Beiträge von JuergenKorsten

    Hallo medmann2,

    Meine Meinung:
    1a) eine (Allgemein)Anästhesie meint wohl Narkose (ansonsten stimmt die Grenze zur Lokalanästhesie nicht) = Narkosestadium III mit Bewußtlosigkeit, vegetativer Abschirmung, Reflexverlust)
    1b) Narkosestadium II, Erweckbarkeit, Abwehrreflexe sind erhalten
    Alles ein Frage der Dosis und der Zusammensetzung der Mittel

    2. reicht von Säuglingen, die Extremdosen benötigen können bis zu multimorbiden Patienten
    als Teil der Analgosierung Bolus 1-2mg; Perfusor mit 6-12mg/Kg/h
    als Monosedativum: Bolus gleich, steady-state weniger
    als Teil der Allgemeinnarkose: 20-40mg mehrfach als Bolus, dann 4-16mg/kg/h

    3. eine Einwilligung ist auch bei Analgosedierung nötig, eine Protokollierung der Vitalparameter sehr empfehlenswert. Ist als Abgrenzungsmerkmal unscharf.

    4. der Kode 8-903 wird bei Patienten über 18J immer gestrichen
    generell stimmt, das Verfahren, die immanent zu einer Prozedur dazugehören und auch so beschrieben sind im Hauptkode untergehen (Inklusiva). tuen sie es nicht kann man sie kodieren

    5. Jeder mit dem Verfahren vertraute approbierte Arzt darf. (Hausregeln / Leitinien sind etwas anderes)


    Gruß
    J. Korsten

    Hallo mabu,

    ja die gibt es: VORHER Kostenübernahme beantragen, als Einzelentscheidung

    GKV:
    dann Abrechnung der EBM-Ziffern: 491/271/602/3096A/444/661A/5295/2015/204/75
    einfacher Satz + Rezeptierung/Rechnung des Rekorders

    PKV: (§6 Abs 2=Analogabrechnung)
    GOÄ: 3/7/1/491/evtl. 271/602/3096A/444/661A/evtl. 5295 + 2015/204/70A/
    danach 1/5/661A/75
    techn. Leistung 1,8-2,5fach ärztl. Leistung 2,5-3,5fach
    + Abrechnung Rekorderkosten


    Gruß
    J. Korsten

    Hallo Siggi,

    die Gegenargumentation wg primärer Fehlbelegung füllt Bände....

    Sie brauchen harte Gründe warum der Pat. der stationären Behandlung/Überwachung bedürftig war:
    - parenterale Schmerztherapie
    - komplizierter OP-Verlauf
    - Drainagenüberwachung
    - Nebenerkrankungen, ASA-Status

    Aber seien Sie sicher, auch dagegen findet die KK bzw. der MDK Gegenargumente.

    Die fatale Dokumentation \"alles unauffällig/in Ordnung\" ist der Klassiker. Die Erreichbarkeit wegen Nachsorge hat schon bei geriatrischen Alleinstehenden auf dem flachen Land etliche Prozesse hervorgerufen.

    Gruß
    J. Korsten

    Hallo Findus,

    F05.- Delir, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt

    Ein ätiologisch unspezifisches hirnorganisches Syndrom, das charakterisiert ist durch gleichzeitig bestehende Störungen des Bewusstseins und der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung, des Denkens, des Gedächtnisses, der Psychomotorik, der Emotionalität und des Schlaf-Wach-Rhythmus. Die Dauer ist sehr unterschiedlich und der Schweregrad reicht von leicht bis zu sehr schwer.

    Aber mein Neuroeinsatz ist schon ne Weile rum....

    Gruß
    J. Korsten