Hallo Kai,
suchen Sie mal nach dem Begriff Aufwandspauschale, und Sie werden hunderte Einträge finden.
Gruß
S. Stephan
Hallo Kai,
suchen Sie mal nach dem Begriff Aufwandspauschale, und Sie werden hunderte Einträge finden.
Gruß
S. Stephan
Guten Morgen,
wir verwenden den 3M-Fileinspektor, der nach der sog. DDMI-Methode eine Erlösaufteilung bei interner Verlegung automatisch ausweist.
Verwendet wird hier die Verweildauer in der jeweiligen Abteilung und die Prozeduren, die ja mit Datum und Uhrzeit erfasst werden. Eine Erlöszuordnung nach Diagnosen kann nicht erfolgen.
Gruß
S. Stephan
Hallo zusammen,
ich möchte mich mit der Frage nach der Ermittlung der Dauer der Behandlungszeiten (Therapiedichte mindestens 11 Stunden pro Woche) hier anschließen.
Der MDK ist der Meinung, dass nur die Zeit, in der ein Therapeut unmittelbar mit der Behandlung des Patienten befasst ist, als Therapie- bzw. Behandlungszeit hinzuzurechnen ist.
Unser Rheumatologe vertritt die Auffassung, dass auch die "Einwirkzeit" bestimmter Maßnahmen z.B. in der Physiotherapie Warmpackungen mit natürlichen Peloiden oder Kaltlufttherapie, berücksichtigt werden muss.
In seinem Widerspruch, der vom MDK nicht akzeptiert wurde, schrieb er: "Naturgemäß ist in der physikalischen Therapie vielfach eine Einwirkung physikalischer Maßnahmen erforderlich und Ziel der Therapie. Diese werden aber nicht ständig durch einen Therapeuten erbracht, so würde sonst ja beispielswiese eine Fango-Anwendung lediglich aus Auflegen und Ablegen der Anwendung bestehen. In den Kodierrichtlinien wird hierzu keine Aussage getroffen."
Der MDK streicht jetzt Minutenwerte, sodass wir statt 740 Min. / Woche nur noch auf 635 Minuten kommen.
Wie sehen Sie diese Problematik?
Gruß
S. Stephan
Liebe Mitstreiter,
unser Labormediziner hat mich gefragt, ob bei privatversicherten teilstationären Dialysepatienten Laborleistungen zusätzlich zur teilstationären DRG mit der privaten Kasse abgerechnet werden können.
Leider kenne ich mich in diesem Bereich gar nicht aus. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Gruß
S. Stephan
Hallo,
hier handelt es sich nicht um pflegerische Maßnahmen, sondern um operative Inkontinenztherapien.
Die OPS-Ziffern finden Sie in der Anlage Anlage 5 der FPV, den Preis in der Anlage 2: 1.613,12€.
Gruß
S. Stephan
Hallo Herr Wegmann,
ihr Fallbeispiel ist eindeutig: für den nach Rückverlegung zusammengeführten Fall ist die chir. HD des ersten Aufenthaltes auch die HD des Gesamtfalles.
Es gibt natürlich auch Fallkonstellationen, in denen dies nicht so ist, wenn z.B. die Verdachts-Hauptdiagnose des ersten Falles im 2. Krankenhaus nicht bestätigt werden konnte.
Gruß
Siegfried Stephan
Hallo Herr Wegmann,
m.E. ist hier die DKR 0209d anzuwenden.
Nachuntersuchungen bei Patienten mit Malignom in der Eigenanamnese
Kodes der Kategorie
Z08.– Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung
sind als Hauptdiagnose nur dann zuzuweisen, wenn ein Patient zur Nachuntersuchung eines Malignoms aufgenommen wurde und kein Tumor mehr nachweisbar ist. Als Nebendiagnose ist der passende Kode aus Kategorie Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamneseanzugeben.
Hier steht ja: wenn kein Tumor mehr nachweisbar ist. Das Argument der definitiven Heilung bezieht sich ja auf die Z85.-, die dann jedoch als ND angegeben werden soll ( )
Gruß
S. Stephan
Guten Morgen,
HD N85.0, ND C50.-, da das Mamma-CA ja immer noch behandelt wird.
Gruß
S. Stephan
Guten Morgen Elodie,
hier haben Sie (leider) nichts übersehen. Das Wunddebridement ist nicht im AOP-Katalog nach § 115B enthalten.
Gruß
S. Stephan
Hallo Forum,
in den Mindestmerkmalen zur neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation heißt es u.a.
Meine Frage hierzu: welche Qualifikation muss der Mitarbeiter des Bereichs Neuropsychologie haben? Dipl. Psych. mit welcher Zusatzausbildung?
Mich irritiert auch das von mir fett hervorgehobenen und/ oder: bedeutet dies, dass alle hier genannten Bereiche fakultativ vorhanden sein müssen, d.h. kann ich die Leistung korrekt auch z.B. ohne Neuropsychologie abrechnen?
Danke für jede Rückmeldung
Gruß
S. Stephan
Guten Abend,
was passiert, wenn ich, z.B. aus Termingründen, auf die Aufforderung der Krankenkasse zum Falldialog innerhalb der vorgegebenen 2 Wochen nicht reagiere, ihn also weder annehme noch ablehne?
Gruß
S. Stephan