Moin,
es ist keinesfalls unsinnig, ein Akustikusneurinom als Neubildung eines peripheren Nervens zu bezeichnen.
Die Abgrenzung von ZNS und PNS ist willkürlich (topographisch), die anatomisch-topograpische Grenze bildet der Austritt aus dem Spinalkanal bzw. dem Hirnstamm. Das PNS wird von Hirnnerven und Spinalnerven gebildet. Ein Akustikusneurinom (eigentlich: Vestibularisschwannom) ist daher nicht als Neubildung des ZNS, sondern des PNS zu klassifizieren. Im ICD-10 sind die GNB der Hirnnerven fälschlicherweise dem ZNS zugeordnet (siehe ICD-Subkategorie D33.-)
Mit freundlichen Grüßen
J. Stumper