Beiträge von Stephan

    Hallo zusammen,

    wenn aufgrund einer Organinsuffizienz körpereigene Substanzen substituiert werden müssen, z.B. Schilddrüsenhormone nach totaler Strumektomie, Insulin bei Diabetes mellitus Typ1, Testosteron bei Z.n Orchiektomie oder wie in diesem Fall Vit B12 und diese Subsitution während des Krankenhausaufenthaltes erfolgt, ist die zugrunde liegende Diagnose als Nebendiagnose zu kodieren.

    Zu differenzieren ist hier zwischen der prophylaktischen Gabe, z.B. Kalium in der Herzchirurgie bei normalen Werten, und der Substitution bei chronischen Erkrankungen.


    Vit B12 wird häufig auch als "Aufbau-Spritze" verabreicht, hier liegt jedoch kein Mangel vor und kann in diesem Fall nicht kodiert werden.

    Gruß
    S. Stephan

    Hallo zusammen,
    diese Frage hatte ich Anfang des Jahres an das Aqua-Institut gestellt und folgende Antwort erhalten:

    In der letzten Bundesfachgruppensitzung vom 07./08. Oktober 2013 bzw. 04.11.2013 wurde der Änderungsvorschlag zum Betreff: Modul 17/1 bei pathologischen Frakturen mit der internen Nummer 989 besprochen. Die Bundesfachgruppe kommt zu dem folgenden Ergebnis:

    Die BFG empfiehlt im Hinblick auf die Anfrage einen MDS anzulegen, s. dazu auch die MDS Erläuterung: M90.75 Knochenfraktur bei Neubildungen: Beckenregion und Oberschenkel


    Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass für die Verfahren ab der Spezifikation 2015 geplant ist, bestimmte C-Diagnosen über den QS Filter explizit von der QS Dokumentation auszuschliessen.

    Gruß
    S. Stephan

    Guten Tag zusammen,

    in folgendem Fall bin ich etwas ratlos:
    Der Patient wird drei Stunden nach der stationären Aufnahme wg. einer akuten Appendizitis laparoskopisch operiert.

    OP-Bericht: Nach Hautdesinfektion und sterilem Abdecken erfolgt das Anlegen eines Pneumoperitoneums unterhalb des Nabels über Stichincision mittels Veress-Kanüle auf 12 mmHg. Aspirations-, Insufflations- und Schlürftest wurden durchgeführt. Inspektion der Bauchhöhle. Leber und Magen stellen sich unauffällig dar, die Dünndarmschlingen sind gebläht. Kopftieflagerung des Pat. und Linksseitenlagerung. Jetzt unter Sicht Einbringen des 5er Arbeitstrokars im Bereich des linken Unterbauches und des 12er Arbeitstrokars suprasymphysär. Bei der Inspektion findet sich eine gangränöse Appendix. Jetzt Anspannen der Appendix, Loslösen aus der peritonealen Umschlagsfalte mittels Schere und Skelettieren des Mesenteriolums mittels Overholt und Schere und Absetzen über Endo-Clip. Darstellen der Appendixbasis und Absetzen über Endo-GIA blaues Magazin. Spülen des gesamten OP-Gebietes und Absaugen der Spülflüssigkeit und Absaugen der Flüssigkeit aus dem Douglas. Es besteht Bluttrockenheit. Einlegen einer 14er Redondrainage und Bergen der Appendix mittels Bergebeutel über dem 12er Arbeitstrokarzugang. Ablassen des Pneumoperitoneums und Entfernung des Optiktrokars und der Optik. Verschluss der Fascie im Bereich des 11er und 12er Arbeitstrokars durch Einzelknopfnähte. Subkutanverschluss durch Einzelknopfnähte. Hautverschluss durch Einzelknopfnähte. Steriler Verband.

    Histologie: Schwere eitrig-phlegmonöse Appendizitis mit abszedierender Periappendizitis und lokaler fibrinös-eitriger Peritonitis bei herdförmiger Perforation.

    Verweildauer hier 4 Tage, Antibiotikatherapie mit Cefuroxim und Metronidazol i.v. Postoperativer Verlauf komplikationslos.

    Wir kodierten: K35.31 und 5-470.11, DRG G22C

    Der MDK sagt: Hauptdiagnose ist die K35.8. Bemerkung: im OP-Bericht weder Peritonitis noch Perforation beschrieben, lediglich histolog. Befund.

    Bisher haben wir den pathologischen Befund immer als Grundlage zur Kodierung herangezogen, also in diesem Fall mit Perforation. Wie sehen Sie den Sachverhalt?

    Gruß
    S. Stephan

    Guten Morgen,
    wir führten bei der Hauptdiagnose L02.2 eine Abszessspaltung durch und kodierten dies mit 5-490.0.
    Im OP-Bericht heißt es: "Nach Hautdesinfektion und sterilem Abdecken erfolgt in Steinschnittlage die ovaläre Excision des Hautgewebes über dem im MRT nachgewiesenen Abszess bei 11.00 Uhr SSL. Spalten des Abszesses und Entleerung des Abszessinhaltes. Abstrichentnahme. Ausspülen der Abszesshöhle, welche ca. 2 x 1,5 cm groß ist. Setzen einzelner Kauterisationen zur Blutstillung. Einlegen eines Jodoformstreifens. Kompressenverband."

    Der MDK sieht die OPS-Ziffer 5-892.0d als korrekt an.
    Was ist hier die korrekte Kodierung? Der Kode aus dem Kapitel 5-49 Operationen am Anus oder 5-89 Operationen an Haut und Unterhaut?

    Gruß
    Siegfried Stephan

    Guten Morgen,
    hier muss ich meinem Vorredner Recht geben. Das Krankenhaus kann doch nicht durch die Verabreichung von i.v.-Medikamenten, z.B. Antibiotika, wenn auch die orale Gabe möglich wäre, Elektrolytlösungen, wenn auch enteral möglich oder z.B. Herparin, wenn auch niedermolekular s.c. möglich, eine stationäre Behandlungsnowendigkeit künstlich herstellen. Hier muss der Einzelfall unter Rückgriff auf evtl. vorhandene Leitlinien sorgfältig analysiert werden.

    Gruß
    Siegfried Stephan

    Hallo,
    bei dem Präparat handelt es sich um eine Kombination der Gerinnungsfaktoren IX, II, VII und X. Ein OPS-Kodes für diese Kombination ist mir nicht bekannt, auch kann hier direkt kein ZE angesteuert werden.

    Hier die Zusammensetzung:
    ST == (pro 1 Stück ):
    Blutgerinnungsfaktor II (human) ...............................690 IE
    Blutgerinnungsfaktor IX (human) ...............................600 IE
    Blutgerinnungsfaktor VII (human) ..............................500 IE
    Blutgerinnungsfaktor X (human) ................................600 IE
    (H) Antithrombin III .........................................17.5 IE
    (H) Heparin, Natriumsalz ...........................................+
    = (H) Heparin .................................................300 IE
    (H) Natrium chlorid ................................................+
    (H) Natrium citrat .................................................+
    (H) Protein C (human) .........................................400 IE
    (H) Wasser, für Injektionszwecke ...................................+

    Allenfalls könnten die OPS-Ziffern für die einzelnen Faktoren aus dem Bereich 8-810.- kodiert werden? Wenn die verabreichte Menge groß genug ist, käme das ZE2013-97 oder -98 in Frage.

    Gruß
    Siegfried Stephan

    Hallo zusammen,
    handelt es sich hier nicht um eine Verdachtsdiagnose gem. KDR D008b? Es erfolgte die Entlassung nach Hause, eine Therapie wurde aber nicht eingeleitet. Somit dürfte die Tuberkulose nicht als Hauptdiagnose kodiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Siegfried Stephan

    Guten Morgen,

    ich habe die zugehörige geriatrische Einheit immer so interpretiert, dass es sich um die Stationen bzw. das Bettenkontingent handelt, in dem geriatrische Patienten behandelt werden.
    Überwiegend tätig sein bedeutet, dass der Leiter der geriatrischen Einheit zu mehr als 50% seines Stellenumfangs hier tätig und auch hier beschäftigt (angestellt) sein muss. Die Konstellation, der Geriater arbeitet in einer benachbarten Reha-Klinik und macht 2 mal pro Woche Visite ist somit nicht möglich.

    Gruß
    Siegfried Stephan