Antwort "nach Gefühl":
der Wiederverschluß eines GG-Stents ist ja die Regel und keine Behandlungskomplikation. Daher ist auch für uns die T85.5 eine Nebendiagnose. Ob man jetzt nur den Verschluß oder den TU behandelt hat, ist schwierig zu sagen.
Ergebnis ist sowieso die DRG H41 "Komplexe therapeutische ERCP", insofern m.E. mehr eine "Stilfrage".
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Jan Haberkorn
Internist/Medizincontroller
St. Elisabeth-Krankenhaus Köln