Beiträge von Stephan

    Liebes Forum,

    eine Patientin wurde zur elektiven Coxarthrose-Hüft-TEP aufgenommen.

    1. OP in Stichworten: Extraktion des Hüftkopfes, Befreiung der Hüftpfanne von Labrumresten, Einbringen einer 62er Pfanne.
    Eine Minute danach entwickelte sie kardiale Komplikationen und wurde kurzfristig reanimier. Die Schaftimplantation konnte nicht durchgeführt werden, Naht der Faszie, Subcutannähte, Klammernaht der Haut, Verlegung auf Intensivstation.

    Nach kardialer Stabilisierung 2. OP drei Tage später: Entfernung Hämatomkoagel, Pfanne ist weiterhin stabil, Einbringen einer Zementprothese in Vacuum-Technik, Aufsetzen eines 36mm Mittelhalskopfes, Redondrainage, Spülung, Wundverschluss.
    Mit welchen OPS-Ziffern kann ich die operativen Maßnahmen jeweils abbilden? Ich habe im Moment keine gute Idee.

    Vielen Dank für Rückmeldungen,
    Gruß, S. Stephan

    Hallo zusammen,

    eine 87-jährige Patientin wird vom Hausarzt in unsere geriatrische Klinik eingewiesen wg. Gangstörungen und rez. Stürzen.

    1. Fall stationär, B81B, Verweildauer 4 Tage.
    Dann Verlegung in die teilstationäre Behandlung,

    2. Fall teilstationär, A90A, Verweildauer 12 Tage.
    Wegen einer hypertensiven Entgleisung wieder Aufnahme in der stationären Geriatrie,

    3. Fall stationär, F67C, Verweildauer 8 Tage.

    Unsere stationäre und die teilstationäre geriatrische Klinik befindet sich in der gleichen Betriebsstätte, gleiche IK.

    Die Kasse fordert eine Fallzusammenführung 1+3 wg. Rückverlegung nach §3 Abs. 3 FPV. Ist das korrekt?
    Im §3 der Vereinbarung FPV ist die Verlegung in bzw. aus einem anderen Krankenhaus geregelt, in Abs. 4 der Wechsel in den BPflV-Bereich - beides trifft hier m.E. nicht zu.

    Vielen Dank für Rückmeldungen,
    Gruß,
    S. Stephan

    Guten Morgen zusammen,

    wir verschlüsseln in der teilstationären geriatrischen Komplexbehandlung u.a. den OPS-Kode 8-98a.10, Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung, Umfassende Behandlung.
    Mindestmerkmale: • Teamintegrierter Einsatz von mindestens 2 der folgenden 5 Therapiebereiche: Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie, Psychologie/Neuropsychologie

    Beim Kode 8-98a.10 heißt es:
    60 bis 90 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie
    Hinw.: Die Einzeltherapie muss mindestens 30 Minuten betragen

    Wie ist dieser Hinweis zu verstehen? Bedeutet es, dass mindestens eine Einzeltherapie erfolgen muss oder können auch 2 Gruppentherapien aus den genannten Therapiebereichen erfolgen?
    Ich bin der Auffassung, dass durch die Hinweisformulierung Die Einzeltherapie deutlich wird, dass diese auch erfolgen muss. Andere in unserer Klinik vertreten die Meinung, dass durch die Formulierung Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie festgelegt sei, dass entweder 2 Einzeltherapien, 2 Gruppentherapien oder die Kombination Einzel- und Gruppentherapie zu Verschlüsselung des Kodes möglich sein.

    Wie sehen Sie das? Unser KIS, Geriatrie-AddOn in ORBIS, akzeptiert 2 Gruppentherapien zur Generierung des Kodes 8-98a.10 nicht.
    Ich freue mich über eine Rückmeldung,

    mit herbstlichen Grüßen,
    S. Stephan

    Hallo zusammen,

    genau so haben wir das im vergangenen Jahr gemacht: eine Anzeige nach § 275 d Absatz 2 SGB V und ein Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung 4.1.3, nachdem die 3 Monate mit nachweislicher Erfüllung der Strukturvoraussetzungen verstrichen waren.

    Den Kostenträgern haben wir dann die MD-Bescheinigung und die Anzeige nach § 275 d zugesandt. Die Leistungen konnten ab dem Datum der Antragstellung beim MD abgerechnet werden.

    Gruß,
    S. Stephan

    Guten Tag,

    auch mich würden Erfahrungen hier sehr interessieren, da wir die gleichen Probleme wie von Herr Wegmann geschildert haben. Stationär nicht notwendig, als AOP nicht abrechenbar bei hohen Materialkosten.

    Da eine vorherige Kostenzusage von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erteilt wird, kann diese Therapie eigentlich nur als Selbstzahlerleistung angeboten werden.

    Gruß,
    S. Stephan

    Hallo in die Runde,

    zunächst einmal wünsche ich allen ein frohes und gesundes Neues Jahr.

    Hat schon jemand Informationen zur StrOPS-Richtlinie 2025? Nach den, wenn auch geringfügigen Änderungen durch das KHVVG und den anstehenden Bundestagwahlen befürchte ich, dass sich die Veröffentlichung in diesem Jahr wieder lange hinziehen wird.

    Gruß,
    S. Stephan