Beiträge von Andreas_Sander

    Hallo Herr Raddatz,

    ... im 21er Datensatz sind die Beatmungsstunden schon drin, jedenfalls habe ich gerade noch mal in meinen aktuellen 21er Dateien nachgesehen. Sie finden die Stundenangabe nicht in der Fall-Datei, sondern in der OPS-Datei als eigenes Feld. Ich habe mehrfache Batchläufe mit dem Interimsgrouper hinter mir und habe aufgrund dieser Daten auch schon Patienten in der neuen A06Z auftauchen sehen (Beatmung immerhin über 1799 Stunden).
    Ich hoffe für Sie, daß Ihr KIS kein Problem hat.

    Gruß aus DU
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Hallo Forum,

    auf die Gefahr hin, mich als absolut Unwissenden zu outen:

    Gibt es irgendwo den aktuellen Katalog zu 115b in verwertbarer Form? Bei den im Umlauf befindlichen Tools bin ich letztlich etwas verwirrt und weiß nicht mehr so recht, welche Fassung denn nun gültig ist.

    Gruß aus DU

    Hallo Herr Hirschberg,

    wir hatten ähnliche Probleme und dies resultiert m.E. aus dem inflationären Umgang mit dem Präfix "Haupt-". Bei uns (KIS = TOREX Prosight) wurde das so gelöst, daß die DRGH und die EH fest aneinandergedrahtet wurden. Meine Diskussion um die eigentlich unterschiedlichen Definitionen sind letztlich fruchtlos geblieben. Ich fürchte, daß die Problematik aus der differenten Entwicklung des DTA nach 301 und der Logik im deutschen DRG-System resultiert. Letztlich ist für mich das Ganze unbefriedigend; ich habe mich aber mit dem Gedanken gerettet, daß die DRGH identisch ist mit der Hauptdiagnose nach DKR und damit die HD des gesamten Falles darstellt. Da nach BPflV die HD des gesamten Falles die EH war, kommt man damit zurecht ohne sich großartig zu verbiegen. Was bleibt ist der schale Gechmack, daß nach BPflV die EH die Ressourcen-Inanspruchnahme reflektiert hat und daß gerade dieser Aspekt bei der HD nach DKR eigentlich keine Rolle spielt.

    Gruß aus DU
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Hallo Forum,

    hier mein Rezept:

    1. Exportieren eines §21-Datensatzes aus dem KIS für einen beliebigen Zeitraum (ich habe 01-08 2004 genommen).
    2. Batch-Groupen nach Modell 2003
    3. Erster Einsatz des Zusammenführungstools nur mit der Option "Eliminieren der vor- und teilstationären Fälle", dabei wird das mdb-File nach dem Batch-Groupen verwendet.
    4. Exportieren in einen neuen §21-Datensatz.
    5. Damit haben Sie einen §21-Datensatz zur Hand, der alle Eventualitäten Ihres KIS eliminiert. Dies war bei uns notwendig. Wenn Sie sicher sind, daß Sie einen "sauberen" 21er haben, können Sie Schritt 3 und 4 überspringen. Habe ich beim ersten Mal gemacht und bin auf die Nase gefallen.
    6. Erneutes Batch-Groupen nach 2003-Modell, damit haben Sie einen Rohzustand in Excel und Access, der als Basis für den Vergleich 2003-2004 dient.
    7. Nehmen Sie das mdb-File aus Punkt 6 und bearbeiten Sie es mit dem Zusammenführungstool mit der Option "Komplette Zusammenführung".
    8. Nehmen Sie das neue mdb-File und exportieren Sie in einen neuen 21er-Datensatz. Damit haben Sie eine Datenbasis, die bereits die KFPV-Regelungen 2004 berücksichtigt.
    9. Neues Batchgrouping, diesmal mit dem 2003/2004-Grouper.
    10. Vergleich der Resultate aus 6. und 9., damit haben Sie die Differenz, die sich aus dem Summationseffekt der Fallzusammenführung und dem neuen Katalog ergibt.


    Good luck!
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
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    Hallo Herr Holm, hallo Herr Blaschke,

    danke für Ihre Stellungnahmen. Es ist in der Tag das Problem aufgetaucht (Anfrage KK), daß man uns vorhält, die I25.11 könne (nach DKR!) nur dann verschlüsselt werden, wenn detaillierte Angaben zum Koronarstatus vorliegen. Das ist für mich ebensowenig nachvollziehbar wie für Sie.

    Gruß aus DU
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
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    Hallo zurück,

    ja, habe ich auch alles gelesen, ist es denn allgemein akzeptiert, bei einem Erstaufenthalt die I25.11 nur dann einzustellen, wenn man die 80%ige RIVA-Stenose gesehen (!) hat, oder ist beim Fehlen von Bypass-Gefäßen (Patient hat kein einschlägiges Mal am Thorax :rotate: ) beim Nachweis von signifikanten Ischämiezeichen unter Belastung nicht auch so die I25.11 gerechtfertigt?

    Ich finde, daß das aus den zitierten Sentenzen nicht zwingend ableitbar ist.

    Gruß,
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
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    Hallo Forum,

    ich bin etwas verwirrt, weil ich jetzt die Argumentation vernommen habe, die I25.11 dürfte nur dann verschlüsselt werden, wenn der Koronarstatus bekannt ist. Ich habe aber in den :kr: nix gefunden, auch meine Suche hier war erfolglos. Ist der Ischämienachweis nicht ausreichend?

    Gruß aus DU

    Sehr verehrter Herr Schaffert,

    ich bin leider heute nicht in der Lage, so ausführlich wie Sie auf die Äußerungen der geschätzten Mitarbeiter der Kassen zu antworten, denn ich bin schier sprachlos über die Äußerungen, denen Sie ritterlich entgegentreten. Kompliment von meiner Seite, ich kann da kaum etwas hinzufügen und ich gebe Ihnen in jeder Hinsicht Recht.

    Da ich inzwischen Klagen von Krankenhäusern ernst nehmen muß, bei denen die Kürzung von Rechnungen in großem Stil zu Liquiditätsengpässen führt (wir können auch unter uns sagen: die schlittern permanent am Rande der Pleite), scheinen mir irgendwelche Argumente unter dem Ticket der juristischen oder medizinischen Begründung seitens der Kassenvertreter gelegentlich doch mit einem Schuß Zynismus hinterlegt zu sein.

    Gruß
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
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    Hallo Herr Hartenfels,

    auch von mir ein herzliches Willkommen.
    Die Bezeichnung einer DRG muß nicht zwingend dem "Empfinden" entsprechen.
    Das Erbringen einer invasiven Leistung ist nicht an eine FD gekoppelt, da pflichte ich Herrn Salomé unbedingt bei.
    Daneben: Die Intervention an der Pulmonalvene dürfte die Ausnahme sein. Nach Kodierrichtlinien müssen Sie schließlich die Realität möglichst präzise wiedergeben, so daß für die Kodierung der 8-838.60 eigentlich nur die transvenöse, kathetergestützte, direkte Applikation von Lysemedikation in A. pulmonalis in Frage kommt.
    Außerdem: das Kostengewicht in Variante a) ist auch attraktiver ;) , dabei will ich nicht der Erlösoptimierung über Kodierung das Wort reden.
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH