Beiträge von bruehl

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    77-jähriger Patient wird zur Schmerzeinstellung bei progredientem ossär metastasierenden Prostataca stationär aufgenommen. Es besteht zusätzlich ein Diabetes mellitus II, Harnstauung bds, Niereninsuffizienz (Krea 1,29mg/dl). Es erfolgte eine Schmerzeinstellung mit Valoron und Novamin, dann Einsatz eines Durogesic Pflasters. Des Weiteren folgten Konsile Strahlentherapie, Unfallchirurgie, Sono. Patient gab nach Gabe Schmerzmedikation VAS 5 an. Stationäre VD 4 Tage. Medikamentöse Therapie wurde bereits ambulant intensiviert.

    MDK sieht nun in diesem Aufenthalt eine primäre Fehlbelegung, die Einstellung der Schmerzen hätte ambulant erfolgen können, ein niedergelassener Schmerztherapeut hätte gegebenenfalls involviert werden können.

    Wie wird dieses Problem hier im Forum gesehen, ist dieser stationäre Aufenthalt durchzusetzen?


    Danke schon mal an alle

    Guten Morgen,

    es geht hier um 4 Tage Kürzung, die Verweildauer des Patienten betrug insgesamt 10 Tage. Es mag ja sein, dass "blass und krank aussehen" (der Patient war auch nicht multimorbide) nicht gerade ein Argument für einen verlängerten stationären Aufenthalt sind, aber im Vordergrund stand die unklare BSG Erhöhung, die abgeklärt werden sollte. Die eigentliche Symptomatik, die primär den stationären Aufenthalt verursacht hatte, war regredient, und wenn die BSG nicht angestiegen wäre, so hätte der Patient natürlich früher entlassen werden können.

    Die Argumentation des MDKs: "Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte kann durchaus die Notwendigkeit einer weiteren internistischen Diagnostik erkannt werdem. dies hätte jedoch ambulant erfolgen können und somit kann die Notwendigkeit der stationären Behandlung nach Tag xx. weiterhin nicht erkannt werden" finde ich nicht in Ordnung.....

    Herzliche Grüße

    danke ERembs,

    hallo InspectorGadget, hallo Anne,

    ja, es gab nur einen Aufenthalt, der laut MDk gekürzt werden soll.


    Der Patient wurde primär wegen klopfenden Kopfschmerzen verbunden mit Übelkeit und Schwindel (diffus), Gangunsicherheit bei ventrikulo-peritonealer Shunt bei Hydrocephalus aufgenommen.

    Diagnostik: umfangreiche Labordiagnostik incl. Kontrolle BSG, Blut im Stuhl, MRT, Doppler, Duplexsono, Ruhe EKG, Echo, Rö-Thorax, Abdomen Sono, Konsil Innere, also breite Palette aufgrund der BSG-Erhöhung und Tumorverdacht. Kein auffälliges Ergebnis. Nach letztem Konsil war BSG deutlich rückläufig, es folgte die Entlassung des Patienten.

    Der MDK fordert nun eine frühere Entlassung, also bevor die BSG rückläufig war mit der Argumentation, die Notwendigkeit einer weiteren internistischen Diagnostik kann zwar erkannt werden, doch diese hätte ambulant erfolgen können. Meiner Meinung nach überhaupt nicht akzeptabel, frage mich aber, ob ein Widerspruch durchsetzbar ist.


    Grüße

    Hallo liebe Foren-Mitglieder,


    hätte eine grundsätzliche Frage bezüglich der Verweildauer eines Patienten:
    Patient wird zur Abklärung heftigster Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit aufgenommen, es werden verschiedene Untersuchungsverfahren durchgeführt und Schmerzmedikation verabreicht. Es ergaben sich bzgl. Kopfschmerzen etc. unauffällige Befunde, Kopfschmerzen und Schwindel werden besser. Es fällt aber auf, dass die Patientin extrem blass ist, "optisch krank" aussieht, aufgrund hoher BSG Werte erfolgt eine weitere stationäre Abklärung bei V.a. Tumor.

    Jetzt streicht der MDK die Zeit der "weiteren stationären Abklärung", die Behandlung sei abgeschlossen, eine weitere intenistische Abklärung wird zwar für notwendig befunden, doch diese hätte ambulant erbracht werden können. Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen, ist es möglich, diesen stationären Aufenthalt durchzusetzen? Wie wird dieses Problem in anderen Kliniken angegangen?


    Danke und sonnige Grüße

    Hallo zusammen und danke für die Antworten :) ,

    es ist doch oft so, dass die GFK echt was bringt: Wenn ein somnolenter Patient behandelt wird und bei Entlassung wieder auf Fagen Antwort geben und einige Schritte mit den Rollator gehen kann, ja dann kann man doch m.E. nicht von einer primären Fehlbelegung reden. Und ist es wirklich so, dass die Dauer der Therapieeinheiten dokumentiert werden müssen, ebenfalls die Handzeichen der Ärzte? Davon steht eigentlich nichts in den OPS Mindestmerkmalen.

    Hallo liebe Foren-Mitglieder,

    ich bin relativ neu hier im Forum und Neuling bezüglich der"geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung".

    In den MDK Gutachten werden oft unvollständige Assessments, wie z.B. die Dauer einer Therapieeinheit ist nicht dokumentiert, Handzeichen fehlen bei Teambesprechung kritisiert, oder eine Fehlbelegung wird festgestellt (der Patient ist bereits am Rollator mobil , Patient somnolent und somit GFK nicht indiziert, Therapie hat rehabilitativen Charakter, nur pflegerischer Aufwand, Barthel-Index von 70, Schmerzsymptomatik nicht derart ausgeprägt, die restlichen Untersuchungen hätten ambulant erbracht werden können).

    Wer hat Erfahrung mit solchen Gutachten, um die 8-550.- verschlüsseln zu können werden Mindestmerkmale gefordert, die auch von der Klinik eingehalten werden. Ist eine GFK wirklich nicht angesagt, wenn der Patient schon einigermaßen am Rollator mobil ist, oder die Ergo-Physio-Logopädie neben Diagnostik (die laut MDK ambulant ebracht werden könnte) im Vordergrund steht?

    Danke und ein sonniges Wochenende :)

    Hallo zusammen,

    Patientin stationär aufgenommen mit bekanntem Adeno-Carcinom der Magencorpushinterwand Stadium csT3 N*, muss sich seit 3 Wochen
    nach dem Trinken und Essen übergeben. Klagt auch über Reflux, der erst in diesem Zeitraum aufgetreten ist. Am Vortag erfolgte ambulante Ascitespunktion von 4 Litern.
    CT Abdomen:deutliche Progredienz des bestehenden Tumorleidens in der Therapiepause. Deutliche Zunahme der Peritonealkarzinose, deutliche Zunahme des Aszites, neu zur Voruntersuchung akute Harnstauungsniere links mit Dichteminderung des Parenchyms.
    Behandelt wurde die Patientin mit Pantoprazol 40 mg , Paspertin 25° , Tepilta.
    Was ist hier die HD? Erbrechen, da dieses behandelt wurde oder doch das Ca?


    Danke, Grüße

    Hallo,
    nun mal eine grundsätzliche Frage:
    wenn zwar alle Sepsis-Kriterien erfüllt sind, also 2 Blutkulturen, Erregernachweis, Leukozytose, Fieber..., jedoch keine engmaschige Überwachung und Bilanzierung (Urosepsis) erfolgte und unter antibiotischen Monotherapie eine rasche Besserung erfolgte (MDK - Aussage) darf dann wirklich keine Sepsis verschlüsselt werden? Wenn der Arzt merkt, dass die Therapie \"anschlägt\" ist dann trotzdem eine engmaschige Kontrolle für das Verschlüsseln einer Sepsis notwendig?

    Gruß