Beiträge von georg_pressler

    Hallo nach Lingen,

    ein Versuch der Klärung aus dem ebenfalls trockenen Bochum:

    Der vorstationäre Aufenthalt steckt kostentechnisch in den kalkulierten Relativgewichten und "gehört" insoweit tatsächlich zum stationären Aufenthalt dazu.

    Für die Verweildauerermittlung sagt uns §1 (6) KFPV, dass für die Ermittlung der Verweildauer die Zahl der Belegungstage maßgeblich ist. Und weiter wird spezifiziert, dass zu den Belegungstagen der Aufnahme- sowie jeder weitere Aufenthaltstag im Krankenhaus zu zählen sind.

    Daraus ist wohl zu folgern, dass vorstationäre Aufenthalte NICHT zur Verweildauer zählen. In Ihrem Beispiel: 10 Tage Verweildauer.

    Viele Grüße
    g.preßler

    Hallo Herr Cramer,

    interessant fände ich für eine Beurteilung vor allem einen Hinweis auf die Begründung der Kassenvertreter:

    1. Weil Ihr Krankenhaus diese Leistung nicht mehr erbringen darf, also keinen Versorgungsauftrag für diese Leistung erhält?

    oder

    2. Weil diese Leistung noch nicht im deutschen DRG-Katalog abgebildet wird?

    oder

    3. ??

    Bei 1. (Falls es sich um eine im Rahmen der Notfallversorgung zu erbringenden Leistung handelt) und 2. würde ich gerne wissen, wie die Kassenseite mit dem Verweis auf §6 "Vereinbarung sonstiger Entgelte" KHEntgG und §8 KFPV umgeht.

    Gruß aus dem völlig verregneten Bochum
    Georg Preßler