Hallo A. Sander,
möchte zur Antwort die :kr: zitieren
§0901a
CHRONISCHE ISCHÄMISCHE HERZKRANKHEIT (I25.-)
Atherosklerotische Herzkrankheit (I25.1)
Kodierung
An fünfter Stelle ist in der Kategorie I25.1 die Art der betroffenen Arterie zu verschlüsseln. Wenn der Patient bisher nicht mit einem Bypass versorgt wurde, handelt es sich in jedem Fall um eine natürliche Koronararterie. Dies ist mit I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, natürliche Koronararterie zu kodieren.
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Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet (I25.9)
Dieser Kode wird als „letzte Kodiermöglichkeit“ gebraucht (siehe Punkt 3).
1) Wenn während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, aber aktuell keine Eingriffe (wie z.B. Angiographie, PTCA mit oder ohne
Stentimplantation oder ACBs) durchgeführt wurden, kann diese mit einem Diagnosekode aus
I25.1 Atherosklerotische Herzkrankheit
verschlüsselt werden, der z.B. aufgrund eines früheren Eingriffs zugeordnet wurde.
2) Wenn während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, die früher chirurgisch behandelt wurde, ist es möglich beides anzugeben:
den passenden Kode aus
I25.1 Atherosklerotische Herzkrankheit
und entweder
Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder
Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik.
Die Zuweisung eines Kodes aus I25.1 setzt in diesem Fall voraus, dass ausreichend detaillierte Angaben über den Zustand der früher eingesetzten Transplantate und der natürlichen Gefäße vorliegen.
3) Wenn es hierzu keine detaillierten Angaben gibt, aber die ischämische Herzkrankheit während des Krankenhausaufenthaltes behandelt wird, können
I25.9 Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet und
Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses
beide angegeben werden.
MfG
Michael Graf