Hallo medmann2,
Meine Meinung:
1a) eine (Allgemein)Anästhesie meint wohl Narkose (ansonsten stimmt die Grenze zur Lokalanästhesie nicht) = Narkosestadium III mit Bewußtlosigkeit, vegetativer Abschirmung, Reflexverlust)
1b) Narkosestadium II, Erweckbarkeit, Abwehrreflexe sind erhalten
Alles ein Frage der Dosis und der Zusammensetzung der Mittel
2. reicht von Säuglingen, die Extremdosen benötigen können bis zu multimorbiden Patienten
als Teil der Analgosierung Bolus 1-2mg; Perfusor mit 6-12mg/Kg/h
als Monosedativum: Bolus gleich, steady-state weniger
als Teil der Allgemeinnarkose: 20-40mg mehrfach als Bolus, dann 4-16mg/kg/h
3. eine Einwilligung ist auch bei Analgosedierung nötig, eine Protokollierung der Vitalparameter sehr empfehlenswert. Ist als Abgrenzungsmerkmal unscharf.
4. der Kode 8-903 wird bei Patienten über 18J immer gestrichen
generell stimmt, das Verfahren, die immanent zu einer Prozedur dazugehören und auch so beschrieben sind im Hauptkode untergehen (Inklusiva). tuen sie es nicht kann man sie kodieren
5. Jeder mit dem Verfahren vertraute approbierte Arzt darf. (Hausregeln / Leitinien sind etwas anderes)
Gruß
J. Korsten