Beiträge von Hab-StElisabeth

    Bez. "Beschimpfung" des §301-Koordinationsteams (Reisch):
    Kann es sein, daß hier unterschiedliche Begrifflichkeiten diskutiert werden?
    Aus EDV-technischer Sicht kann ich gut verstehen, wenn ein Fall nicht storniert oder mit einem anderen zusammengeführt werden soll, da hierbei Informationen verlorengehen. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn ich nachträglich noch genau erkennen kann im Rahmen welchen Aufenthalts welche Verschlüsselungen vorgenommen wurden.

    Dies widerspricht auch nicht dem Vorgehen, die entsprechenden Daten so zu behandeln, daß am Schluß statistische und Abrechnungsinformationen korrekt wiedergegeben werden.

    Wie anwenderfreundlich das Ganze letztlich wird, ist eine Frage der KIS-Benutzeroberfläche und wird hoffentlich in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen entwickelt. Der Arzt soll schließlich nicht unter der zugrundeliegenden Datenstruktur leiden.

    Zweitens, bez. "Herausfischen" von Wiederkehrern (McHenze):
    Im Gesetz wird die Wiederaufnahme "wegen Komplikationen" des ersten Falles beschrieben. Dies ist ein medizinischer Sachverhalt, der nicht maschinell ermittelt werden kann. Das KIS muß also ermitteln, ob der neue Fall innerhalb der Grenzverweildauer eines vorhergehenden beginnt, und dann das Vorliegen des Ko-Tatbestandes ABFRAGEN (Aufnahmegrund: Wiederkehrer).

    Das genannte Beispiel der onkologischen Diagnostik greift aus meiner Sicht nicht, denn eine Therapie ist nicht die Komplikation einer Diagnostik. Die sich stellende Frage ist eher: hätte man das nicht ambulant tun können?

    Eine feste Definition einer Komplikation sollte unbedingt schon i.R. der Pflegesatzverhandlungen erfolgen, damit man die zweifellos zu erwartenden MDK-Streitereien besser bewältigt. Typisches Konfliktpotential: Geburt nach Voraufenthalt wg. komplizierter Schwangerschaft, Chemozyklen, chronische Erkrankungen.
    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Einer meiner Lieblingssprüche, da die Frage immer wieder auftaucht:

    "Tod ist keine Diagnose, sondern eine Entlassungsart!"

    :teufel: :teufel: :teufel:
    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Wir haben gerade mühsam unsere Wiederkehrer wg. Komplikationen ermittelt (1. Hälfte automatisch: Wiederaufnahme innerhalb GVD, zweite Hälfte manuell: HD vergleichen, Briefe lesen)
    und kommen auf ca. 1%. Hierzu gehören selbstverständlich nicht geplante Wiederaufnahmen für Chemo, oder Wiederaufnahmen zur Geburt nach komplizierter Schwangerschaft (Geburt ist m.E. nie eine Komplikation).
    Für die Verhandlungen sollte die Bereinigung unbedingt stattfinden, da ansonsten die Fallzahl falsch hoch vereinbart wird, die BR falsch niedrig.
    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Herr Tuschen vom BMG gab mir auf eine Anfrage folgende vorläufige Antworten (aus Zeitgründen konnte er den Sachverhalt noch nicht endgültig prüfen):

    1. Wird der Patient erst nach Überschreiten der oberen GVD wegen Komplikation aufgenommen, kann eine zweite Fallpauschale berechnet werden.

    2. Wird ein Patient innerhalb der oGVD wg. Komplikation aufgenommen, so sind nach Überschreitung der GVD die entsprechenden tagesbezogenen Entgelte zusätzlich zu zahlen.

    3. Es gibt bisher keine ausführlichere Richtlinie zu dem Thema.

    4. (Zur Frage "Was ist mit 'Komplikation' gemeint?") Die Regelung soll verhindern, dass ein Krankenhaus Patienten zu früh entlässt und bei dann entstehenden Komplikationen ein zweites Mal abrechnet. Für chronische Krankheitsverläufe mit typischen Episoden war diese Regelung nicht gedacht.

    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Bei Lektüre des Kassen-Kodierleitfadens entdecke ich eine andere Lesart bez. obere Grenzverweildauer:
    Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme wegen Komplikation erscheint irrelevant. Die oGvd. wird nur verwendet, um zu entscheiden, ab dem wievielten Behandlungstag Zuschläge erhoben werden können. Dies illustriert auch das Beispiel auf Seite 23.
    Auch wird nicht erwähnt, daß die HD oder gar die DRG gleich sein muß, entscheidend ist die klinische Beurteilung: KO oder keine KO!
    Das wirkt sich erheblich freudesteigernd auf die Suche nach entsprechenden Fällen des letzten Jahres aus...

    Wo steht eigentlich die Originalaussage zum Thema "Wiederaufnahme wg. KO"?
    Schon gefunden, KHEntgG §8 Abs 5 :sleep:

    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Eine "Optimierung" wie oben beschrieben (HD=Diagnose, die das höchste RG ergibt) ist medizinisch fast immer absurd. Ich glaube nicht, daß sich hieraus verwertbare Schlüsse ziehen lassen.
    Meiner Meinung nach relevante Beeinflussungsgrößen:
    Nach oben:
    - Aufnahmediagnosen werden undifferenziert als ND mitgegroupt
    - Archaische Chefarzt-Kodierregel: "ALLES MUSS KODIERT WERDEN"
    (versus Kodieren nach Ressourcenverbrauch)
    - mangelnde Überprüfung der 901Z Fehler-DRG

    nach unten die bekannten: Unterkodierung...

    Der Versuch, den optimalen CMI zu erreichen, darf nicht in Schikane für die Ärzte ausarten. Ich erwarte eine mehrjährige Entwicklung.

    Die CMI-Entwicklung vorherzusagen ist sicher die schwierigste seherische Leistung des MedCo. Aber auch ich denke: entscheidend ist, was man vereinbart.

    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Patient kommt zur nach Apnoescreening zur Polysomnographie, kein pathologischer Befund.
    Für die DRG E63Z Schlafapnoe wird nur die HD G47.3 akzeptiert.
    Was jetzt?

    1-790 Polysomnographie

    + Z03.8 Beobachtung bei sonst. Verdachtsfällen
    = Z64B Andere Faktoren, die den Gesundheitszust. beeinflussen

    oder
    + R06.8 Sonstige Störung der Atmung (nämlich die nicht relevante)
    = E67 Beschwerden und Symptome der Atmung


    ?( ?( ?(

    Upcoding im engeren Sinne ist ja eine bewußte Falschkodierung mit dem Ziel, den Erlös zu erhöhen. Somit ist der Begriff "Upcoding-Regelung" unglücklich gewählt:

    Die den Pflegesatzverhandlungen zugrunde liegenden Daten sind ja meist unterkodiert, d.h., ein hieraus ermittelter CMI ist falsch niedrig, ein hieraus ermittelter Basisfallwert falsch hoch.

    Verbessert sich im Laufe des Jahres die Kodierqualität (was eben kein echtes Upcoding, sondern ein "Right-Coding" ist), so steigt der CMI. Die Kostenträger müßten nun selbst bei gleicher Leistung des Hauses mehr zahlen und wollen sich durch die Upcoding-Regelung davor schützen.

    Dies hindert einen natürlich nicht daran, im Folgejahr mit dem "wahreren" CMI eine neue (wahrscheinlich niedrigere) Baserate zu vereinbaren, die das Right-Coding berücksichtigt.

    Und zur Anfangsfrage:
    Möchte man nachweisen, daß sich vom einen auf das andere Jahr tatsächlich die Fallschwere erhöht hat, so müßte man dies anders als über DRGs belegen:
    - Veränderungen des Krankenhausumfelds (Patientenspektrum)
    - Veränderungen innerhalb der OPS-Verschlüsselung (mehr komplexe OP-Verfahren)
    - Altersdurchschnittsveränderung innerhalb einer DRG

    Der ideale MedCo sieht solche Veränderungen natürlich voraus und integriert diese in das Forderungs-E1-Formular. Fraglich dann, ob die Kassen bei gedeckeltem Budget eine Fallzahlreduktion akzeptieren.
    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Ich habe mal mit einem Coder aus Melbourne gesprochen:

    Problem, wenn die Ärzte gar nicht kodieren: sie kennen den ICD10 nicht und drücken daher viele Diagnosen so aus, daß man rückfragen muß, um zum Code zu kommen.
    Es hatte sich als ökonomisch sinnvoll erwiesen, ALLE Entlassungen zumindest kurz zu besprechen, um die Kodierung optimal hinzubekommen. Von Zeitersparnis konnte für die Ärzte kaum die Rede sein.

    Situation bei uns: durch Kodiertools (Kodip, Diacos) und EDV-Hilfen ("Profile": Verschlüsseln von Verfahren- und Diagnosenkombinationen per Knopfdruck für Routinevorgehen) kann das Kodieren in ICD10 für Ärzte deutlich einfacher sein als für die australischen Kollegen.

    Entscheidend scheint auch für mich der Stand Ihrer EDV.
    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Woraus erstellen Sie Ihr E1-Formular?

    Wenn Sie am IMC-Projekt teilnehmen, können Sie die Daten erst aus dem KIS exportieren, in den "Treasure Checker" einlesen und dort gruppieren. Fehler-DRGs werden im Vorauswertungsbericht ausgewiesen.
    Sodann können Sie die Daten ändern:
    1. im Treasure Checker nach Fehlerklassen
    2. manuell direkt in der Datenbank (in Access die "Falldaten.mdb" öffnen, die Tabellenstruktur ist einfach zu verstehen).

    Schließlich aus dem Treasure Checker die Daten exportieren. das Programm neu starten und die Datei FalldatenExport.txt wieder einlesen.

    Das Ganze kann man so lange machen, bis die Fehler weg sind...
    Aus diesem Datensatz kann man nun das E1 erstellen (macht bei uns der Zweckverband, kann aber m.E. auch IMC)

    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Die Kodierregeln drücken sich recht eindeutig aus:
    - Es dürfen nur Diagnosen verschlüsselt werden, die real existieren und Ressourcen verbraucht haben. Wenn keine Diagnose gefunden wird, muß das wichtigste Symptom verschlüsselt werden. Dem widerspricht die Aufnahmediagnose als "Arbeitshypothese". (Im §301 steht lapidar: Die Aufnahmediagnose ist diejenige, die der behandelnde Arzt bei Aufnahme feststellt. Ein echter Auftrag an unseren klinischen Blick)

    - Ausnahme (Regel D008b): die Diagnose ist am Ende des Aufenthaltes weder sicher noch sicher ausgeschlossen. In diesem Fall darf man sie verschlüsseln, falls Behandlungsmaßnahmen eingeleitet wurden (z.B. Antibiose bei V.a. Infektion)

    Die Kostenträger würden sich nicht freuen, wenn am Ende des Aufenthaltes plötzlich die Aufnahmediagnose geändert wird (bes. beim elektronischen Datenaustausch nach §301). Insofern sollte man davon die Finger lassen und stattdessen die DRG-Relevanz gesondert zuweisen.

    Bez. "Vorabgrouping": mir erscheint die Aufwand/Nutzen-Relation einer Grouping-Simulation nach Aufnahmediagnosen sehr fragwürdig. Bekommen Sie Daten, mit denen Sie etwas anfangen (= steuern) können? Zum Aufnahmezeitpunkt sind z.B. alle Patienten der operativen Fächer in konservativen DRGs (noch keine Verfahren!). Und gerade das Leitmotiv der "rückblickenden Hauptdiagnosenfindung" sorgt doch für ein ziemliches Veränderungspotenzial.
    Ich halte es für sinnvoll, sich stattdessen für einen frühen Abschluß der Dokumentation nach Entlassung einzusetzen, das bringt schnell und valide Daten...
    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln