Hallo,
zur Ergänzung: Ist mit den Hinweisen im OPS seit 23 ja geklärt. Die Zählweise bei Instrumentierung von WS auf Becken wurde ebenfalls klargestellt , siehe Hinweis unter 5-83b:
Die knöchernen Strukturen, die mit der Wirbelsäule artikulieren (Occiput, Os sacrum, Os ilium), sind bei der Zählung der Segmente jeweils als 1 Segment zu berücksichtigen
Im Fall von Schrauben-Stab-System PLUS zusätzlicher Schraube im Becken, sind beide Verfahren einzeln zu kodieren (5-83b + 5-79).
Ich stell hier mal den Auszug des von mir verfassten Berichts der DRG–Kommission Gemeinsames Referat Wirbelsäule für das Jahr 2022 ein:
ZitatAlles anzeigen2. Zuordnung OPS-Kodes für Osteosynthese bei Sakrumfrakturen
Die OPS-Zuordnung bei Osteosynthesen von Sakrum-Frakturen ist regelmäßig Diskussionsgrund zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Das Os sacrum ist Teil der Wirbelsäule, zählt aber auch zum hinteren Beckenring. Es ist somit immer wieder eine Streitfrage, ob bei der Versorgung von Sakrumfrakturen eine Operation an der Wirbelsäule (5–83b) oder am Becken (5–79) zu kodieren ist. Mit dem OPS-2023 wurde unser klärender Vorschlag zur Differenzierung der Zuordnung angenommen (Osteosynthese nur im Sakrum = 5–79, Osteosynthese LWS und Sakrum = 5–83b):
Exklusivum unter 5–79:
Osteosynthese einer Sakrumfraktur mit (Teil-)Fixierung des Osteosynthesematerials
in der Lendenwirbelsäule (5–83b ff.)
Exklusivum unter 5–83b:
Osteosynthese einer Sakrumfraktur ohne (Teil-)Fixierung des Osteosynthesematerials
in der Lendenwirbelsäule (5–79)
Dadurch werden die aufwändigen Instrumentierungen den WS-DRGs I09 zugeordnet, die einfacheren Versorgungen der I08.