Beiträge von D. D. Selter

    Jede einzelne Leistung, für die ein spezifischer OPS-Kode existiert, ist separat zu kodieren, ggf. auch mehrfach derselbe Kode.

    Hallo,

    Rolf, ich weiß, dass Du es weißt (hast es ja oben auch in einem anderen Post inhaltlich dargestellt), aber hier zur Verhinderung eines Missverständnisses, die Erwähnung, dass nicht jede einzelne Leistung mit OPS-Zuordnung separat/mehrfach zu kodieren ist. Die Hinweise unter 5-79 stellen es so dar:

    Eine Schraubenosteosynthese ist eine Osteosynthese, die nur mit einer oder mehreren Schrauben, ggf. mit zusätzlicher Unterlegscheibe, erfolgt

    3 Schrauben in den Schenkelhals= nur 1 x OPS Schraubenosteosynthese

    Eine Osteosynthese mittels (intramedullärem) Draht oder Zuggurtung/Cerclage ist eine Osteosynthese, die nur mit einem/einer oder mehreren (intramedullären) Drähten oder Zuggurtungen/Cerclagen, ggf. mit zusätzlicher Aufhängeschraube, erfolgt

    3 Drähte in den Radius = nur 1 x OPS Drahtosteosynthese

    Eine Plattenosteosynthese ist eine Osteosynthese, die mit einer Platte und den Schrauben, die zur Fixierung der Platte benötigt werden, erfolgt

    2 Platten prox. Tibia mit Schrauben: 2 x OPS für Platte

    ganz einfach gesagt müsste auch der R-Kode die Nebendiagnosen-Definition (im vorliegenden Beispiel geht es ja wenn überhaupt um eine Nebendiagnose) erfüllen und einen eigenständigen Ressourcenverbrauch darstellen. I

    Hallo,

    nur noch zur Ergänzung. Es bedarf keines "eigenständigen" Ressourcenaufwandes, dass gibt die DKR D003 vor:

    Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen (entweder Hauptdiagnose und Nebendiagnose(n) oder mehrere Nebendiagnosen) ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden. Somit ist es unerheblich, ob die therapeutische(n)/diagnostische(n) Maßnahme(n) bzw. der erhöhte Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand auch in Bezug auf die Hauptdiagnose geboten waren.

    Hallo,

    zu 1. Sind beide Codes zu verwenden obwohl nur ein Fixateur angelegt wurde?

    Nein, keine doppelte/einzelne Kodierung Luxation/Fraktur.

    Zu 2. Wäre in diesem Fall zunächst nur die 5-79a.6k zu verwenden, da die Anlage des Fixateurs ja zunächst nur zur Stabilisierung des Gelenkes dienst und die eigentliche Frakturversorgung (Entfernung Fix. extern, Repo. mit Platte/Schraube) nach Abschwellung erfolgt?

    Nein. Ich gehe mal von dem Fall aus, dass die Repo mittels Fix.ex. nicht spurlos an der Fraktur vorbeigegangen ist. Ansonsten wäre die Frage nach Angabe beider Kodes ja von vorne herein nicht zu stellen gewesen. Es ist dann nur 5-790 anzugeben. Dies ist im OPS unter 5-79a geklärt: Exkl.: Reposition einer Luxationsfraktur (5-790 ff.)

    Dass zur weiteren/abschließenden Versorgung dann noch ein Materialwechsel erfolgt, ist ja in den meisten Fällen so und dann auch entsprechend zu kodieren.

    Hallo,

    zur Ergänzung: Ist mit den Hinweisen im OPS seit 23 ja geklärt. Die Zählweise bei Instrumentierung von WS auf Becken wurde ebenfalls klargestellt , siehe Hinweis unter 5-83b:

    Die knöchernen Strukturen, die mit der Wirbelsäule artikulieren (Occiput, Os sacrum, Os ilium), sind bei der Zählung der Segmente jeweils als 1 Segment zu berücksichtigen

    Im Fall von Schrauben-Stab-System PLUS zusätzlicher Schraube im Becken, sind beide Verfahren einzeln zu kodieren (5-83b + 5-79).

    Ich stell hier mal den Auszug des von mir verfassten Berichts der DRG–Kommission Gemeinsames Referat Wirbelsäule für das Jahr 2022 ein:

    das ist nett... aber leider nicht über FPV abgedeckt. War es noch nie, aber schon mindestens seit knapp 18 Jahren hier in der Diskussion, siehe hier:

    Einsteiger
    1. August 2006 um 17:04


    Da habe ich meine oben dargestellte Meinung auch etwas ausführlicher ausgeführt. Man wird alt ;)

    Hallo,

    Sie haben ja schon selber „Komplikation“ erwähnt. Dafür ist die Frage interessant, wie ein Verantwortungs- bzw. "Zuständigkeits"bereich zu definieren ist (§2 (3)). Das ist aber bei einer Fallzusammenlegung bei gleicher Basis-DRG (§2 (1)) gar kein zu diskutierender Punkt.

    Wenn also die Kriterien Basis-DRG/innerhalb OGV erfüllt sind, sind die Fälle zusammenzulegen und es gibt es keine Gegenargumentation im Sinne von "war nicht unsere Schuld".



    ICD-10-GM 2024: BfArM veröffentlicht endgültige Fassung

    Das BfArM hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2024 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) veröffentlicht. Die ICD-10-GM bildet zusammen mit dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung sowie weiteren Anwendungsbereichen. In die neue Version flossen 44 Vorschläge ein, zumeist von medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie aus weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.