Beiträge von VeganPEPPie

    Ich kann Ihre Befürchtung bezüglich der Vergütung gut verstehen und beobachte (nicht nur) in unserem Haus, dass Therapiezeiten und -formen dem OPS angepasst werden - in einer Art vorauseilendem Gehorsam. Da es sich aber um ein lernendes System handelt, das derzeit sicher noch nicht ausgereift ist und m.E. noch viele Veränderungen und Anpassungen erfahren wird, sollten die Kliniken doch eher versuchen, ihre Anforderungen an das System zu richten und -bis zur endgültigen entgeltrelevanten Umstellung- weiterhin eine gute Versorgung der PatientInnen sicherzustellen, anstatt sich einem in Veränderungen befindlichen System jetzt schon anzupassen.

    Schon die Psych-PV deckte die Kosten einer leitliniengerechten Behandlung kaum ab, und dass die Umstellung auf PEPP noch mehr Geld sparen soll, erscheint mir höchst unwahrscheinlich. Und alleine schon deshalb sollten die Kliniken nicht umschwenken, sondern im Sinne der Patienten angemessen und gut behandeln.

    Das Mutter-(Vater)-Kind-Setting bedeutet m.E. dass eine/r behandelt wird und der andere als Begleitperson mit "beherbergt" wird. Dies handhaben wir so beispielsweise auf unserer Mutter-Kind-Station, wo postpartale psychiatrische Erkrankungen der Mütter behandelt werden. Auch wenn Mutter-Kind-Interventionen stattfinden und die Kinder einen zeitweiligen Mehraufwand für die Pflege bedeuten, werden sie als Begleitperson aufgenommen. Ich denke, das gilt auch bei einer umgekehrten Konstellation, wenn ein Elternteil das Kind in der Klinik begleitet. Deshalb halte ich eine getrennte Berechnung für richtig und es greift weder der Kode 9-643 noch der Kode 9-684. Das ergibt sich für mich aus dem OPS:

    Es findet eine Behandlung von psychisch kranken Kindern oder retardierten Jugendlichen oder von Kindern/Jugendlichen mit psychischer Symptomatik gemeinsam mit Eltern und ggf. Geschwistern statt, wenn die Eltern-Kind-Dynamik einen wesentlichen Faktor zur Entstehung oder Aufrechterhaltung der Störung darstellt.

    Von ebenfalls erkrankten und behandelten Eltern ist nicht die Rede.

    Ich arbeite als Kodierfachkraft in der Psychiatrie. Zum Haus gehört auch eine Kinder- und Jugendpsychiatrie mit verschiedenen Angeboten - u.a. einer Tagesklinik für Jugendliche. Dort sollen möglichst viele PatientInnen mit dem Kode 9-67 verschlüsselt werden. Dies erscheint mir bei enger Interpretation des OPS als unmöglich. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass der MDK bei uns in der Somatik sehr formalistisch argumentiert und handelt. Von daher besteht wenig Grund zur Hoffnung, dass dies in der Psychiatrie anders werden wird.


    Im Haus gibt es auch mehrere vollstationäre KJP-Angebote, die tatsächlich intensiv-behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche betreuen. Bezeichnenderweise wird der Kode dort seltener angewendet als in der TK.


    Meine Befürchtung ist, dass zum einen der MDK eine Intensivbehandlung für TK-PatientInnen von vorneherein ablehnt. Zudem hat schon die Entwicklung in der Somatik gezeigt, dass die „inflationäre“ Anwendung bestimmter Kodes eine Abwertung der dazugehörigen OPS‘se nach sich zieht.


    Aber selbst der Hinweis auf die relativ hohen Schwellenwerte der BPEPP P002 führt nicht zum Einlenken. Deshalb wüsste ich gerne wie dies in anderen Häusern gehandhabt wird.


    • Lässt sich die Eingruppierung von TK-PatientInnen in den Kode 9-67 medizinisch sinnvoll begründen bzw. ermöglichen die vorgeschriebenen Mindestmerkmale im OPS überhaupt die TK-Behandlung?
    • Werden TK-PatientInnen öfter nach 9-67 eingruppiert – unabhängig von der Entgeltrelevanz? Vergütungsrelevant sind ja derzeit nur Patienten, die den Schwellenwert von 7 bzw. 15 Aufwandspunkten überschreiten. Dies ist ja nicht mit Kleinstgruppenbetreuung zu erreichen und im Falle einer Einzelbetreuung auch nur bei mindestens 2 – 6 h/d an mindestens 4 Tagen/Woche.
    • Gibt es Erfahrungswerte aus Optionshäusern, speziell zum Thema MDK-Fallprüfungen zu dieser Fragestellung?


    Ich hoffe auf klärende Antworten, die die immer wieder aufkeimenden Grundsatzdiskussionen zum Thema PEPP im Allgemeinen und zum Thema normaler vs. erhöhter Aufwand überflüssig werden lassen. :wacko:

    Unabhängig vom Realitätsgehalt der Aussagen, zu denen ich natürlich nichts sagen kann, gibt es aber auch keinen Grund, die von Ihnen vorgeschlagenen Kodes überhaupt zu nutzen. Aktuell behandelt werden BPS und PTSD.
    Anamnestische Diagnosen haben in der Abrechnung nichts zu suchen.


    Sie haben sicher Recht mit den anamnestischen Diagnosen. Da die Pat. aktuell eine Traumabehandlung macht und gehäuft von Intrusionen berichtet, die sich auf die geschilderten Sachverhalte gründen, erscheint mir aber dennoch wichtig, die Ursachen zu kodieren. Schließlich begründen sie ja teilweise die Inhalte von Einzelgesprächen mit Ärzten, Psychologen und Pflegepersonal und die HD BPS sowie die ND PTSD haben augenscheinlich ihre Ursache in diesen frühkindlichen Traumatisierungen.


    Ich wäre mit solchen Inhalten auch in Arztbriefen an niedergelassene Ärzte sehr vorsichtig.

    Diese Befürchtung im Zusammenhang mit der Erwähnung kann ich nicht ganz teilen, da die genannten Traumatisierungen in der Anamnese ausdücklich beschrieben werden. Sie waren dem ambulanten Vorbehandler schon vor der ersten Aufnahme bei uns bekannt.

    Bei einer Patientin , die wg. einer Borderline-Störung und einer psottraumatischen Belastungsstörung aufgenommen wurde, gibt es in der Anamnese sowohl Misshandlungen durch beide (alkoholkranken) Elternteile, sowie sexuellen Missbrauch durch weitere Verwandte. Da die aktuelle Behandlung eine Traumatherapie ist, die direkt an diese Erlebnisse anknüpft, müsste m.E. T74.1 und T74.2 kodiert werden, ggf. mit der HD verbunden. Die Angaben beruhen auf der Auskunft der Patientin, bestätigend kommt die Herausnahme aus der Herkunftsfamilie mit Unterbringung in einem Heim dazu.

    Insofern erscheint mir die T74.- Kodierung korrekt. Es käme aber prinzipiell auch die Z61 infrage, wobei im Kode einschränkend "vermutete/r Misshandlung/Missbrauch in der Kindheit" genannt werden. Die Pat. berichtet von Intrusionen, die sie immer wieder überwältigen.

    Gibt es Erfahrungen hierzu? Diese Frage taucht bei uns immer wieder auf, da wir sowohl eine DBT-Behandlung als auch eine (nachfolgende) Traumatherapie anbieten.

    Vielen Dank

    Aus der MZK-Klinik: „Es erfolgte die Aufklärung des Zahnes 47 in LA.“
    Aus einem OP-Bericht der der Gynäkologie: „Vaginale Behandlung der Vagina mit Betaisodona.“

    Würde ich nicht in der Psychiatrie arbeiten, bliebe mir wohl nur Kopfschütteln.

    Ich habe aus dem gleichen Grund heute mit dem DIMDI telefoniert. Der Mitarbeiter vor Ort ist nicht der eigentlich zuständige, hat sich aber die Mühe gemacht, das entsprechende Sitzungsprotokoll anzusehen. Demnach stimmt die Information, dass der Code 9-624.0 mit weniger als 3 TE nur in einer nicht vollständigen Behandlungswoche genutzt werden darf. In vollständigen Behandlungswochen müssen nach wie vor mindestens 3 TE erbracht werden. So weit, so unklar. Schließlich ist das zunächst eine Telefonauskunft und die Formulierung im Code gibt das auch nicht wirklich her. Ich hoffe deshalb auf eine schriftliche Erklärung des DIMDI.

    Bemerkenswert erscheint mir, dass sich diese Information bisher noch nicht bei allen Herstellern entsprechender Erfassungssoftware herumgesprochen hat. Wir nutzen im Haus nämlich derzeit das SpezialPsych-Modul von ID-Berlin. Meine Anfrage dort, wie diese schwammige Formulierung in der Software umgesetzt wird, löste eher eine gewisse Verwunderung aus. Nach dem derzeitigen Stand wird auch in 2013 bei Unterschreitung der 3 TE eine Fehlermeldung generiert und eine "Rückstufung" auf eine Regelbehandlung analog zum Code 9-60 vorgenommen - unabhängig von der tatsächlichen Behandlungsdauer. ID will auch erst nach einer schriftlichen Stellungnahme des DIMDI eine Anpassung vornehmen. Deshalb meine Frage: Hat irgendein Forenmitglied bereits eine derartige Stellungnahme vom DIMDI erhalten? In diesem Fall wäre ich für eine Bereitstellung ausgesprochen dankbar, denn je schneller diese Besonderheit in der Software umgesetzt wird, umso weniger Korrekturbedarf besteht dann im neuen Jahr.

    Hallo TicTac,

    die auslösende Gruppe ist die Berufsgruppe, die die entsprechende Gruppentherapie leitet bzw. verantwortet. Beispielsweise wird die Außenaktivität (eine Form von Milieutherapie) üblicherweise von der Pflege geleitet. Sollte ein Psychologe jetzt Lust verspüren, die Gruppe begleiten, bleibt die Dokumentationspflicht dennoch bei der Pflege und der Psychologe würde an zweiter Stelle genannt.

    Bei einer Einzeltherapie dokumentiert die teuerste Berufsgruppe. Sollten bei einem Einzelgespräch sowohl der Arzt als auch eine Pflegekraft zugegen sein, läge die Pflicht zur Dokumentation entgegen der gerne geübten Praxis, die Doku an die Pflege zu delegieren, beim Arzt.

    Der Grund ist einerseits die klare Festlegung der Dokumentationspflicht, andererseits ist es ggf. einfacher, mit einer einheitlichen Regelung die Zuordnung der Berufsgruppe zu treffen, falls eine Prüfung (aus welchen Gründen auch immer) notwendig würde. Nicht betroffen ist in beiden Fällen die inhaltliche Dokumentation, diese muss von allen Beteiligten weiter selbst vorgenommen werden.

    Wir haben bei uns für die Dokumentation in ID-Diacos generell die folgende (und m. E. sinnvolle) Regelung getroffen, die sich aber auf alle Therapien und nicht nur auf die Aufnahmevisite bezieht:

    Einzeltherapien werden von der teuersten Profession kodiert, wobei die Hierarchie die gleiche wie in Suses Beitrag ist.
    Gruppentherapien werden von der auslösenden Gruppe kodiert. ID lässt ja nur die Erfassung von zwei Berufsgruppen zu und auf diese Art haben wir den Vorgaben des OPS einerseits, aber auch der lästigen Pflicht zur Dokumentation (jeder schiebt das ja gerne anderen Berufsgruppen zu und letztlich bleibt es wohl meistens bei der Pflege hängen) Genüge getan, denn mit dieser Regelung kann sich niemand mehr seiner Dokumentationspflicht entziehen.

    Eine nette Sache, die ich gesehen habe: Bei einer Patientin war in der Kurve eingetragen \"Homöopathika in EV\" (Eigenverwaltung). Nach dem System \"Stille Post\" wurden daraus zum Schluss \"Homiopastilletten in EV\" und die Kollegin, die die Kurve dann vorgeschrieben hat, machte gleich Homopastilletten daraus. Meiner Gattin zuliebe würde ich die aber nicht nehmen wollen ... :lach: