Alles anzeigenIn dem besagten Kodierleitfaden wird im Beispiel bei Alkohol. Leberzirrhose als ND das hepatorenale Syndrom aufgeführt. In der ICD10-GM ist unter K76.7 (heptorenales Syndrom) das Exklusivum : Alkoholische Leberkrankheit (K70.-) aufgeführt(auch das toxische); leider mit die häufgste und somit für Streitfälle relvanteste Kombination, warum steht das da? warum soll hier das hepatorenale Syndrom ausgeschlossen werden und warum wird das im Kodierleitfaden laut MDK dann falsch als ND aufgeführt.
Es(Exkl.) muss ja Absicht sein (gilt ja nicht für Hepatosen/Zirrhosen anderer Genese) sonst wäre doch das Exkl. unnötig also sinnfrei dort hingeschrieben worden, wenn es denn doch gleichzeitig kodiert werden dürfte?
Bin auf hoffentlich hiebfeste Gegenargumente gespannt
MfG
rokka
Hallo rokka, ich hatte zu dieser Thematik mal eine Anfrage an das DIMDI gestellt:
Der Patient kommt mit einem chronischen Leberversagen und alkoholischer Leberzirrhose, als Nebendiagnose wurde das Hepatorenale Syndrom kodiert, was auch einen entsprechenden Aufwand hatte. Der MDK ist der Meinung, dass diese Kodierung nicht möglich sei, da unter K76 im Exklusiva die Alkoholische Leberkrankheit steht. Eine andere Möglichkeit das Hepatorenales Syndrom zu kodieren gibt es nicht.
Antwort DIMDI:
Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung in Entgeltsystemen.
Ein Exklusivum besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.
MFG
Vollhardt