Beiträge von Hab-StElisabeth

    Zitat


    Original von koepfer:
    Vergessen Sie L4 und L5, argumentieren Sie gegen diese sinnlosen Statistiken in den Pflegesatzverhandlungen


    :)) <- gequält auflachend

    Es geht ja noch nicht ohne!
    Der papierne Komplett-OPS-Overkill hat natürlich seinen Reiz...
    Ich möchte den Verhandlungspartnern aber derzeit nicht mehr als das Minimum an Information zukommen lassen. Andererseits will ich auch nicht Tage mit dem manuellen Editieren der Daten verbringen.

    Vielleicht kann die Selbstverwaltung hier eine verbindliche Empfehlung aussprechen.
    Zu erfahren war bei der DKG bisher nur die persönliche Meinung eines Referenten, der empfahl, ungefähr das &quot;traditionelle&quot; L5-Spektrum abzubilden. Systematisch wäre man dann wieder am ehesten bei Kapitel V des OPS.

    Zitat


    Was ist eine &quot;reine&quot; Aufnahmediagnose? Was sind &quot;Behandlungs&quot;-diagnosen?

    Es geht um die Klassifizierung einer Diagnose im jeweiligen KIS, um dessen Status zu kennzeichnen. Jedes System hat da seine eigene Nomenklatur. &quot;Problem&quot; ist ja der Dualismus medizinische Doku/Abrechnungsdokumentation. Dazu ist - glaube ich - schon ein Minimum an &quot;Statusinformation&quot; zu jeder Diagnose nötig:

    Für mich ist die Aufnahmediagnose die Arbeitshypothese. Erweist sie sich als wahr, so wird sie entweder zur Haupt- oder einer Nebendiagnose. Eine &quot;reine&quot; (=im Verlauf verworfene) AD würde somit im Entlassungsdatensatz nicht mehr vonnöten sein. Die Kassen werden aber sicher weiter auf der frühen Übermittlung der AD für ihre verweildauergesteuerten Postwurfsendungen bestehen.
    Eine Behandlungsdiagnose ist jede Diagnose, die im DRG-System Ressourcen verbraucht.
    Daneben sollte es noch Nicht-Behandlungsdiagnosen geben, die man aus medizinischen Gründen dokumentiert, ohne daß ein Ressourcenverbrauch vorliegt.

    Alles andere kann aus meiner Sicht entrümpelt werden. Ich rechne damit frühestens am Ende der Konvergenzphase.

    Welche OPS-Prozeduren sollen eigentlich in die L5-Statistik eingehen?

    Alle OPS?
    Alle OPS Kapitel 5?
    Alle OPS, die einen OP-Saal benötigen?
    Alle OPS, die unter sterilen Kautelen durchgeführt wurden?
    Und wie war das mit normalen Geburten?

    Unser Zweckverband, die Krankenkasse, welche den Vorsitz in den Pflegesatzverhandlungen führt, sowie die EDV-Anbieter haben alle keine Ahnung. Um im Nachhinein nicht alles umverschlüsseln zu müssen, sollte da aber Klarheit geschaffen werden.

    Ich halte Kap. V für die klarste Lösung.

    Wer weiß mehr?

    Geht man nach den Kodierrichtlinien, so darf eine reine Aufnahmediagnose eigentlich nicht in den DRG-Datensatz eingehen. Probleme ergeben sich nur, weil die DRG-Diagnosen derzeit aus dem §301-Datensatz abgeleitet werden.

    Im Gesetzestext steht nur (sinngemäß): Die Aufnahmediagnose ist diejenige Diagnose, welche der Arzt bei Aufnahme feststellt. I)

    Derzeit ist bei unserem KIS (IS-H bei T-Systems) die Logik: alle Diagnosen außer der Einweisungsdiagnose sind &quot;Behandlungsdiagnosen&quot; und werden übermittelt. Somit wir die Aufnahmediagnose leider wie eine Nebendiagnose behandelt. Probleme ergeben sich, wenn eine Aufnahmediagnose sich als falsch erweist oder abgewandelt werden muß.

    Beispiel nach Infarktausschluß: Hauptdiagnose Interkostalneuralgie, Nebendiagnose AKUTER MYOKARDINFARKT.

    Oder nach Tumorsuche mit Initialverdacht: Hauptdiagnose Magenca., ND Ösophagusca. Das wäre dann eine Doppelverschlüsselung.

    Antwort bei T-Systems auf die Problematik: ach so, na ja, man werde es weiterleiten und diskutieren. :sleep:

    Ich kenne keinen KIS-Anbieter, der bisher reagiert hat. Insgesamt ist die Datenübermittlung nach §301 und den DRG-Anforderungen also noch nicht koordiniert. Am besten, wir schreiben alle die DKG an und machen auf das Problem aufmerksam.

    [ Dieser Beitrag wurde von Hab-StElisabeth am 20.09.2001 editiert. ]

    :ops: Welche Leistungen sind wichtig... :ops:

    Zur Antwort die Systematik, nach der in Deutschland vorgegangen (werden) wird: Man erfaßt Diagnosen, Leistungen und Fallpreise, gibt diese in eine riesige statistische Maschinerie, und ermittelt, welche kostenhomogenen Gruppen sich bilden lassen. Diese ergeben dann eine DRG. Stellt sich heraus, daß eine einzelne erbrachte Leistung ein statistisch sinnvolles Kriterium für einen signifikant unterschiedlichen Ressourcen- (=Geld-) verbrauch einer Gruppe darstellt, so kann dieses durchaus zum Trennkriterium werden.

    Für das Vorgehen gibt es in Australien klare Regeln: so müssen für einen DRG-Split beide Untergruppen eine Mindestgröße (in Prozent) haben, der Ressourcenaufwand um mindestens den Faktor x unterschiedlich sein usw...

    Man kann sich also gut vorstellen, daß &quot;Bagatellleistungen&quot; damit keine Bedeutung haben werden. Dies sieht man auch bei Betrachtung der australischen relevanten Prozeduren. Standardverfahren ohne statistische Trennschärfe wie Echo, Sono tauchen ja auch im nächsten OPS gar nicht mehr auf.

    Selbst viele sonstige Prozeduren werden sicher von statistisch signifikanteren Indikatoren verdrängt werden: Warum sollten z.B. die Details des (Standard-)Intensivmonitoring eine Rolle spielen, wenn bereits über die Beatmungsdauer und die Tracheotomie wichtige Indikatoren für einen Intensivaufenthalt zur Verfügung stehen.

    Wenn man bei der Auswahl der selbst dokumentierten Verfahren nur nach Australien schielt, so liegt man zwar sicher nicht ganz falsch, wird aber nicht die Auswirkungen deutscher Anpassungen berücksichtigen.

    Unser Vorgehen daher: Wenn in unserem Hause ein Verfahren so aufwendig ist, daß wir uns vorstellen können, daß es zu einem DRG-Split führt (wobei zu bedenken ist, daß für ALLES maximal 800 Pauschalen möglich sind), so soll es kodiert werden.

    1. Hinweise aus dem Definitions Manual (der geringfügig veralteten Version 4.1) zu den Sonderzeichen:

    The first code is the CC Code. If it contains a trailing:
    $ = CC code for Males only
    # = CC code for Females only
    * = CC code only if the patient did not leave against medical advice.

    2. Laut Definitions Manual 4.1 handelt es sich tatsächlich um 2807 Diagnosen, ich habe mich beim ersten Mal wohl verguckt.

    3. Eine englischsprachige Liste mit diesen Diagnosen aus dem australischen ICD10 (bisher habe ich noch keine Unterschiede zum SGBV-ICD10 entdeckt) sende ich parallel an Herrn Sommerhäuser für den Downloadbereich. Quelle: ebenfalls Definitions Manual + ein bißchen Layoutarbeit. Mit fehlenden Nachkommastellen hatte ich bisher kein Problem.

    :icd: Jan Haberkorn :icd:

    Frau Raskop, KR-Beauftragte von der DKG sagte im Frühsommer, daß man zur Erhebung einigermaßen brauchbarer Daten zumindest die spez. KR sowie &quot;zwei bis drei&quot; Monate Übungszeit damit benötige. Das klingt also nach 1/2002.
    Von seiten der Firma IMC, großer DRG-Benchmark-Anbieter heißt es, die Methoden-Pretests seien von technischer Seite noch sehr schlecht, nur wenige Häuser könnten überhaupt Daten in der gewünschten FORM liefern...

    Die Firma ITB, welche das Programm SQS.DOC programmiert hat, gab am Freitag an, daß eine Unterstützung der Software bis Ende des KOMMENDEN Jahres vertraglich vereinbart sei. Ein entsprechendes Rundschreiben sei in Vorbereitung und würde in dieser Woche versendet.