Hallo an alle,
habe mal wieder ein Problem bei der Festlegung der Hauptdiagnose:
Patient hatte sich mit der Bndsäge in den Finger geschnitten:
Durchtrennung der oberflächlichen und tiefen Beugesehne Finger, Durchtrennung der ulnaren Gefäßnervenbündel und Teildurchtrennung des knöchernen Grundgliedes.
Deshalb auch stationäre Aufnahme . Nun fand aber aufgrund hochgradiger Infektionsgefahr nur ein Wunddebridement, Fremdkörperentfernung und adaptierende Hautnaht am Finger statt, auf eine Versorgung der Sehnenverletzung wurde verzichtet und im Verlauf eine frühsekundäre Beugesehnenrekonstruktion geplant.
Nun habe ich bei diesem Aufenthalt die S61.0 (offene Wunde Finger) verschlüsselt, da ja auch nur diese behandelt wurde.
Mir wurde jetzt jedoch gesagt, dass eigentlich die S66.1 (Durchtrennung Beugesehnen Finger) die eigentliche HD (da schwerwiegendere Verletzung) sein sollte, da der Patient wegen dieser kombinierten Verletzung stationär aufgenommen wurde. Analog zur Vorgehensweise für maligne Erkrankungen sei ja auch die Diagnose die HD, wenn ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung benötigt. Die Beugesehenverletzung sei die schwerwiegendere Verletzung, diese sei von Anfang an in die Untersuchung und Therapieplan miteinbezogen gewesen und der Patient zur zweiten Behandlung deshalb auch wieder einbestellt worden.
Jetzt bin ich etwas konfuß und bitte um Hilfe
Danke