Beiträge von D. D. Selter

    Hallo,

    meine Meinung dazu habe ich ja geschildert. Hinweise im OPS sind hinfällig, sobald eine DKR etwas anderes vorgibt.

    P009a Allgemeinanästhesie
    Die Kodierung der Allgemeinanästhesie mit einem Kode aus 8-90 sollte sich auf Ausnahmesituationen beschränken. ...

    Die Narkose ist bei uns keinesfalls die Ausnahme, sondern die Regel.
    Und Ausnahmen bestätigen ja bekanntermaßen die Regel.

    Ob man es nun kodiert oder nicht macht wirklich keinen großen Unterschied.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Guten Morgen Frau Zierold,

    habe eine Babypause eingelegt, bin jetzt wieder da.

    D002b Hauptdiagnose
    Geplanter Folgeeingriff
    Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist.

    1205a Plastische Chirurgie
    Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus kosmetischen oder medizinischen Gründen erfolgen.
    Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand, der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein zusätzlicher „Z-Kode“ kann als Nebendiagnose angegeben werden, um den elektiven Charakter des Eingriffs anzuzeigen.
    Die folgenden Beispiele beschreiben Fälle der plastischen Chirurgie, bei denen der Grund für den Eingriff rein kosmetisch sein kann (dann ist ein „Z-Kode“ die Hauptdiagnose) und solche Fälle, die aus medizinischen Gründen durchgeführt werden. Hier ist der Kode für den krankhaften Zustand (z.B. Narbenschmerzen) oder den Risikofaktor (z.B. bösartige Neubildung in der Familienanamnese) als Hauptdiagnose anzugeben.

    Aus diesen beiden Regeln ist abzuleiten, dass Sie die HD aus dem Bereich der Z-Kodes nennen müssten, da:

    1. kein geplanter Folgeeingriff vorliegt
    2. kein medizinischer Grund vorliegt
    3. hier auf eigenen Wunsch und kosmetischen Gründen die genannte Rekonstruktion durchgeführt wurde

    Wäre z.B. im Arztbrief der Hinweis zu lesen, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Mammillenrekonstruktion geplant ist, wäre ja die D002b Hauptdiagnose anwendbar, aber...
    Die Speziellen DKR gehen bei Widerspruch zu den Allgemeinen vor.
    Auch wenn es ein geplanter Folgeeingriff ist, bleibt die kosmetische Indikation, womit nach der 1205a Plastische Chirurgie dann eben ein Z-Kode benutzt werden soll.

    Die DKR strikt befolgt bedeutet also in all diesen Fällen:
    HD --> Z..

    Gebe aber zu, dass man hier wieder Diskussionsstoff hat.

    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von rostm:
    ...Ich denke, bei all den Inkohärenzen im System bezüglich der Reihenfolge sollten unsere Administratoren, die ja über gute Beziehungen zum INEK zu verfügen scheinen, darauf dringen, das zumindest dieser grobe Unfug mit den Diagnosenreihenfolgen bei der nächsten Gelegenheit geändert wird...

    Hallo Herr Rost,

    das ist am 28.3.03 bereits geschehen, am Beispiel der I04 :


    Guten Tag Herr Graf,

    die Inkontinenz bei bestimmten Zuständen etc. wird bestimmt weiterhin ein oft diskutiertes Thema bleiben, siehe auch hier.

    Die Regeln hebeln sich leider auch gegenseitig aus ("eigenständiges Problem" und "nicht kodieren bei bestimmten Zuständen"), wobei die Speziellen DKR immer gewinnen. Die Praxis wird wohl sein, dass es meist kodiert wird und sich zu einem Klassiker bei den "angemahnten" NDs der Kassen entwickeln wird (ich verrate hier auch den ehrenwerten kassenseitigen Forumsmitgliedern kein Geheimnis...).

    Allerdings haben Sie die Aphasie nicht kodiert, warum?
    Alleine mit der R47.0 kommen Sie auch in die höchstmögliche A-Stufe der B70 (gleiche Sonderbehandlung der ND, wie auch die Inkontinenz und auch PEG-Anlage). Sie haben somit immer die A-Stufe erreicht, auch wenn Sie immer nur eins davon im Datensatz haben.
    Die Dysphagie ist auch noch zu kodieren.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Guten Morgen,

    ich gehe mal davon aus, dass Sie einen "zertifizierten" Grouper benutzen. Bei allen mir zur Verfügung stehenden Groupern landet man mit der R07.4 in der Thoraxschmerz-DRG F74Z. Welchen Kode haben Sie den in welchen Grouper eingegeben?

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Zitat

    Original von Menzel:
    Der Hinweis, das MR-Keime ab 2004 zusätzlich verschlüsselt werden können, ist wirklich erfreulich. Sollte diese Kodierung dann schweregradsteigernd sein (hoffentlich!)könnte der deutliche Mehraufwand für diese Patienten (Isolation, etc.)abgebildet werden.

    Hallo Herr Menzel,

    das ist leider nicht so einfach.
    Ich habe für die VBGK beim Vorschlagswesen zum G-DRG-System die MRE-Problematik beschrieben.

    Da der Aufnahmegrund des Patientenguts meist nicht der Befall mit einem multiresistenten Keim ist, sondern dies als Nebendiagnose laut DKR zu werten ist, werden diese Fälle den verschiedensten DRGs zugeordnet. Eine eigene „MRE-DRG“ existiert nicht (ist auch nicht für die Zukunft sinnvoll).
    Über das CCL-Bewertungssystem der Nebendiagnosen (z.B. B95.6! Staph. aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind; CCL = 3-4, eine eigen U... wird auch höchstens 4 bringen) ist auch keine adäquate Fallaufwertung zu erwarten, da hier keine Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Ressourcenverbräuchen bei dem Befall mit einem multiresistenten Keim und dem Befall mit einem „unproblematischem“ Keim ohne Isolationsmaßnahmen vollzogen wird. Der Schlüssel Z29.0 Isolierung als prophylaktische Maßnahme hat zudem einen CCL = 0. Außerdem ist bei der primären Zuordnung zu einer sogenannten „Z-DRG“ die Fallaufwertung über die Nebendiagnosen nicht möglich.

    Selbst wenn die Kosten der Behandlung der MRE-Patienten zu 100 % in die Kalkulation eingehen, würde es bedeuten, dass alle anteilig davon profitieren würden, auch wenn sie gar keine Patienten dieser Güte behandeln. Es würde eine chron. Unterdeckung der Kliniken resultieren die diese Patienten in hoher Anzahl behandeln, es würden immer nur die durchschnittlichen Vergütung bezahlt, bei überdurchschnittlichen Kosten.
    Ich kann mir eigentlich nur eine halbwegs gerechte Vergütung in Form eines Zusatzentgelts für die Isolationsbehandlung (mit all ihren Komponenten) vorstellen. Somit gäbe es auch keine Probleme mit der Primär-DRG.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Guten Tag Herr May,

    es wird in den DKR nicht unterschieden, was eine Therapie genau beinhalten muß, um sie eben zur Therapie im Sinne der DKR zu machen.
    Abgesehen davon erfüllen Sie z.B. auch im Falle der oralen Behandlung der Anämie ALLE Kriterien: Diagnostik (Labor, Primär und Kontrollen), Therapie (medikamentös) und Pflege (jemand muß es ja hinbringen und die Einnahme "kontrollieren"). Ich sehe keinen Grund, warum Sie es dann nicht kodieren sollten. Die Transfusion ist kein Kriterium pro/contra Kodierung. Ansonsten wüßte ich auch nicht, warum ich irgendwelche anderen Krankheiten/Symptome verschlüsseln sollte, wenn "nur" mit Tabletten therapiert wird: Diabetes, Herzisuff., Infektionen,...
    Ich kann nur die Kodierung empfehlen. Der MDK kann Ihnen da auch kein Upcoding vorwerfen.

    Was die Endoprothetik betrifft:
    Verschiedene Gesellschaften haben beim Vorschlagswesen zur G-DRG-Systematik diese Problem (teure Implantate) vorgebracht. Wir werden sehen, inwiefern es zu einer wie-auch-immer-gearteten Anpassung kommt. Außerdem sind die RGs und der Basisfallpreis auf Basis der Erstkalkulation, also kann man abschließend noch gar nicht sagen, ob und wie hoch Verluste entstehen.

    Prüfungen durch die Kassen:
    Dort wird ja auch erst mal Erfahrung gesammelt. Ich gehe nicht davon aus, dass die DRGs uns weniger KK-Anfragen bescheren wird.

    Gruß


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    D. D. Selter

    Hallo,

    probieren Sie doch mal die 8-173 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge, dass ist wohl eher der korrekte Kode.

    (Mittlerweile ja auch schon vorgeschlagen, hatte den Beitrag schon vor längerer Zeit geschrieben, aber nicht abgeschickt)

    In den C-Formen der beiden DRGs verdienen Sie mit der E02 mehr als mit der E62. Ab B kippt das (siehe Liegezeiten). In die B und A-Formen kommen Sie ja nur mit NDs, die Sie nicht genannt haben. Aber es spielt für die Kodierung keine Rolle, ob dadurch ein niedrigeres RG bei einer gefundenen DRG resultiert. Sie landen nämlich auch mit der o.g. Proz. in der E02....
    Das ist nun aber dann halt so und eben kalkulatorisch bedingt. Beispiele für "weniger tun, mehr kassieren" haben wir ja hier im Forum schon öfters "angemahnt". Dieses und nächstes Jahr haben wir ja noch die Budgetneutralität und die Kalkulation für 2004 steht ja auch noch aus.

    Gruß
    --
    D. D. Selter