Beiträge von benjamin60

    Hallo an alle,


    Patient hat ein akutes Ulcus ventrikuli und führt mehrmals täglich frischblutig rektal ab (--> Pampers). Deshalb wurde auch die Stuhlinkontinenz als Nebendiagnose zusätzlich verschlüsselt, da eben erhöhter Aufwand.

    Der MDK streicht diese Diagnose mit der Argumentation: "Primär keine Inkontinez, die fehlende Kontrolle der Ausscheidungsfunktion ist als Begleiterscheinung der zugrunde líegenden Krankheit zu sehen"


    Wie wird dies hier im Forum gesehen, muß diese Nebendiagnose gestrichen werden?


    Danke schon mal

    Hallo zusammen,

    hier geht es auch um eine Fallzusammenführung:

    1. Aufenthalt: Implantation einer nicht zementierten Totalendoprothese Hüftgelenk --> DRG I47B, bei Entlassung: regelrecht einliegende Prothese

    2. Aufenthalt: 3 Tage nach Entlassung: Periprothetische Fraktur mit Einstauchung des Schaftes bei leiender Hüft-TEP, kein Sturz erfolgt

    MDK verlangt eine Fallzusammenführung aufgrund der Tatsache einer Komplikation nach vorausgegangener OP, doch mE ist dies keine in den Verantwortungsbereich der Kinik fallende Komplikation. Sehe ich das falsch?

    Hallo zusammen,

    hier möchte ich mich anschließen, da auch für mich diese Komplexbehandlung etwas unverständlich ist. Es werden ja pro Woche 6 Stunden gefordert und schließlich ist noch die Anzahl der Behandlungstage ausschlaggebend.

    So, jetzt habe ich einen Fall:

    Aufnahme am 05.; die ersten beiden Tage wurden keine Therpapieminuten eingetragen, in den nächsten 5 Tagen 395 Min, danach kein Eintrag, in den nächsten darauffolgenden Tagen wieder ein Eintrag, so geht dies weiter.

    Hier habe ich Schwierigkeiten mit der Bestimmung des OPS. Wer hat einen Tip, wer kann mir helfen diesen zu berechnen?


    Danke schon mal

    Hallo an alle,

    habe mal wieder ein Problem bei der Festlegung der Hauptdiagnose:

    Patient hatte sich mit der Bndsäge in den Finger geschnitten:

    Durchtrennung der oberflächlichen und tiefen Beugesehne Finger, Durchtrennung der ulnaren Gefäßnervenbündel und Teildurchtrennung des knöchernen Grundgliedes.

    Deshalb auch stationäre Aufnahme . Nun fand aber aufgrund hochgradiger Infektionsgefahr nur ein Wunddebridement, Fremdkörperentfernung und adaptierende Hautnaht am Finger statt, auf eine Versorgung der Sehnenverletzung wurde verzichtet und im Verlauf eine frühsekundäre Beugesehnenrekonstruktion geplant.

    Nun habe ich bei diesem Aufenthalt die S61.0 (offene Wunde Finger) verschlüsselt, da ja auch nur diese behandelt wurde.

    Mir wurde jetzt jedoch gesagt, dass eigentlich die S66.1 (Durchtrennung Beugesehnen Finger) die eigentliche HD (da schwerwiegendere Verletzung) sein sollte, da der Patient wegen dieser kombinierten Verletzung stationär aufgenommen wurde. Analog zur Vorgehensweise für maligne Erkrankungen sei ja auch die Diagnose die HD, wenn ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung benötigt. Die Beugesehenverletzung sei die schwerwiegendere Verletzung, diese sei von Anfang an in die Untersuchung und Therapieplan miteinbezogen gewesen und der Patient zur zweiten Behandlung deshalb auch wieder einbestellt worden.

    Jetzt bin ich etwas konfuß ?( und bitte um Hilfe


    Danke

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    bei einer CPAP Beatmung laut DKR 1001h wird die Beatmungsdauer bei Erwachsenen nicht verschlüsselt. Habe nun in einem Beitrag, eine Klarstellung vom Inek gelesen:"Die maschinelle Beatmung über ein Maskensystem wird bei intensivmedizinisch betreuten Patienten der Beatmungsdauer angerechnet, wenn diese an
    Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt wird".

    Nun habe ich folgenden Fall:

    Patient wird mit Krampfanfall mit Verdacht auf psychogene Komponente auf unsere Intensivstation im Hause übernommen. Während des Intensivaufenthaltes immer wieder cyanotische Phasen unter diesen Krampfepisoden. Da der Patient nur fiberoptisch durch die Anästhesie intubiert werden kann, wurde er interkurrent mittels CPAP nicht invasiv beatmet. (Erst auf die Gabe von 1 Amp. Haldol konnte der Patient mittels Maske ausreichend beatmet werden. Frustraner Intubationsversuch wegen Kiefersperre). Demnächst eine erneute Aufnahme im Schlaflabor und erneute Einstellung des BiPAP-Gerätes, das der Patient nachts benutzt, vereinbart

    Kann ich hier die Beatmungsdauer verschlüsseln?

    Danke ?(

    Gruß Benni

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    Patient wird mit alkoholischer Leberzirrhose stationär aufgenommen, vorliegender Aszites wird punktiert. Es wird von einer Peritonitis (CRP erhöht) ausgegangen, welche ebenfalls behandelt wurde. Seitens der Klinik erfolgte die Verschlüsselung der Peritonitis (ND) mit K65.9. Jetzt streicht der MDK diese ND mit der Begründung, die Kriterien für eine spontan bakterielle Peritonitis seien erfüllt, wenn die Granulozytenzahl im Aszites 205/ul übersteige oder wenn Bakterien im Aszites nachgewiesen werden. Die bloße Angabe einer erhöhten Leukozahl im Aszites begründe nicht das Vorliegen einer spontan bakteriellen Peritonitis.

    Ist dies wirklich so? Die von uns verschlüsselte Peritonitis mit K65.9 ist n.n.b. und aus meiner Sicht eigentlich haltbar, da ja auch behandelt.


    Danke

    Hallo liebes Forum,


    Patient wurde zur elektiven PTCA der CX bei positivem Ischämienachweis postero-lateral (Stressecho) und bekannter koronarer Ein-Gefäßerkrankung mit global guter Pumpfunktion stationär eingewiesen. Es erfolgte eine direkte Stent-Implantation der CX (BMS, Typ Mini Vision 2,25/12 mm). Der postinterventionelle Verlauf war komplikationslos. Verweildauer 2 Tage. MDK will nun einen Tag streichen, Widerspruch erfolgte: Gefahr einer akuten Stentthrombose, tritt innerhalb von 24-48 Std. ein, danach subakute Verschlüsse mit deutlich abnehmender Häufigkeit, deshalb ist eine Überwachung für 48 Std. geboten. MDK bleibt aber bei der Streichung eines Tages.


    Wer hat Erfahrung, sind die 2 Tage begründbar oder müssen wir nachgeben?


    Danke und Grüße

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    bräuchte Hilfe bei der Kodierung:

    Patient kommt wegen länger anhaltender Polydipsie, Polyurie, Schwindel sowie Obstipation. Im ambulant durchgeführten Labor zeigte sich ein erhöhtes Kreatinin sowie ein eindeutig erhöhtes CRP. Laborwerte : Calcium 4.07 mmol/l, Harnstoff 84 mg/dl, Kreatinin 2.64 mg/dl. Es wurde ein Plasmozytom, Stadium III b nach Durie und Salomon, Typ IgG kappa diagnostiziert. Jetzt soll ein akutes Nierenversagen (Infusionsbehandlung) mit Hyperkalzämie bei Exsikkose als Hauptdiagnose kodiert werden, das Plasmozytom als ND (MRT, aktuell keine Indikation zur Operation, Empfehlung zur Einleitung einer Bestrahlung) verschlüsselt werden.

    Kann das Nierenversagen bzw. die Niereninsuffizienz nicht auch als Komplikation des Plasmozytoms gesehen werden? C90.00 + N16.1? Wie wäre das akute Nierenversagen als HD zu begründen?


    Danke ?(