Beiträge von Andreas_Sander

    Guten Morgen und willkommen im Forum,

    zu Ihrer Frage kann ich zwar keine konkrete Antwort geben, aber vielleicht einige Hinweise:
    Wenn Sie überlegen, Zulagen für besondere Leistungen auszuloben, scheren Sie unter Umständen aus Ihrem Tarif aus. Das sollten Sie sich gut überlegen (oder die Leitung Ihres Hauses). In der Diskussion um besonders herausragende Leistungsträger kenne ich die Argumente sehr wohl; man muß nur bedenken, daß man dieses Geld irgendwie erwirtschaften muß. Konsequenterweise müßte man also ein solches System auch in der Weise modifizieren, daß auch Mitarbeiter, die in der entgegengesetzten Richtung unterwegs sind, anders vergütet werden. Heißt: einem Bonus-System sollte auch immer eine Malus-Komponente entgegenstehen. Soviel zur leistungsabhängigen Vergütung. Wenn Sie neue Tätigkeitsbereiche schaffen, können Sie zunächst überlegen, ob sie diese - in welchem Tarifraster auch immer - in den vorhandenenn Eingruppierungen unterbringen können. Freie Vereinbarungen auf breiter Front sind sicher nicht möglich, es sei denn, Sie möchten als Haus mal einen kaum zu behebenden Konflikt mit Ihrer Personalvertretung anzetteln.

    Guten Morgen,

    ich habe neulich noch den Hinweis von Herrn Heimig in mir nachklingen lassen, daß viele Firmen unterwegs sind, die für kleines Geld die vollumfängliche Kalkulation versprechen. Aus seiner Sicht seien solche Angebote äquivalent solchen bei eBay, die eine Rolex für 5€ beinhalten. Dies vielleicht als Warnung vorweg.
    Es kommt sehr darauf an, was man als Unterstützung braucht. Wenn Sie bereits eine DV-Lösung am Start haben, die so etwas abbilden kann (Daten auf der einen Seite rein, kosten.csv auf der anderen Seite raus), sieht die Lage schon anders aus, als wenn Sie erst etwas auswählen (und auch kaufen müssen). In der Regel bieten die Hersteller solcher Systeme auch ein gewisses Maß an Unterstützung an, das über die reine Bedienung hinausgeht. Nach unserer Erfahrung müssen Sie jedoch die inhaltliche Arbeit selbst übernehmen. Ich würde dazu vielleicht mit dem InEK direkt Kontakt aufnehmen und die Sachlage besprechen. Man ist dort solchen Ersuchen gegenüber aufgeschlossen, weil man damit das Durcheinander im laufenden Verfahren vermeidet und Ihnen den Frust erspart, wenn Sie die Hürde der Mindestmenge plausibler Datensätze nicht nehmen können. Erst im Anschluß an einen solchen Kontakt würde ich hinsichtlich externer Unterstützung weiterüberlegen.

    Zitat


    Original von R. Schaffert:

    Je nach Struktur und Ressourcen landen Kosten für gleichartige Leistungen manchmal bei den Personalkosten und manchmal bei den Sachkosten. Im Endergebnis steht dann in beiden Bereichen irgendein Mittelwert, der mit den entsprechenden Kosten eines konkreten Krankenhauses nichts mehr zu tun hat.


    Guten Tag,

    nach der aktuellen Kalkulationsmethodik gibt es zwar einen gewissen Spielraum in der Allokation bestimmter Kosten. Ganz beliebig war es aber nie und die Spielräume sind sehr klein geworden. Insofern landet im Projektbericht nicht durchweg ein Kostenbrei, der nicht verwendbar wäre (ich glaube, das meinen Sie auch nicht, Herr Schaffert).
    Ich denke aber - und das habe ich an anderer Stelle auch schon geäußert, daß ein Vergleich (Benchmark) von Kostendaten, der sich an der InEK-Matrix orientiert, nur für solche Häuser zulässig ist, die auch nach der Kalkulatonsmethodik ihre Kosten aufbereiten. Sonst vergleicht man am Ende nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern vielleicht Zitronen mit Fleischsalat ... :d_zwinker:

    Guten Tag,

    ich möchte Herrn Schaffert insofern unterstützen, als es nach unserer Wahrnehmung sehr, sehr unterschiedliche IV-Gestaltungen gibt. Bei stationären Fällen (das sind sie nunmal zumeist) gibt es durchaus Vertragsgestaltungen, bei denen komplett und ohne jede Einschränkung nach DRG-Fallpauschalen abgerechnet wird und diese Fälle nicht extrabudgetär vergütet werden. Natürlich sind mir auch Veträge bekannt, die eine Rabattierung enthalten, aber von den Ausgleichsmechanismen ausgeschlossen werden (die Vor- und Nachteile für ein KH sind hinlänglich diskutiert worden). Einen inhaltlichen Grund, nur anhand des Labels \"IV\" die Fälle nicht nach §21 auszuweisen, kann ich allerdings nicht erkennen - von der fehlenden Klarstellung in einer offiziellen Formulierung mal abgesehen.

    Zitat


    Original von E_Horndasch:

    Also ich verlasse mich da auf die EDV, bzw. auf den Lieferanten der EDV.

    ... zumindest solange, bis die Meldung von der Datenannahmestelle mit dem Fehlerprotokoll kommt. Mein Tip: besser doch mal vorher anhand eines Probeexportes nachsehen.

    Grundsätzlich führt das blinde Zutrauen auf EDV-Hersteller auch nicht zum Heil. Ich will gar nicht auf die ganzen Probleme und Dramata verweisen, die man so erleben kann, aber demnächst ist wieder der Termin, um die QS-Sollfilterstatistik abzugeben. Das ist für mich auch so ein Kandidat.

    Guten Tag,

    vielleicht an dieser Stelle der Hinweis, daß das BDA-Tool (wie auch andere) nicht sicher vernünftige Ergebnisse geliefert hat. Die Methode nach der Melodie \"§21-Daten einfüllen, verfügbares Geld/Budget für Fachabteilungen ausrechnen\" ist in meinen Augen Unsinn. Ich kann daher nur davor warnen, seine Zeit mit solchen Ansätzen im Eigenbau zu verbringen, wenn man nicht eine glasklare Vorstellung davon hat, welche Frage man beantworten möchte und wie man alle Probleme, die in der Methodik verborgen liegen, lösen möchte. Für das Thema \"Personal\" hatte ich schon mal >>>hier<<< einige Dinge losgelassen. Für andere Bereiche gilt das eigentlich auch. Also der gut gemeinte Rat: Be careful, sonst heißt es hinterher: \"Denn sie wissen nicht, was sie tun ...\"

    Guten Tag,

    es gibt derzeit viele Menschen, die aus den Zahlen des DRG-Browsers vom InEK im Vergleich zu den eigenen DRG\'s Personalbudgetbetrachtungen anstellen. Das ganze Thema ist allerdings sehr problematisch, da der Teufel - wie immer eigentlich - im Detail steckt. Prinzipiell scheint es faszinierend einfach, da in jeder DRG, die ein Haus erbringt, nach den Referenzdaten des InEK ein gewisser Personalkostenanteil enthalten ist. Nimmt man also alle CM-Punktanteile für die eigenen DRG\'s und multipliziert sie mit dem jeweiligen Basisfallwert, dann bekommt man in erster Näherung so etwas wie ein Personalbudget, das mit mit den eigenen Aufwendungen vergleichen kann.
    ABER:
    1. Um das Jahresbudget errechnen zu können, muß man wie in allen anderen Segmenten auch, die DRG\'s irgendwie sinnvoll abgrenzen, um der Überliegerproblematik gerecht zu werden. Dabei ergeben sich schon wegen der anderen Struktur der Überlieger (der CMI ist hierbei regelhaft vom CMI der sonstigen Leistungen verschieden (deutlich höher)) die ersten Probleme und Unschärfen.
    2. Bei der Bewertung der einzelnen Berufsgruppen muß man bedenken, daß gelegentlich Aufgaben zwischen Ärzten, Pflegekräften und sonstigem Personal anders verteilt sind, als es in den Kalkulationshäusern gelebt wird. Dies berührt die zentrale Frage, ob eigentlich jeder auf der Stelle sitzt, die er eigentlich haben sollte, oder - etwas flapsig - ob jeder das macht, was er soll. Die Aufgabentrennung in der direkten medizinischen Leistungserbringung (Arzt-Pflege) ist davon ebenso berührt wie die gelegentliche Delegation von Leistungen auf medizinisch-technisches Personal und die Verlagerung von Dokumentationsaufgaben auf nicht-ärztliches Personal, etwa für die DRG-Dokumentation oder die Verpflichtungen im Rahmen der QS.
    3. Wenn man tatsächlich etwas über das Personal in Bezug auf einzelne Abteilungen und Bereiche sagen möchte, taucht als nächstes das Problem der Sekundärleister sowie der interdisziplinären Einrichtungen auf (Intensiv, Labor, Radiologie). Die Abgrenzung in einem einzelnen Haus ist komplex, ab dann notwendig, wenn man nicht mehrere Vollkräfte einfach einer willkürlichen Allokation zuführen möchte.
    4. Schönes Beispiel ist die Frage, wie der Arztdienst Radiologie in einer Abteilung für Urologie zu bewerten ist, die große Teile der Basisdiagnostik traditionell selbst macht, aber für die Schnittbilddiagnostik (CT, MRT) auf eine zentrale radiologische Abteilung zurückgreift.

    Der Vergleich mit den Daten aus dem DRG-Projektbericht (\"DRG-Browser\") ist m.E. nur dann wirklich gerechtfertigt, wenn man die eigenen Daten (nicht zu den Erlösen, sondern zu den Kosten) nach dem Kalkulationshandbuch aufbereitet hat. Dies ist letztlich nur in den Kalkulationshäusern mit viel Aufwand befriedigend gelöst, aber die unbedingte Voraussetzung dafür, keine voreiligen Schnellschüsse zu produzieren, die in vielen KH in der angespannten Situation eher den Charakter von Brandsätzen gewinnen dürften. Weitere Details würden hier den Rahmen sprengen, ich hoffe aber, daß Ihnen das schon mal weiterhilft.

    Guten Morgen,

    in Ergänzung der Empfehlung von Herrn Selter noch ein Hinweis: die Fallpauschalen des DRG-Systems decken die allgemeinen Krankenhausleistungen ab. Daneben sind - genau wie in den Zeiten der tagesgleichen Pflegesätze - Liquidationen von Ärzten im Rahmen einer Wahlleistungsvereinbarung möglich und richtig. Lassen Sie sich von dem Begriff der Fallpauschale nicht irritieren; er suggeriert bei Privatpatienten, daß es sich um eine \"All-inclusive\"-Zahl handelt. Wie schon geschildert, ist das jedoch nicht ganz der Fall.

    Lieber Herr Schaffert,

    ich gebe Ihnen sicherlich recht, daß die Einflüsse etwaiger \"länderspezifischer\" Katalogeffekte Berücksichtigung finden müßten. Ich bin nur etwas im Zweifel, ob die Leistungen über alle Kliniken betrachtet zwischen den Bundesländern enorm differieren. Ich kenne jedenfalls keine Zahlen dazu. Es wäre aber sicherlich interessant, darüber mehr zu erfahren; solche Informationen werden auch in der schon jetzt recht heftigen Diskussion um die Bundeskonvergenz bewertet werden müssen.
    Schließlich kann ich Ihnen aber auch nur beipflichten, daß in der Ermittlung des LBFW auch ganz andere Dinge eine Rolle spielen als die reine Mathematik. Die Diskrepanz zwischen der Erwartung über die Entwicklung in einzelnen Ländern und dem jeweiligen Ergebnis stützen diese These jedenfalls deutlich.