Beiträge von D. D. Selter

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    Original von Hella:
    Gibt es so etwas auch in umgekehrter Reihenfolge?
    Also ich habe eine DRG, in die ich rutschen "möchte"....
    die und die ICD könnten mich dahin bringen!

    Hallo,

    das ist das Def. Manual, oder?

    Gruß


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    D. D. Selter

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    Original von tfloeser:
    Ich würde trotzdem die I46.1 oder .9 codieren. Mit der R96.0 kommen wir wieder in Tod als Entlassdiagnose.
    Die Frage ist auch, was alles unter "Wiederbelebungsmassnahmen" fällt...

    Guten Morgen,

    Sie landen mit allen Diagnosen in der gleichen DRG F70B und alle Diagnosen sagen: "Tod", was Sie übrigens auch unter Entlassart dokumentieren. Ich verstehe daher nicht, was Sie dadurch verhindern wollen.

    Unter Reanimation verstehen wir doch alle so ziemlich das gleiche, oder?
    Innerhalb der Wiederbelebungszeit durchgeführte Sofortmaßnahmen nach Herz-Kreislauf-Stillstand (ABC, ....).

    Vielleicht hilft Ihnen aber auch die Verdachtsdiagnosen-DKR aus dem Dilemma:

    D008b Verdachtsdiagnosen
    Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.
    Verdachtsdiagnosen werden unterschiedlich kodiert, abhängig davon, ob der Patient nach Hause
    (hier runter fällt dann auch wohl der Tod) entlassen oder in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde.
    ...
    Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.

    Wenn Sie also einen Verdacht haben und Ihre zusätzlichen Maßnahmen vielleicht als entsprechende eingeleitete Behandlung angesehen werden könnte, wäre die VD = HD.

    Gruß


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    D. D. Selter

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    Original von rostm:
    Wunderbar! Und im Januar 2004 sind die dann vermutlich nicht mehr zu gebrauchen, da das INEK dann "Anpassungen" vornimmt?

    Hallo Herr Rost,

    der Post wurde am 08.11.2002 verfasst und es betraf die Def. Man. für 2003 G-DRG 1.0.
    Dass die Anpassungen letzlich immer zu Neuauflagen der entsprechenden Werke führt (ICD-OPS-DKR-Def.Man) ist nun mal nicht zu vermeiden. Ich belaste meine Regale schon länger nicht mehr mit den Buchausgaben, es sei denn es sind kostenlose Aufmerksamkeiten von Dritten.

    Gruß

    D. D. Selter

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    Original von tfloeser:
    Der Notarztdienst wird von der Anästhesie-Abteilung gestellt, auch die interdisziplinäre Intensiv ist anästhesiologisch geführt ...

    Es kommt nicht darauf an, wer den Dienst stellt, sondern in welcher Organisationsform das alles abläuft. Die Notarzteinsätze werden ja nicht über die Pflegesätze abgerechnet, sondern hiervon getrennt. Dass die eigene Klinik angefahren wird, spielt da keine Rolle.
    Kodiert werden nur die Leistungen, die während der stationären Phase erbracht werden. Die Erstversorgung vor Ort zählt nicht dazu.
    Womit wir wieder bei der Ausgangslage wären......

    Gruß


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    D. D. Selter

    Ebenfalls einen schönen guten Tag!

    Ich gehe mal davon aus, dass Sie mit Notarzt den Kollegen meinen, der Ihnen den Patienten in die Klinik gebracht hat. Dieser hat reanimiert, Sie wohl nicht. Deswegen ist die Reanimation nicht für Sie kodierbar. Sie haben beatmet: OPS für Beatmungszeit durch Sie zu kodieren. Intubation: nicht durch Sie zu kodieren, wenn vom Notarzt durchgeführt.

    HD wird die zugrunde liegende Erkrankung, die zum Tod geführt hat:

    DKR 0903a Herzstillstand
    Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.- Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.
    Die verfügbaren Kodes sind:
    I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung
    I46.1 Plötzlicher Herztod, so beschrieben
    I46.9 Herzstillstand, nicht näher bezeichnet
    Der Herzstillstand (I46.- Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrundeliegende Ursache bekannt ist.
    Bei Reanimation im Rahmen eines Herzstillstandes ist außerdem
    8-771 Kardiale Reanimation zuzuweisen.

    Streng genommen, dürfen Sie die I46.- nicht kodieren, wenn die Reanimation extern durch den Notarzt durchgeführt wurde. Es sei denn, Sie haben erneut reanimiert.

    Somit wird der Fall in eine andere DRG eingegroupt, abhängig von Ihrer HD.

    Gruß

    --
    D. D. Selter

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    Original von Graf:
    Folgendes Fazit:
    N39.0 => bei normaler HWI
    A40.-/ A41.- und N39.0 => bei HWI mit Sepsis

    Ob sich das ganze dann noch mit einer Kreuz- Stern Kombi verwirklichen lässt, kann ich nicht ganau sagen, aber wohl eher nicht.

    Hallo Herr Graf und styprek,

    so sollte man kodieren.

    Warum es weiter im Sinne der (in meinen Augen föllig überflüssigen weil verwirrenden) +/*-Systematik problematisieren?

    Gruß


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    D. D. Selter

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    Original von e_wolzak:
    Hallo Herr Selters,

    Es waren harte Zeiten, wir konnten uns nur ein "S" leisten, haben es aber zumindest an den Anfang gestellt. ;)

    Zitat

    Original von e_wolzak:
    danke für ihren Antwort, die Z92,2 hatte ich auch gefunden, und würde ich auch nehmen bei "anamnestischen ASS Gebrauch"
    Meinen Sie auch nicht das die andauernde Gerinnungstörung in diesem Fall zu erheblichen veränderten Aufwand führt,die damit nicht ausreichend abgebildet wird. ?

    Doch, ich meine auch, dass dadurch der Aufwand erhöht wird. Die Z92.2 ist aber auch nur dann zu kodieren, wenn die ND-Definition in diesem Sinne erfüllt ist, was bei Ihrem Fall ja gegeben ist.
    Die gewollte Thrombozytenfunktionsstörung durch ASS finde ich bestimmt nicht unter D69.1, hier werden pathologische "Situationen" beschrieben (siehe dort genannte Syndrome).
    Das Problem bezüglich der Z92.2 entsteht ja für Sie nur, weil kein CCL > 0 dahinter steht. Dies ist jedoch nicht ausschlaggebend für die Kodierung, abgesehen davon, dass (noch) keine deutsche CCL-Liste existiert. Man muss aber auch berücksichtigen, dass auch diese Fälle kalkulatorisch berücksichtigt werden (ohne an dieser Stelle auf die Qualität der Kalkulation G-DRG 1.0 einzugehen) und immer nur der "mittlere" Fall vergütet wird.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Hallo Herr Graf,

    mit einem 8 Wochen alten Frischling (der sich nach-wie-vor hartnäckig weigert, sich selber mit allem Nötigen zu versorgen) bedeutet Urlaub nicht unbedingt Erholung, sondern u.U. nur einen teuren Ortswechsel .....
    Nein, war schon nett und Danke der Nachfrage.

    Die 0103a Bakteriämie, Sepsis und Neutropenie regelt nicht die HD-Zuordnung. Hierfür gilt die D002b Hauptdiagnose:

    Die Hauptdiagnose wird definiert als:
    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”
    ....
    Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen

    Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Nehmen Sie also primär wegen der Sepsis auf, wird sie auch zur HD.

    Gruß


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    D. D. Selter