Beiträge von D. D. Selter

    Hallo,

    zur Ergänzung: Ist mit den Hinweisen im OPS seit 23 ja geklärt. Die Zählweise bei Instrumentierung von WS auf Becken wurde ebenfalls klargestellt , siehe Hinweis unter 5-83b:

    Die knöchernen Strukturen, die mit der Wirbelsäule artikulieren (Occiput, Os sacrum, Os ilium), sind bei der Zählung der Segmente jeweils als 1 Segment zu berücksichtigen

    Im Fall von Schrauben-Stab-System PLUS zusätzlicher Schraube im Becken, sind beide Verfahren einzeln zu kodieren (5-83b + 5-79).

    Ich stell hier mal den Auszug des von mir verfassten Berichts der DRG–Kommission Gemeinsames Referat Wirbelsäule für das Jahr 2022 ein:

    das ist nett... aber leider nicht über FPV abgedeckt. War es noch nie, aber schon mindestens seit knapp 18 Jahren hier in der Diskussion, siehe hier:

    Einsteiger
    1. August 2006 um 17:04


    Da habe ich meine oben dargestellte Meinung auch etwas ausführlicher ausgeführt. Man wird alt ;)

    Hallo,

    Sie haben ja schon selber „Komplikation“ erwähnt. Dafür ist die Frage interessant, wie ein Verantwortungs- bzw. "Zuständigkeits"bereich zu definieren ist (§2 (3)). Das ist aber bei einer Fallzusammenlegung bei gleicher Basis-DRG (§2 (1)) gar kein zu diskutierender Punkt.

    Wenn also die Kriterien Basis-DRG/innerhalb OGV erfüllt sind, sind die Fälle zusammenzulegen und es gibt es keine Gegenargumentation im Sinne von "war nicht unsere Schuld".



    ICD-10-GM 2024: BfArM veröffentlicht endgültige Fassung

    Das BfArM hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2024 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) veröffentlicht. Die ICD-10-GM bildet zusammen mit dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung sowie weiteren Anwendungsbereichen. In die neue Version flossen 44 Vorschläge ein, zumeist von medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie aus weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

    Hallo,

    hier beißt sich die Katze in den Schwanz... DKR schlägt bekanntlich OPS. Die DKR für Adhäsiolyse sagt: Nur kodieren, wenn relevanter Aufwand. War hier wohl trotz Naht nicht gegeben. Hinweis unter 5-469.2 sagt, dass die Naht der Serosa inkl. ist. Wenn ich aber sie gar nicht wegen fehlendem relevantem Mehraufwand kodieren kann, hilft das nichts. Zudem ist es kein Inkl. im Sinne von "der Kode ist auch für Serosanaht (alleine) anzugeben", nur, dass es nicht extra zu kodieren ist, wenn man eine Adhäsiolyse bereits kodiert hat. Dann sind wir aber auch bei DKR P003:

    Versorgung intraoperativer Komplikationen

    Die Versorgung von intraoperativen Komplikationen wird gesondert kodiert.

    Es ist also zu kodieren. Auch wenn unter 5-469.2 eine Unterscheidung zw. Serosa und Darmlumen gemacht wird, ist keinerlei diesbezügliche Einschränkung unter 5-467 gegeben. Ob das auf große Akzeptanz beim MD stoßen wird, kann man sich denken. Wenn also die Meinung akzeptiert wird, dass 5-467 immer nur bei Lumeneröffnung zur Anwendung kommt, bleibt nur irgendein Restekode, z.B. 5-546.x. Ich hab da aber jetzt keine investigative Suche gestartet....

    Hallo, in die Runde,

    mich interessiert die Umsetzung in den Kliniken aktuell. Wer hat da schon einen Automatismus (ICD-Kode liefert gleich auch Orph/AlphaID)?

    Wer macht es händisch und wie dann Selektion? Wer spart sich den Aufwand bis IT-Lösung da ist? USW. ....

    Vielen Dank für die kurzen Beschreibungen!