser im Münsterland zuständig bin und wir an allen Ecken sparen müssen. Und ich glaube, das geht ganz vielen Krankenhäusern genauso. Nun aber wieder zur Thematik: Es geht mir hier natürlich um beides, um das Prinzip, aber auch um das Geld. Wenn ich eine Patienten aus dem Ausland habe, die vorsätzlich in regelmäßigen Abständen zur Behandlung kommt, Bauchschmerzen vorgibt, obwohl jeder weiß, dass sie schwanger ist, dann ist mir sehr wohl daran gelegen, dass wir die erbrachten Leistungen abrechnen. Das hat dann auch nichts mehr Solidarprinzip zu tun. Und, natürlich behandeln wir die Patientin immer wieder. Wir können sie ja nicht so nach Hause lassen. Ich danke bis hier hin für die überaus konstruktive Diskussion aller Beteiligten.

    Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt: Ein Patient wird von einem Belegarzt im Krankenhaus stationär behandelt. Er beauftragt ein externes, nicht dem Krankenhaus angegliedertes Labor um die Erbrinung von Leistungen. Das Labor schickt nach Erbringung dieser die Rechnung an unser Krankenhaus. Wer muss für diese Rechnung aufkommen, der Beleger selbst oder das Krankenhaus. Es handelt sich hierbei um einen ganz normalen Kassenpatienten.

    Vielen Dank schon jetzt für die zahlreichen Antworten.

    Ich habe noch einmal eine Frage zu externen Leistungen: Der Belegarzt operiert in unserem Krankenhaus und beauftragt z.B. ein externes Labor für ihn (den Beleger) Leistungen zu erbringen. Diese Rechnungen bekommt in regelmäßigen Abständen immer die Finanzbuchhaltung unsers Krankenhauses. Ist das so korrekt? Müssen wir als Haus die Leistungen eines externes Labors begleichen, wenn der Arzt in unserem Krankenhaus als Beleger behandelt und er selber den Auftrag gegeben hat? Ich freue mich über Rückantwort.

    Danke im Voraus.

    Guten Morgen, wir haben als Krankenhaus ein Problem, bei welchem ich gerne Ihre Meinung hören würde. Wir haben eine ausländische, schwangere Patientin, die schon mehrmals aufgrund von Bauchschmerzen in unser Krankenhaus kam. Diese Patientin ist nicht krankenversichert und sieht es anscheinend auch nicht ein, beim Sozialamt Leistungen zu beantragen. Ihr Mann teilte uns auch mit, dass er "Besseres zu tun hätte". Wir haben ja die Erstversorgungspflicht und schicken Patienten auch ungern nach Hause. Aber wenn es offensichtlich ist, dass die Patientin unter Vorsatz zur medizinischen Behandlung in unser Krankenhaus kommt und auch noch angibt, dass sie in ein paar Wochen bei uns entbindet, dann finde ich das schon mehr als dreist. Wie verfahren Sie als Krankenhäuser mit solchen Problemen? An wen kann man sich wenden, um rechtlich abgesichert zu sein, wenn man die Patientin nicht mehr behandeln möchte? Gibt es hier irgendwo etwas Schriftliches? Ich würde mich freuen, wenn ich viele Antworten bekäme. Vielen Dank im Voraus.

    Grüße
    newman78

    Guten Tag,

    ich würde gerne einmal um die Einschätzung bitten, ob ein Krankenhaus bei vorstationären Patienten auch einen Behandlungsvertrag ausfüllen und unterschreiben lassen sollte, auch wenn der Patient mit einem Einweisungsschein ins Krankenhaus kommt und wir, mit eben diesem Schein, die rechtliche Grundlage haben, abrechnen zu können.

    Freue mich auf zahlreiche Antworten.

    Danke im Voraus.

    Viele Grüße

    Guten Tag,

    in unseren Häusern gibt es Unstimmigkeiten bzgl. der Form der Abrechnung. In der Endoskopie werden von den Hausärzten häufig Patienten angemeldet zur Neuanlage oder Wechsel einer PEG, ggfs. Gängigmachen bei Verstopfung einer PEG oder Neuanlage oder Wechsel eines (suprapubischen) Blasenkatheters. Die Abrechnung erfolgt sehr unterschiedlich (ambulant, Notfall, prästationär, stationär). Bitte teilen Sie mir mit, wie diese Patienten abgerechnet werden können, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen und wie lange ist bei stationär die Liegezeit?

    Ich freue mich von Ihnen zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen.

    newman78

    Guten Morgen,

    in einem unserer KH ist ein Sgl. geboren worden mit einem Gewicht von 110 Gramm. Der Säugling hat 10 Minuten gelebt, bevor er verstarb. Nun stellt sich eine große Krankenkasse quer und möchte bei der Mutter keine Abrechnung einer Geburt akzeptieren, sondern daraus einen Normalfall machen. Argumentiert wird, dass der Sgl. nur 110 Gramm schwer war und somit keine Meldepflicht besteht. Erst ab 500 Gramm muss man Sgl. bekanntlich melden. Wie ist Ihre Einschätzung zu diesem Sachverhalt?

    Freue mich von Ihnen zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen

    newman78

    Guten Morgen,

    ich habe mit einer großen Kasse derzeit Interpretationsschwierigkeiten bzgl. o.g. Paragraphen. Hierbei stellt sich die Frage, ob sich dieser § nur auf Menschen im Inland (Deutschland) bezieht, oder ob auch ausländische Patienten, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben in diesen § fallen. Ich freue mich auf eine gut verständliche Erklärung, denn den Paragraphen haben ich jetzt mehrfach gelesen.

    Danke