Beiträge von Graf

    Hallo A. Sander,

    möchte zur Antwort die :kr: zitieren :D

    §0901a
    CHRONISCHE ISCHÄMISCHE HERZKRANKHEIT (I25.-)

    Atherosklerotische Herzkrankheit (I25.1)
    Kodierung
    An fünfter Stelle ist in der Kategorie I25.1 die Art der betroffenen Arterie zu verschlüsseln. Wenn der Patient bisher nicht mit einem Bypass versorgt wurde, handelt es sich in jedem Fall um eine natürliche Koronararterie. Dies ist mit I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, natürliche Koronararterie zu kodieren.
    .
    .
    .
    Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet (I25.9)

    Dieser Kode wird als „letzte Kodiermöglichkeit“ gebraucht (siehe Punkt 3).

    1) Wenn während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, aber aktuell keine Eingriffe (wie z.B. Angiographie, PTCA mit oder ohne
    Stentimplantation oder ACBs) durchgeführt wurden, kann diese mit einem Diagnosekode aus
    I25.1 Atherosklerotische Herzkrankheit
    verschlüsselt werden, der z.B. aufgrund eines früheren Eingriffs zugeordnet wurde.

    2) Wenn während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, die früher chirurgisch behandelt wurde, ist es möglich beides anzugeben:
    den passenden Kode aus
    I25.1 Atherosklerotische Herzkrankheit
    und entweder
    Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder
    Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik.

    Die Zuweisung eines Kodes aus I25.1 setzt in diesem Fall voraus, dass ausreichend detaillierte Angaben über den Zustand der früher eingesetzten Transplantate und der natürlichen Gefäße vorliegen.

    3) Wenn es hierzu keine detaillierten Angaben gibt, aber die ischämische Herzkrankheit während des Krankenhausaufenthaltes behandelt wird, können
    I25.9 Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet und
    Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses
    beide angegeben werden.

    MfG
    Michael Graf

    Hallo Forum,

    ein Pat. zog sich 06/03 eine Humerusschaftfraktur zu => primär Osteosynthese mittels UHN (unaufgebohrter Humerusnagel), dann während des selben Aufenthaltes Wundabszeß und Reostheosynthese mittels Platte. 09/03 Wiederaufnahme wegen akuter Osteomyelitis => Wundrevision. 11/03 erneut Wiederaufnahme wegen Osteomyelitis => Mat.Entfernung und Einlage Medikamententräger.

    Wie sind die Wiederaufnahmen zu kodieren?
    HD: T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation] + ggf. Erreger
    ND: S42.3 Fraktur Humerusschaft

    ODER

    HD: M86.12 Sonstige akute Osteomyelitis, Oberarm, Humerus, Ellenbogengelenk + ggf. Erreger
    ND: Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet
    S42.3 Fraktur Humerusschaft

    Ich habe schon versucht, mir die Frage selbst mittels der DKR zu beantworten, bin aber an dem Punkt hängengeblieben => Ist die Osteomyelitis nun als eindeutige postoperative Komplikation anzusehen oder nicht? Siehe dazu auch DKR § 1919a.
    Falls JA wäre die erste Variante (T84.6 + S42.3) Kodierung der Wahl! Wenn aber nicht dann Variante zwei (M86.12 + Y84.9!)!

    Im Prinzip ist es so, bei T84.6 geht die Information verloren, das es sich um eine Osteomyelitis handelt (da in den Hinweisen zum Schlüssel auch kein entsprechendes Inklusiva aufgeführt ist).

    In der Kategorie M96.- Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert existiert leider kein Schlüssel "Osteomyelitis nach med. Maßnahmen.

    Und M86.12 + Y84.9! wäre nur dann zu verwenden, wenn folgende Bedingung erfüllt ist => Zitat DKR
    " Einige Zustände (z.B. Pneumonie), die postoperativ auftreten können, sind nicht eindeutig als postoperative Komplikation anzusehen und werden deshalb wie üblich kodiert (z.B. mit
    J15.8 Sonstige bakterielle Pneumonie).
    Ein zusätzlicher Kode
    Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte oder
    Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnetkann zugewiesen werden, um den Zusammenhang mit einer Prozedur anzuzeigen.

    Im Pschyrembel ist unter Osteomyelitis folgendes zu finden:

    "Copyright ©2001 Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

    Osteo|myelitis f: Knochenmarkentzündung; meist mit Knochenentzündung (Ostitis, Periostitis); Formen: . . . 2. akute exogene O. nach offener Fraktur* od. Knochenoperation. . . "

    => also (eindeutige???) postoperative Komplikation

    Wer hat Lösungsvorschläge?

    Danke
    Michael Graf

    Hallo Herr Winter,

    danke für Ihre Antwort. Habe Ihren Beitrag leider erst jetzt gelesen, darum auch die verspätete Antwort.

    Zitat


    Ich würde aber auch die Z92.1 nicht vergessen . . .


    Würde ich aufgrund der Exklusiva unter entsprechenden Schlüsseln nicht - eine ausführliche Begründung von mir finden Sie in diesem Beitrag
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=1765&start=1#3

    Zitat


    und das Hämatom mit der T88.8 codieren. Die T88.7 klingt zwar besser, aber die Komplikation ist näher beschrieben.


    T88.8 für das Hämatom wäre sicherlich möglich, wobei der Schlüssel aber recht unspezifisch ist und ein "Außenstehender" nur beschwerlich damit ein Hämatom assoziiren wird.

    Zitat


    Fragen würde ich mich aber, ob es für die Phlegmone (L03.11) nicht eine Ursache gibt, z.B. vorangegangene Punktionen des Hämatoms


    Nein, leider nicht - Ursache quasi unbekannt :(

    MfG
    Michael Graf

    Guten Morgen Herr Selter,

    Zitat

    Also D68.3 kodieren.


    Danke - da fällt mir ein Stein vom Herzen.
    Eben mit dieser Definition aus dem Pschyrembel habe ich auch versucht gegenüber dem kodierenden Arzt zu argumentieren. Dieser wollte aber immer noch nichts von der "hämorrhagischen Diathese" wissen, da er diese mit einem systemischen Ereignis mit diffusen Blutungen bsw. i.R. vom Petechien in Verbindung bringt, was die Pat. aber nicht hatte!

    So weit so gut - schön das sich unsere Meinung deckt :look:
    Ich werde also noch einen Versuch unternehmen um die Sache noch einmal zu erörtern.

    Wenn's nicht klappt habe ich ja folgende Möglichkeiten . . .
    a) ich geb's dem Hund
    b) Telefonjoker
    c) 50 / 50 Joker

    MfG
    Michael Graf

    Hallo Herr Selter,

    . . . also hier ist meine Variante . . .

    HD: L03.11 Phlegmone untere Extremität
    ND: D68.3 hämorrhagische Diathese durch zirkulierende Antikoagulantien

    Proz.: 5-894.0g

    Der Knackpunkt ist - kann man hier D68.3 kodieren oder nicht?!? In der Doku ist von einem spontanem Hämatom bei Falithromtherapie (Macumar) die Rede. Also kein Trauma, Prellung etc.!

    Und mit welchem Schlüssel wollen Sie denn das Hämatom kodieren - ich kann keinen finden.

    MfG
    Michael Graf

    PS:

    Zitat


    klingt wie: Meine Hausaufgaben hat der Hund gefressen!


    Schön wär's - dann hätte ich die Sache nicht mehr auf meinem Tisch liegen ;)

    Hallo Forum,

    ich habe hier einen Fall bei dem wir mit der Kodierung nicht recht weiterkommen. Folgender Fall . . .

    Die stationäre Aufnahme der Pat. erfolgte unter der Diagnose eines spontanen Hämatoms bei Falithromtherapie des rechten Fußes plantar mit Phlegmone. Stat. wurde eine Wundrevision und Wundtoilette in Allgemeinnarkose durchgeführt.

    Wie wird kodiert ?( ?( ?(

    Ich möchte mit Absicht meine Kodiervariante hier (erstmal) nicht nennen, um niemanden zu beeinflussen. Bin auf Vorschläge gespannt!

    Danke
    Michael Graf

    Guten Tag,

    Zitat


    ich stehe immer wieder vor dem Problem, ob die ICD-Codes aus dem Kapitel XVI (POO - P96)auch dann verwendet werden dürfen bzw. sollen, wenn ein Kind die Neugeborenen-Definition (unter 28 Tage bzw. unter 1 Jahr und weniger als 2500 g) nicht mehr erfüllt, die Erkrankung aber, wie in der Kapitelüberschrift definiert, "ihren Ursprung in der Perinatalperiode hat".

    Meine Meinung ist, das P Diagnosen nur bei Kindern zu kodieren sind, die die Neugeborenen Definition erfüllen. Möchte das auch begründen.
    Nehmen Sie bsw. mal P29.9 oder P29.8 als HD und wählen Sie das Alter >27 Tage, dann bekommen Sie eine Fehler DRG! Ebenso bei vielen weiteren Diagnosen, die im P Kapitel zu finden sind, unter der Voraussetzung, das die Neugeborenen Definition nicht erfüllt wurde.
    z.B. P25.-, P26,-, P96.- und weitere . . .

    Als Alternative steht ja noch das Kapitel XVII Q00-Q99 Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien zur Verfügung und alle anderen.

    Um nun noch einmal auf das Beispiel zurückzukommen - 12 Monate altes Kind mit porenzephalen Zyste - wie wäre es mit Q04.6 Angeborene Gehirnzysten oder eben G93.0 Hirnzysten als HD?!

    MfG
    Michael Graf

    Hallo MiWa,

    Der Tuboovarialabszess bleibt gemäß DKR Hauptdiagnose, wie Sie schon richtig festgestellt haben. Den Krampfanfall können Sie aber als ND mit angeben, da der Behandlungsablauf dadurch wesentlich beeinflusst wurde - bsw. mit R56.8 (oder bei manifester Epilepsie mit G40.-). Dabei sind u.U. durchgeführte Prozeduren nicht zu vergessen ( bsw. EEG, cranielles CT, Monitoring).

    Hoffe das hilft Ihnen weiter.

    MfG
    Michael Graf

    Hallo Forum,

    Pat. wird vom ambulanten Kollegen eingewiesen zur Beurteilung der kardialen Situation vor geplanter Hüft-TEP bei Coxarthrose.
    Stationär wird er auf Herz und Lunge mal so richtig durchgecheckt (Rö. Thorax, EKG, LZ EKG, Spirometrie, Echo., Sono, LZ RR, angiologisches Konsilar etc.). Außer einer antibiotikaprophylaxepflichtigen Pulmonalklappeninsuff. wird nichts gefunden. Aus der Anamnese sind ein D. mell, Hyperthyreose und ein Hirninfarkt ohne aktuelle neurol. Einschränkungen zu erwähnen.
    Der Pat. wird entlassen und die OP später in einem anderen Haus durchgeführt!

    Was ist HD - die Coxarthrose, oder vielleicht Z03.5 Beobachtung bei Verdacht auf sonstige kardiovaskuläre Krankheiten ?!?!?

    MfG
    Michael Graf

    Hallo Herr Glocker,

    Danke für den Hinweis. Radiologisch kontrollierte PEG Anlage, dass ist mir neu - aber man lernt eben nie aus :jay:
    Wurde bei uns meines Wissens noch nicht durchgeführt (oder man hat's mir nicht verraten).

    MfG
    Michael Graf