Guten Morgen,
wird ein Patient wegen einer Erkrankung oder Verletzung aufgenommen, zusätzlich aber eine Chemo-/Strahlentherapie aus aufnahmeunabhängigem Grund durchgeführt, sehe ich keinen Grund, warum dies auch nicht als ND über Z51.- dargestellt werden sollte, plus Prozeduren.
Die DKR regelt hier nur die Zuordnung der HD bei Tagesfall/Mehrtagesfall, was nicht bedeutet, dass diese Diagnosen nur als ND genannt werden dürfen, wenn speziell hierfür die Aufnahme zu einem Mehrtagesfall durchgeführt wurde. In der DKR liest man z.B.: Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Chemotherapie aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab. Es geht hier nur um die Spezifizierung der HD bei Aufnahme zur Therapie, damit die beiden unterschiedlichen DRGs in jeweilig gewünschter Form getroffen werden.
Es ist richtig, dass die Z51.1 als ND genannt keinen Einfluss auf die DRG hat, wobei als HD genannt, die Zuordnung zur Tagesfall-DRG vollzogen wird. Dies ist bei der Z51.0 jedoch anders, denn hier ist, als ND genannt, ein CCL von 2 vergeben (in med. und chir. DRGs). Das macht dann schon einen Unterschied!
Also: Als ND kodieren, auch wenn die Aufnahme nicht speziell zur Therapie durchgeführt wurde. Die DKR widersprechen dem nicht. Sollte dies jedoch gewollt sein, müssten die DKR speziell darauf hinweisen. Im Sinne von: "Z51.- ist nur als ND zu nennen, wenn die Aufnahme speziell zu der Therapie im Rahmen eines Mehrtagesfalls durchgeführt wurde. In Fällen der zusätzlich durchgeführten Therapie, ohne Zusammenhang zur HD, ist Z51.- nicht als ND zu nennen."
Dieser Hinweis fehlt und ist auch logischerweise nicht im ICD zu lesen.
Gruß
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D. D. Selter