Bez. "Beschimpfung" des §301-Koordinationsteams (Reisch):
Kann es sein, daß hier unterschiedliche Begrifflichkeiten diskutiert werden?
Aus EDV-technischer Sicht kann ich gut verstehen, wenn ein Fall nicht storniert oder mit einem anderen zusammengeführt werden soll, da hierbei Informationen verlorengehen. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn ich nachträglich noch genau erkennen kann im Rahmen welchen Aufenthalts welche Verschlüsselungen vorgenommen wurden.
Dies widerspricht auch nicht dem Vorgehen, die entsprechenden Daten so zu behandeln, daß am Schluß statistische und Abrechnungsinformationen korrekt wiedergegeben werden.
Wie anwenderfreundlich das Ganze letztlich wird, ist eine Frage der KIS-Benutzeroberfläche und wird hoffentlich in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen entwickelt. Der Arzt soll schließlich nicht unter der zugrundeliegenden Datenstruktur leiden.
Zweitens, bez. "Herausfischen" von Wiederkehrern (McHenze):
Im Gesetz wird die Wiederaufnahme "wegen Komplikationen" des ersten Falles beschrieben. Dies ist ein medizinischer Sachverhalt, der nicht maschinell ermittelt werden kann. Das KIS muß also ermitteln, ob der neue Fall innerhalb der Grenzverweildauer eines vorhergehenden beginnt, und dann das Vorliegen des Ko-Tatbestandes ABFRAGEN (Aufnahmegrund: Wiederkehrer).
Das genannte Beispiel der onkologischen Diagnostik greift aus meiner Sicht nicht, denn eine Therapie ist nicht die Komplikation einer Diagnostik. Die sich stellende Frage ist eher: hätte man das nicht ambulant tun können?
Eine feste Definition einer Komplikation sollte unbedingt schon i.R. der Pflegesatzverhandlungen erfolgen, damit man die zweifellos zu erwartenden MDK-Streitereien besser bewältigt. Typisches Konfliktpotential: Geburt nach Voraufenthalt wg. komplizierter Schwangerschaft, Chemozyklen, chronische Erkrankungen.
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Jan Haberkorn
Arzt/Medizincontroller
St. Elisabeth-Krankenhaus Köln