Beiträge von Gefäßchirurg

    Guten Abend!

    Wenn ich bei KODIP "Intraabdomineller Abszess" eingebe, kommt K65.0 heraus. Das wäre auch spezifisch kodiert. Zusätzlich T81.4, da postoperativer Abszess.

    Die von Herrn Balling vorgeschlagenen OPS-Kodes passen auch nicht wirklich. Es ist weder ein Debridement am Bewegungsapparat, noch handelt es sich um einen Eingriff an Haut- und Unterhaut. Es scheint ja nicht so einfach zu sein, einen spezifischen Kode zu finden?!

    Guten Abend Herr Balling!

    Über die perineale Wunde wurde in die Abszesshöhle eingegangen. Die Abszesshöhle war gut für den Zeigefinger eingängig. Auch in CT wird der Herd im kleinen Becken beschrieben. Breit eröffnet heisst in diesem Fall, dass die perineale Wunde postop. ca 3x2 cm groß war. Keine Herniation von Dünndarm.

    Guten Abend!

    Mehrere Monate nach einer abdomino-perinealen Rektumexstirpation bei Rektumkarzinom wird ein präsakraler Abszess diagnostiziert. Über die schon spontan perforierte perineale Wunde wird die Abszesshöhle breit eröffnet, debridiert und gespült. Wundverband mit einer Jodoformgaze.

    Kodierung der Diagnose mit K65.0 und/oder T81.4?

    Zur Prozedurenkodierung ist mir nichts besseres als 5-549.X eingefallen.

    Gibt es Vorschläge zur spezifischeren Kodierung?

    Guten Abend!

    Aufgrund einer Pfortaderthrombose hatte sich eine Dünndarmgangrän entwickelt. Es erfolgte eine Dünndarmsegmentresektion (5-454.20). Die Pfortaderthrombose wurde operativ nicht behandelt, aber konservativ durch therapeutische Heparinisierung.

    Ist die Ursache (Pfortaderthrombose I81, dann Fehler-DRG 901B mit 3,81) oder die Folge (Dünndarmgangrän K55.0, dann DRG G18B mit 2,366 ) die Hauptdiagnose?Primäre Aufnahme wegen eines akuten Abdomens. Nebendiagnosen: Milzinfarkt (I82.80 und D73.5), Hypertonus (I10.90), Hypokaliämie (E87.6), Niereninsuff. Stad.3 (N18.3).

    Guten Tag!

    Da direkt an der Veneklappe nicht operiert wurde, sondern lediglich eine art Manschette um die Vene gelegt wurde, würde ich hier dem MDK zustimmen. Es handelt sich auch nicht um einen sehr komplexen Gefäßeingriff.
    46 Inzisionen für die Exhairese von Seitenästen ist schon gewaltig.

    Guten Abend!

    Aus Ihrer Auflistung nehme ich an, dass Sie "normale" Aortenstentprothesen verwenden. Fenestrierte oder gebranchte Aortenstentprothesen sind meist Sonderanfertigungen mit Seitenarm oder Fenster für z.B. die Nierenarterien , wenn diese mit dem Hauptkörper überstentet werden. Nur wenn sie solche Prothesen verwenden, wäre 5-38a.1a oder b korrekt. Bei der "normalen Aortenstentprothese hat die KK mit 5-38a.12 recht. Wenn Sie eine iliacale Verlägerung verwenden, kann dies mit 5-381.40 kodiert werden. Meines Wissens ändert sich die DRG dadurch aber nicht.