Beiträge von D. D. Selter

    Hallo Herr Winter,

    Alternative:

    Wenn sie Ihren Beitrag erst mal in einem Textverarbeitungsprogramm verfassen und danach in das Bearbeitungsfenster bei myDRG kopieren, haben Sie ja die Möglichkeit ein entsprechendes Prüfprogramm drüberlaufen zu lassen.
    Ich gehe davon aus, dass Sie auf Ihrem Rechner mit Internetzugang Entsprechendes installiert haben.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Zitat


    Original von Menzel:
    ...Die DKR helfen leider auch nicht weiter. ...

    Guten Morgen,

    vielleicht doch?

    0103a Bakteriämie, Sepsis und Neutropenie

    b) Sepsis (Septikämie)

    Sepsis im Zusammenhang mit Abort, ektoper Schwangerschaft, Molenschwangerschaft oder postoperativer Sepsis, im Zusammenhang mit Maßnahmen wie Infusion, Injektion, Transfusion oder Impfung sowie im Zusammenhang mit Prothesen, Implantaten oder Transplantaten sind mit dem passenden Kode aus einer der folgenden Kategorien zu verschlüsseln:
    ...
    O75.3 Sonstige Infektion unter der Geburt
    O85 Puerperalfieber
    ...
    Bei bekanntem Erreger ist ein Kode aus Kapitel I (z.B. aus A40.- Streptokokkensepsis, A41.- Sonstige Sepsis, P36.- Bakterielle Sepsis beim Neugeborenen) als zusätzlicher Kode anzugeben, um auf den Erreger und das Vorliegen einer Sepsis hinzuweisen. Bei unbekannten Erreger ist A41.9 Sepsis, nicht näher bezeichnet zu verwenden.


    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von ruechardt:
    Hallo Forum,

    wer kann mir Hinweise zu folgender Problematik geben

    Patienten mit einem Grundleiden Bronchial CA erhalten eine Biphosphonattherapie (Zometa) aufgrund von Knochenmetastasen.
    Diese Pat. werden pneumologisch geführt, da keine Chemotherapie durchgeführt wird.
    Es gibt hier verschiedene Aussagen darüber, deshalb stelle ich die Frage ins Forum, werden Pat. nur onkologische Fälle, wenn sie Zytostatika verabreicht bekommen?
    Ein aktuelles Fallproblem ist auch:
    Ein onkologischer Patient wird drei Tage nach Entlassung wegen Verschlechterung des AZ auf die Intensivstation aufgenommen (pneumologisch), nach Stabilisierung wird er nach einigen Tagen auf die onkologische Abteilung verlegt, hätte man diesen Patienten nicht gleich onkologisch aufnehmen können?

    Guten Tag Herr Rüchardt,

    Sie hatten, so habe ich es jedenfalls verstanden, gar nicht nach Kodierung und Finanzierung gefragt, sondern nach komplett Anderem.

    Man muss/kann hier 2 Seiten Ihres Problems sehen:

    1. Geschildertes im DRG-System

    Es spielt überhaupt keine Rolle, welche FA den Patienten aufnimmt, da dem Aufenthalt und der Behandlung des Patienten eine DRG (damit auch 1 Entgelt ohne FA-Bezug) zugeordnet wird (Voraussetzung ist selbstverständlich das die involvierten FA´s im DRG-System abbildbar sind). Da es eine Pauschale ist, sollte jedes KH daran interessiert sein, die Behandlung effizient durchzuführen. Starre FA`s und entsprechendes abgrenzendes Denken und Handeln ist hier deutlich kontraproduktiv.
    Unter diesem ökonomischen Druck entstehen z.B. interdisziplinär besetzte Aufnahmestationen und Behandlungspfade.
    Ein Fall wird primär über die HD einer onkologischen DRG zugeordnet, völlig indifferent gegenüber den behandelden Abteilungen.

    2. Geschildertes außerhalb des DRG-Systems

    Eindeutig ein internes Problem, welches auch nur intern gelöst werden kann. Aber auch hier kommt Obiges ins Spiel: z.B. interdisziplinär besetzte Aufnahmestationen und Behandlungspfade, so dass hier die Entscheidung nicht nach "wer zuerst kommt, malt zuerst" getroffen wird, sondern nach internen Vorgaben, welche im Vorfeld gemeinsam erarbeitet wurden (so die einfache Theorie, die Praxis ist der schwierige Teil).
    Eine Unterscheidung bzw. Zuordnung zur FA: Chemo = onkologischer Fall, keine Chemo = kein onkologischer Fall kann ja nur einer internen Vorgabe folgen, denn offiziell ist das keinesfalls.

    Gruß

    D. D. Selter

    Hallo,

    wenn diese Problem zur Aufnahme geführt hat:
    HD T85.5 mech. Komplikation durch GI-Prothesen, Implantate oder Transplantate oder, falls man die Verstopfung nicht als "mech. Komplikation" werten will, die T85.88.

    Wenn die erwähnte F01.1 zur Aufnahme geführt hat, ist die T85.- ND.

    Ein OPS-Kode für "PEG-bürsten" ist nicht existent und hat schlechte Karten im Vorschlagswesen zur Neuaufnahme beim DIMDI, siehe hier. ;)

    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Hallo,

    den Verdacht auf Erkrankung können Sie nicht kodieren. Die Frage ist, ob Sie berechtigt sind, den Kode für die "Verdachtsdiagnose" zu vergeben.
    Dies ist dann möglich, wenn die VD weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen wurde aber eine auf die VD abgezielte Behandlung durchgeführt wurde. Wenn Sie die prophylaktische Impfung als Behadlungsform ansetzen, können Sie die VD kodieren. Dann müßte man aber dies als HD zuordnen, siehe 1601a Neugeborene:

    Ein Kode der Kategorie Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort
    ist als Hauptdiagnose anzugeben, wenn das Neugeborene gesund ist...
    Ein krankhafter Zustand, der während des stationären Aufenthaltes auftritt, ist vor einem Kode aus Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort zu kodieren (siehe Beispiel 2).
    Für Frühgeborene und bereits bei Geburt erkrankte Neugeborene werden die Kodes für die krankhaften Zustände vor einem Kode aus Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort angegeben (siehe Beispiel 3 und 4).

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Hallo,

    die einzig sinnvolle Handhabe ist, bei mehrfacher gleicher Therapie = 1 Kode/Aufenthalt.
    Verschiedene Therapien = mehrere Kodes/Aufenthalt, wobei bei mehrfacher Erbringung einer oder aller Therapieformen dieses Mixes jeweils nur 1 Kode zugeordnet wird.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Hallo Hella,

    nicht die Zeit spielt eine Rolle, sondern z.B. die Behandlungsbedürftigkeit (siehe auch ND-Def. in DKR). Ist diese nicht vorhanden, wird es nicht kodiert.
    Das betrifft auch die Eigemanamnesekodes, die auch nur kodiert werden sollten, wenn durch die erwähnte Erkrankung in der Eigenanamnese ein Einfluss auf das "Patientenmanagement" genommen wird.

    Z90.1 beinhaltet Singular und Plural, es wird hier nicht differenziert.

    D003b Nebendiagnosen
    Anamnestische Diagnosen, die das Patientenmanagement gemäß obiger Definition nicht beeinflusst haben, wie z.B. eine ausgeheilte Pneumonie vor 6 Monaten oder ein abgeheiltes Ulkus, werden nicht kodiert (vgl. auch Beispiel 1 in DKR D001a Allgemeine Kodierrichtlinien (Seite 3)).

    0209a Malignom in der Eigenanamnese
    Die Kodes der Kategorie Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese sind nicht als Hauptdiagnose zuzuweisen. Sie sind nur dann zu verwenden, wenn die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist. Die Behandlung umfasst hier auch die Behandlung von Metastasen eines in der Vorgeschichte behandelten primären Malignoms.

    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Zitat


    Original von wolkenstein:
    Guten Abend nochmal,
    ich habe eine ziemlich blöd scheinende Frage zu dem Schulungsthema.

    Warum tun sich eigentlich die Admins nicht mit einigen anderen aus dem Forum zusammen und bieten selber Schulungen an ???
    Ich glaube, dass wäre qualitativ am hochwertigsten und eventuelle Interessenten können das hier sogar nachlesen oder in Austausch treten. Ich (und mein Chef wohl auch) würde z.B. lieber Geld dafür ausgeben, weil man dann weiss, was man bekommt. Bei irgendwelchen Firmen weiss man es eben nicht. Ökonomisch gesehen, wandeln Sie alle Ihre Kenntnisse nicht in bare Münze um ! Wieso nur nicht ? Schon gut, schon gut. Bitte nicht mit nichtkomerzieller Säuernis reagieren. War ja nur so eine Idee.

    myDRG - da weiss man, was man hat.
    Guten Abend.

    Zitat


    Original von K. L.:
    Hallo Forum!
    Ich bin auch immer noch auf der Suche nach qualitativ guten Kodierschulungen. Die Idee, Schulungen durch die Admins durchzuführen, gefällt mit sehr gut, ich hoffe auf Rückmeldung,...

    Hier die Rückmeldung: Siehe hier .

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Hallo Herr Graf,

    um eine weder sicher bestätigte noch ausgeschlossene Verdachtsdiagnose zu kodieren muß laut DKR "behandelt" werden:

    D008b Verdachtsdiagnosen
    Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.
    Verdachtsdiagnosen werden unterschiedlich kodiert, abhängig davon, ob der Patient nach Hause entlassen oder in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde.

    Entlassung nach Hause
    Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptom/e zu kodieren (siehe Beispiel 1 und DKR D002b Hauptdiagnose (Seite 4)).

    Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.

    Somit bleibt Ihnen bei strenger Befolgung der DKR nur die Kodierung im Sinne Ihres eigenen Vorschlags (es sei denn, es wurde behandelt...).
    Ich habe zwar eine Vorstellung davon, wodurch sich die erwähnten diag. Maßnahmen unterscheiden, denke jedoch, dass dies ein HNOler fachkundig beantworten sollte. Wobei ich der Meinung bin, dass die Frage in Ihrem Haus "Gehör finden" und beantwortet werden könnte, sie haben ja anscheinend eine HNO.
    Wie ich gerade erfahren habe, haben Sie diese nicht. Vielleicht möchte uns ein Forums-HNOler hier mal erleuchten.

    Zur allgemeinen Info: Es gibt einen Entwurf eines Kodierleitfadens für die HNO (Entwurfsversion von der Klinik und Poliklinik für HNO-Heilkunde und der DRG Research Group Universitätsklinikum Münster), siehe hier.

    Gruß
    --
    D. D. Selter