Beiträge von J. Stumper

    Moin,

    es ist keinesfalls unsinnig, ein Akustikusneurinom als Neubildung eines peripheren Nervens zu bezeichnen.
    Die Abgrenzung von ZNS und PNS ist willkürlich (topographisch), die anatomisch-topograpische Grenze bildet der Austritt aus dem Spinalkanal bzw. dem Hirnstamm. Das PNS wird von Hirnnerven und Spinalnerven gebildet. Ein Akustikusneurinom (eigentlich: Vestibularisschwannom) ist daher nicht als Neubildung des ZNS, sondern des PNS zu klassifizieren. Im ICD-10 sind die GNB der Hirnnerven fälschlicherweise dem ZNS zugeordnet (siehe ICD-Subkategorie D33.-)

    Mit freundlichen Grüßen

    J. Stumper

    Moin,

    Der oben beschriebene Zustand des Patienten wird am genauesten (= spezifisch) durch den T-Kode beschrieben, da hier die Ätiologie und Symptom/Folge in einem Kode "abgebildet" sind.

    Ein R-Kode (Symptomkode) aus ICD-Kapitel XVIII darf nur als HD kodiert werden, wenn die Ursache des beschriebenen Zustandes/Symptoms nicht bekannt ist
    (siehe DKR D002f, Abschnitt: "Schlüsselnummern für Symptome, Befunde und ungenau bezeichnete Zustände").

    Mit freundlichen Grüßen

    J. Stumper

    Moin,

    eine geplante Kontrollpanendoskopie, beispielsweise nach Abschluss einer primären Radio-Chemotherapie, dient ebenso wie die Kontroll-Mikrolaryngoskopie nach Laser-Kehlkopfteilresektion der unmittelbaren Evaluation des Therapieerfolges. Der Eingriff ist somit fester Bestandteil der primären Tumorbehandlung. Der Tumor ist immer Hauptdiagnose (auch bei negativem Tumornachweis).

    Wird nach Abschluss der primären Tumortherapie der Patient erneut untersucht, ist die Hauptdiagnose abhängig vom Ergebnis des Re-Stagings. Bei positivem Tumor/Metastasennachweis ist der Tumor/die Metastase Hauptdiagnose. Bei negativem Tumornachweis ist die HD abhängig von den Umständen der Einweisung. Wenn beispielsweise ein tumorverdächtiges Symptom (z. B. Otalgien, Dysphagien nach Radiotherapie eines Hypopharynx-CA) zur Einweisung führt, wird bei negativem Tumornachweis das zur Einweisung führende Symptom zur HD.

    Die ICD Z08.- (DKR 0209d) ist meines Erachtens nur zu kodieren, wenn es sich um eine routinemäßige/regelmäßige Nachuntersuchung nach abgeschlossener Tumortherapie handelt, ohne dass tumorverdächtige Symptome vorliegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    J. Stumper

    > Das hat mit Kodier - Reibach nichts zu tun, sondern damit, dass diese - selten austretende - Erkrankung an dieser Lokalisation schlicht weg im DRG - System so nicht abbildbar ist,

    Das sehe ich auch so. Dafür sind Fehler-DRGs nunmal da.
    Wenn ich eine ausgedehnte Pharynxresektion über eine laterale Pharyngotomie oder über eine temporäre Mandibulotomie durchführen muss, wird das DIMDI wohl kaum nach einem "intraop. isolierten Nerven" fragen...

    Mit freundlichen Grüßen
    J. Stumper

    P.S.: Eine Rachenzyste (z. B. Valleculazyste, Thornwaldt-Zyste) wird i. d. R. mit J39.2 kodiert

    Moin KODI79,

    Ihre Kodierung ist völlig richtig. Hier möchte der MDK natürlich die Fehler-DRG verhindern und argumentiert mit dem allseits beliebten, aber umso weniger korrekten Argument, dass Diagnosen möglichst "organ- oder lokalisationsbezogen" kodiert werden müssen (wer mir hier einen solchen Abschnitt in den DKR präsentiert, bekommt eine Pulle Moorgeist...). Es ist gemäß DKR so spezifisch wie möglich zu kodieren.

    Die Tatsache, dass der ICD-Katalog überwiegend nach Organsystemen gegliedert ist, bedeutet noch lange nicht, dass lokalisationsbezogen kodiert werden muss.
    Die Klassifikation von Diagnosen im ICD erfolgt primär nach der Ätiologie (ICD-Systematik 2012 S. 8, PDF-Fassung) und es gilt "Allgemeinkrankheit vor Organmanifestation" (DIMDI 2010: Basiswissen Kodieren S. 8).

    Der histologische Befund ermöglicht hier die Kodierung einer spezifischen Diagnose: GNB periphere Nerven. Im Rachen gibt es eine ganze Menge Nerven, wer mal eine eitrige Tonsillitis hatte, wird das bestätigen können ;)

    Ein Schwannom ist allerdings eine seltene Entität im Rachen, daher die Fehler-DRG...

    Mit freundlichen Grüßen
    J. Stumper

    Moin,

    BAHA (knochenverankertes Hörgerät): 5-209.3- und 5-209.d
    VSB (vollimplantierbares Mittelohrimplantatsystem): 5-209.a-
    Coblation (cold ablation): je nach Verwendung sind entweder Exzisionskodes oder Destruktionskodes des jeweiligen Organkapitels zu verwenden.
    Beispiel: Coblation-Tonsillektomie: 5-281.x
    RFITT: Hier wird Gewebe thermokoaguliert, also Destruktionskode.
    Beispiel: Gaumenstraffung (Schnarch-OP): 5-292.32

    Mit freundlichen Grüßen
    J. Stumper

    Hallo BD1,

    hier empfiehlt sich das Studium der Hinweis- und Schlüsseltexte in den entsprechenden OPS-Kapiteln.

    Bei Biopsien sind Endoskopien grundsätzlich gesondert zu kodieren.

    Bei Exzisionen / Resektionen / Destruktionen kommt es auf den genauen Schlüsseltextinhalt an: Wenn der Begriff „endoskopisch“ oder „mikrolaryngoskopisch“ im Text enthalten ist, muss die Endoskopie nicht zusätzlich kodiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    J. Stumper

    Hallo BD1,

    Wenn nur Proben/Biopsien mit dem Ziel der Dignitätssicherung oder zur Ausdehnungsbestimmung eines Tumors entnommen werden, müssen auch die entsprechenden Biopsie-Kodes verwendet werden. Andernfalls wäre dies Upcoding, da der Fall dann nicht in einer Endoskopie-DRG landet, sondern in einer operativen DRG. Der MDK hat also recht.

    Exzisionskodes dürfen verwendet werden, wenn mit dem Ziel der definitiven Entfernung einer Pathologie oder dem Ziel einer Tumorverkleinerung (sog. Debulking) Gewebe exzidiert wird.

    Mit freundlichen Grüßen,

    J. Stumper

    Moin sonne2011,

    m. E. völlig korrekt. Der bekannte Pseudokrupp ist als HD kodierbar, wenn konkret therapiert (ich nehme an in Ihrem Fall mit inhalativen Kortikoiden?). Die resp. Insuffizienz mit Hypoxie ist Symptom/Folge des Pseudokruppanfalls und als ND kodierbar, da mit Sauerstoffgabe therapiert.

    Viele Grüße
    J. Stumper

    Moin kodifine,

    ich würde bei einem urtikariellen Exanthem L50.0 (Allergische Urtikaria) kodieren. Damit ist sowohl eine medikamenten- als auch eine mögliche infektallergische Genese des Exanthems abgedeckt. L27.0 ist bei Urtikaria exkludiert.

    Viele Grüße
    J. Stumper