Beiträge von Stephan

    Guten Morgen,
    wir führten bei der Hauptdiagnose L02.2 eine Abszessspaltung durch und kodierten dies mit 5-490.0.
    Im OP-Bericht heißt es: "Nach Hautdesinfektion und sterilem Abdecken erfolgt in Steinschnittlage die ovaläre Excision des Hautgewebes über dem im MRT nachgewiesenen Abszess bei 11.00 Uhr SSL. Spalten des Abszesses und Entleerung des Abszessinhaltes. Abstrichentnahme. Ausspülen der Abszesshöhle, welche ca. 2 x 1,5 cm groß ist. Setzen einzelner Kauterisationen zur Blutstillung. Einlegen eines Jodoformstreifens. Kompressenverband."

    Der MDK sieht die OPS-Ziffer 5-892.0d als korrekt an.
    Was ist hier die korrekte Kodierung? Der Kode aus dem Kapitel 5-49 Operationen am Anus oder 5-89 Operationen an Haut und Unterhaut?

    Gruß
    Siegfried Stephan

    Guten Morgen,
    hier muss ich meinem Vorredner Recht geben. Das Krankenhaus kann doch nicht durch die Verabreichung von i.v.-Medikamenten, z.B. Antibiotika, wenn auch die orale Gabe möglich wäre, Elektrolytlösungen, wenn auch enteral möglich oder z.B. Herparin, wenn auch niedermolekular s.c. möglich, eine stationäre Behandlungsnowendigkeit künstlich herstellen. Hier muss der Einzelfall unter Rückgriff auf evtl. vorhandene Leitlinien sorgfältig analysiert werden.

    Gruß
    Siegfried Stephan

    Hallo,
    bei dem Präparat handelt es sich um eine Kombination der Gerinnungsfaktoren IX, II, VII und X. Ein OPS-Kodes für diese Kombination ist mir nicht bekannt, auch kann hier direkt kein ZE angesteuert werden.

    Hier die Zusammensetzung:
    ST == (pro 1 Stück ):
    Blutgerinnungsfaktor II (human) ...............................690 IE
    Blutgerinnungsfaktor IX (human) ...............................600 IE
    Blutgerinnungsfaktor VII (human) ..............................500 IE
    Blutgerinnungsfaktor X (human) ................................600 IE
    (H) Antithrombin III .........................................17.5 IE
    (H) Heparin, Natriumsalz ...........................................+
    = (H) Heparin .................................................300 IE
    (H) Natrium chlorid ................................................+
    (H) Natrium citrat .................................................+
    (H) Protein C (human) .........................................400 IE
    (H) Wasser, für Injektionszwecke ...................................+

    Allenfalls könnten die OPS-Ziffern für die einzelnen Faktoren aus dem Bereich 8-810.- kodiert werden? Wenn die verabreichte Menge groß genug ist, käme das ZE2013-97 oder -98 in Frage.

    Gruß
    Siegfried Stephan

    Hallo zusammen,
    handelt es sich hier nicht um eine Verdachtsdiagnose gem. KDR D008b? Es erfolgte die Entlassung nach Hause, eine Therapie wurde aber nicht eingeleitet. Somit dürfte die Tuberkulose nicht als Hauptdiagnose kodiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Siegfried Stephan

    Guten Morgen,

    ich habe die zugehörige geriatrische Einheit immer so interpretiert, dass es sich um die Stationen bzw. das Bettenkontingent handelt, in dem geriatrische Patienten behandelt werden.
    Überwiegend tätig sein bedeutet, dass der Leiter der geriatrischen Einheit zu mehr als 50% seines Stellenumfangs hier tätig und auch hier beschäftigt (angestellt) sein muss. Die Konstellation, der Geriater arbeitet in einer benachbarten Reha-Klinik und macht 2 mal pro Woche Visite ist somit nicht möglich.

    Gruß
    Siegfried Stephan

    Hallo tamia,

    um DRGs abzurechnen, bei denen ein Kode aus 8-550.- erlösrelevant ist, ist die Anerkennung einer Fachabteilung Geriatrie nicht Voraussetzung. Die geriatrische Komplexpauschale kann auch im Rahmen einer allgemeinen Inneren Medizin erbracht werden.

    Zu den Strukturvoraussetzungen verweise ich auf den OPS-Katalog. Hier sind alle notwendigen Mindestmerkmale aufgeführt.
    Im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen wird die Geschäftsführung ggf.von den Kostenträgern aufgefordert, eine entsprechendes Formular, in dem das Vorhandensein der Strukturvorgaben, insbes. der personellen Besetzung, bestätigt wird, zu unterschreiben.

    Gruß
    siegfried Stephan

    Guten Morgen,
    hier stimme ich Herrn Fischer zu. In der DKR 0201 heißt es: Sofern ein primäres Malignom, das bereits früher aus dem selben Organ oder Gewebe entfernt wurde, rezidiviert, ...
    In diese Fall wurde das Organ bereits in der ersten OP vollständig entfernt, sodass hier eine Metastase als HD, der Primärtumor als ND kodiert werden muss.

    Gruß
    Dr. S. Stephan

    Hallo zusammen,

    wir verwenden zur Verweildauersteuerung das ORBIS Add-on DRG-Ampel. Hier wird anhand der bereits eingegebenen Daten die DRG simuliert und es erfolgt eine Darstellung mit farblicher Markierung: blau: die uGVD ist noch nicht erreicht, grün: aktuelle VWD zwischen uGVD und mittlerer VWD, gelb: zwischen mittlerer und oOGVD, rot: oGVD ist überschritten.

    Die Berechnung kann pro Fall manuell angestoßen werden, sie erfolgt für alle Patienten automatisiert nachts ca. 04.00 Uhr.

    Zur Verweildauersteuerung ist dieses Tool in unseren Kliniken sehr hilfreich. Die DRG-Ampel wird z.B. bei CA- oder OA-Visiten zur Entlassplanung und Dokumentationsverbesserung benutzt.

    Gruß
    Siegfried Stephan