Beiträge von Shorty

    Hallo,

    das Urteil der Vorinstanz ist auf sozialgerichtsbarkeit.de zu finden - dort findet sich der Vermerk, dass das Urteil des LSG rechtskräftig ist; hier wurde wohl die Revision vor dem BSG zurückgenommen...


    Viele Grüße

    Shorty

    Hallo,
    ich hoffe, ich stelle die Frage im richtigen Bereich...
    Ein Krankenhaus kodiert ZE 127 (OPS 5-039.e1); im KH-Plan ist u.a. ausgewiesen: Orthopädie (allerdings nur \"konservative\") und allgemeine Chirurgie.

    Nach Auskunft des MDK / MDS soll diese OP durch einen erfahrenen Neurochirurgen durchgeführt werden.

    Als Nichtmediziner nun meine - vielleicht dumme - Frage: Liegt die Operation außerhalb des Versorgungsvertrages?

    Ich hatte gehofft, aus der Weiterbildungsordnung für Ärzte irgendeinen Hinweis zu erhalten - sie hat mir allerdings auch nicht besonders weiter geholfen...

    Schon mal jetzt danke für einen Hinweis!

    LG, Shorty

    Hallo Herr Bauer,
    mir war bis jetzt auch kein Urteil bekannt - bis ich auf den Absatz bei lorelei gestoßen bin... Aber wahrscheinlich handelt es sich dabei um ein Urteil eines SG - die werden ja eh eher selten veröffentlicht...
    Ein Versuch war`s jedenfalls wert ;o)

    Vielen Dank für die Rückantwort und schon mal schönen Feierabend!
    Gruß
    Shorty

    Hallo,
    ich hab eine Frage zur Stichprobenprüfung nach § 17c... Kann hier auch eine Prüfung in einer Tagesklinik bzw. bei teilstationärer Behandlung erfolgen?
    Wir waren hier immer der Auffassung, dies würde gehen, nun habe ich die Gemeinsamen Empfehlungen zum Prüfverfahren durchgelesen - und auf S. 6 steht:
    \"primäre Fehlbelegung:
    Die vollstationäre Aufnahme (...)\"
    Und nun bin ich mal wieder total verwirrt... Vielleicht kann ja hier jemand Lichts ins Dunkle bringen...
    Schon mal vielen Dank!!
    Shorty

    Hallo,
    trotz längerer Suche habe ich hierzu nichts weiter gefunden...
    Ich habe folgenden Fall bekommen:
    Ende Dez. 2010 Kostenübernahmeantrag von KH für Behandlungen aus 11/2007. Eine Kollegin hat dies abgelehnt und auf die KVB verwiesen mit dem Hinweis, diese könne bei uns dann einen Erstattungsanspruch geltend machen. Die KVB hat dann wohl auch gezahlt. Nun wurde ich gefragt, ob es stimmt, dass die KVB einen Erstattungsanspruch gegen uns hat bzw. ob wir die Rechnung des KH bezahlen sollen, wenn kein Erstattungsanspruch gegeben ist...
    Achso, es besteht eine Versicherung bei uns und eine Mitversicherung über den Ehepartner bei der KVB.
    Ich bin ja der Meinung, dass wir hätten zahlen müssen...

    Einen schönen Feierabend,
    M.