Hallo nach Lingen,
ein Versuch der Klärung aus dem ebenfalls trockenen Bochum:
Der vorstationäre Aufenthalt steckt kostentechnisch in den kalkulierten Relativgewichten und "gehört" insoweit tatsächlich zum stationären Aufenthalt dazu.
Für die Verweildauerermittlung sagt uns §1 (6) KFPV, dass für die Ermittlung der Verweildauer die Zahl der Belegungstage maßgeblich ist. Und weiter wird spezifiziert, dass zu den Belegungstagen der Aufnahme- sowie jeder weitere Aufenthaltstag im Krankenhaus zu zählen sind.
Daraus ist wohl zu folgern, dass vorstationäre Aufenthalte NICHT zur Verweildauer zählen. In Ihrem Beispiel: 10 Tage Verweildauer.
Viele Grüße
g.preßler