Beiträge von stroth

    hallo und danke fuer die antworten.

    das sg oldenburg (SG Oldenburg, Urteil vom 08.07.2008, Az 62 KR 167/07) hat die problematik uebrigens kurz und schmerzlos zugunsten der krankenhaeuser beantwortet (siehe anhang). urteil ist rechtskraeftig.

    vg, ms :)

    hallo herr bauer + heidiberlin,

    vielen dank fuer die antworten.

    bauer:
    haben wir versucht. reden mit kassen defacto zwecklos. gaep ist klar - ich wuerd auch sehr gerne klagen :)

    heidiberlin:
    dokumentiert wird das jedesmal von uns. ist dem mdk egal - er lehnt ab und verweist auf die kassen, da keine medizinische indikation vorliegt. die kassen lehnen ab. idr ohne kommentar. was fuer ein urteil "SG-Urteil Saarland Mai 2011" meinen sie? aktenzeichen?

    hat jemand vielleicht diesbezgl. SG Oldenburg, Urteil vom 30.06.2008 Az. S 62 KR 167/07 im volltext? (pdf?)


    vor dem lokalen sozialgericht warten wir idr 5 jahre auf eine entscheidung. gibt es denn irgendwo im bundesgebiet kassen/mdk, welche die fehlende haeusliche versorgung fuer einen stationaeren aufenthalt anerkennen?

    vg, ms.

    hallo herr Horndasch,


    klappt das bei ihnen so?


    wir haben auch drueber nachgedacht, doch die kassen "zieren" sich gerne: sie geben im vorfeld schriftlich raus, sie tragen die übernachtungskosten / stationärer aufenthalt, wenn "der arzt es fuer erforderlich" halte. die patientin kommt dann im guten glauben zur op und wenn wir im nachinein stationaer abrechnen heißt es seitens der kassen: war ja nicht medizinisch erforderlich.


    insofern gibts dann wieder nur ambulant verguetet.


    rein praktisch kann man die patienten auch nicht x-mal zwischen klinik und kasse hin und her schicken, wenn die kasse keine klaren zusagen gibt und wir unter diesen voraussetzungen die op ablehnen - typischer weise sind es aeltere damen mit postmenopausenblutung zur hsk + fraktionieren abrasio. die 70-jaehrigen verstehen in der regel sowieso nicht, warum es probleme mit dem uebernachten in der klinik gibt.

    wir ueberlegen jetzt, fuer konkrete prozeduren konkrete zusagen der kassen im vorfeld zum stationaeren verbleib bei fehlender haeuslicher betreuung zu erhalten.

    daneben bleibt aber das problem der nichtelektiven - akuten - ambulanten eingriffe; zB: abortgeschehen, curettage, keine haeusliche betreuung - 24 h ueberwachung postoperativ in der klinik. hier kann man nicht im vorfeld die kassen fragen...

    vg, ms

    hallo,

    auf div. weiterblidungsveranstaltungen wird nach wie vor keine suffiziente lösung bei fehlender häuslicher versorgung angeboten. alternativ wird vorgeschlagen, die patientin möge für die stationäre überwachung 24h post aop selber zahlen. preisspanne zwischen 100 - 400 €.

    kennt jemand alternativen?