Beiträge von D. D. Selter

    Guten Morgen Herr Sommerhäuser u. DRG´ler,
    in dem "Mini-Chat" am Do. hatten Sie erwähnt, dass bei Ihnen im Haus ein Treffen stattfinden könne. Vielleicht sollten wir es mal einfach angehen?!
    Sie könnten doch ein paar Termine zur Auswahl geben und jeder Interessierte mailt seine "Zusage" zu den jeweiligen Terminen und vielleicht noch einen oder zwei Themenvorschläge. Auf diesem Weg sieht man wie groß der Ansturm sein wird und dann kann man sich, bei ausreichender Teilnehmerzahl, konkrete Gedanken über die Organisation, Gestaltung und Themenauswahl machen.
    Ein möglicher Weg?
    Viele Grüße
    D. D. Selter

    Zitat


    Original von guredd:
    Also hier kann man sich bei genauem Studium der Kodierrichtlinien nur Frau / Herrn ??!:) Selter anschließen.

    Kurz zur Klärung: Fr. Selter ist meine Frau, Herr Selter bin ich. ;)

    Zitat


    Original von guredd:
    Im übrigen spielt`s für die Eingruppierung sowieso nur eine marginale Rolle, da der Patient so oder so in einer "Sammel-DRG" (sonst. Erkrankung Verdauungssystem...) landet. Also nur nur nicht in Kleinigkeiten verlieren. Übrigens ist eine sog. Behandlung nicht nur mit einer Laparoskopie, sondern auch mit allen anderen gezielten diagn. und ther. Maßnahmen gegeben!

    Zum Thema -marginal-:
    Verschlüsselt man als HD (keine Prozedurverschlüsselung u. ND`s): R10.4 (Bauchschmerz)landet man in der DRG G66B -Abdom. o. mesent. Adenitis- mit einem RG von 0,42 (BR: 3.500 DM = 1.470 DM Erlös)

    Verschlüsselt man als HD (keine Prozedurverschlüsselung u. ND`s):
    K37 (Appendizitis)landet man in der DRG G70B -Sonstige Diag. d. Verdauungssystems- mit einem RG von 0,44 (BR: 3.500 DM = 1.540 DM Erlös)

    Also gibt es pro Fall 70 DM (bei angenommener Baserate 3.500 DM) mehr.
    Selbst bei 50 Fällen in einem Jahr wäre die Differenz höchstens 3.500 DM.

    Deswegen mache ich mir bezüglich der Erlöse in diesen Fällen herzlich wenig Gedanken (natürlich tragen solche Faktoren u.U. in der Summe zu unnötigen Erlößverlusten bei). Im Moment beschäftigt mich die Tatsache der Fehlbelegungsdiagnosen mehr. Symptome sollten einfach nicht auftauchen, bzw. nur sehr selten. Man kann sich Diskussionen mit den Kassen auch selber backen (Die Geister die ich rief...).

    Übrigens ist die Verschlüsselung der Prozedur bei der Appendizitis-DRG G07 am wichtigsten. Es spielt hier keine Rolle, ob als HD R10.4 o. K37 genannt wird, die DRG ist über die Prozedur (z.B. 5-470.0) gesteuert.

    Herzliche Grüße
    Dirk Dorian Selter

    Hallo Herr Schaffert,
    wie ich schon oben schrieb, existiert jedoch dummerweise der Zusatz in den Kodierrichtlinien, der besagt, dass bei Vorliegen von verschlüsselbaren Symptomen, die Verwendung von Z... Kodes nicht "erlaubt" ist. Da ist Ihre persönliche Meinung zwar nachvollziehbar, leider jedoch nicht regelkonform.
    Gruß
    D. D. Selter

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    Original von Admin:
    Hallo Herr Selter,
    Ich bin der Meinung, es müsste in Ihrem Beispiel die DRG F63B statt F20Z zum Vergleich herangezogen werden. Was meinen Sie dazu? Möglicherweise sind meine Unterlagen aber auch veraltet. ?(

    Herzliche Grüße
    B. Sommerhäuser


    Hallo Herr Sommerhäuser,
    mich interessiert es dann doch noch, ob Sie das Beispiel nun als "richtig" anerkennen.
    Gruß
    D. D. Selter

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    Hallo Hr. Selter,

    mit Ihnen gehe ich so häufig konform (bei den Beiträgen und Antworten), dass ich echt Lust hätte Sie mal bei der Arbeit oder sonstwo kennenzulernen. Leider ist Ihre I-Mehl-Adresse nicht sichtbar, sonst hätte ich Sie direkt angemehlt.

    Gruss Kuypers


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    Guten Morgen Herr Kuypers,
    ich gebe Ihnen gerne meine Adresse (und damit auch den anderen die sie interessiert oder auch nicht):

    dselter@kliniken-mtk.com

    Frohes Schaffen!

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    Original von cjacobs:
    Hallo NG,

    Ein weiterer wichtiger Punkt, den man allen ans Herz legen sollte, die Prozeduren verschlüsseln müssen ist die Trennschärfe der Codes. Fehlt diese völlig (1-100, 9-999 und alle diese Müllcodes), bestheht nie DRG-Relevanz, ist m.E. eine Kodierung unsinnig und widerspricht auch nicht *dem Sinn* des Sozialrechts/Datenübermittlungspflicht. Gerade diese leicht zu merkenden und universell verwendbaren Codes werden von halbgeschulten Dokters aber gerne verwendet ("bei mir hat doch jeder Patient 10 Codes bei Entlassung"). Folge: Datenmüll.

    Das sind die von mir angesprochenen "hoffentlich richtigen" Kodes die gestrichen werden. Allerdings waren diese Kodes eh nur Krücken und es gab ja auch den Hinweis von DIMDI, dass diese nur Platzhalterfunktion inne haben. Ich habe diese Kodes von Anfang an aus den Unterlagern gestrichen, damit erst überhaupt keiner auf die Idee kommt, diese zu benutzen (und dies schon bevor DIMDI diese Hinweise gab). Ich kenne Häuser, die haben jedem Patienten TÄGLICH den Kode 1-100 verpasst. Da staunt nicht nur der Laie!!!!!!!
    Aber auch die meisten .x/.y Kodes (ich-hab-zwar-was-gemacht-weis-aber-nicht-was-oder-sags-zumindest-nich t-Kodes) sind überflüssig und animieren zur unspezifischen Verschlüsselung.


    Derzeit den Schwerpunkt auf (nach AR-DRG) entgeltrelevante Prozeduren zu legen (und diese Gruppe wird bei G-DRG wohl sehr ähnlich sein) scheint mir nicht ganz blöd, auch wenn`s strenggenommen dem §301 nicht gefällt.:

    Dazu habe ich unter 2. meine Meinung erklärt. Sehen Sie nicht die Gefahr der mangelden Datengrundlage für unser eigenes System, wenn alle Krankenhäuser nur australisch verschlüsseln? Wir werden ja schon in Abwesenheit eigener Daten und Zeit die AR-DRGs in toto (Ausnahme Psych.) übernehmen, soll es also auch in Zukunft dabei bleiben?

    Gruß
    D. D. Selter

    Guten Morgen,
    dieser Wunsch wurde auch schon auf der DRG-Seite von PD DR. Roeder gepostet, hier meine damalige Antwort:

    Hallo,
    es existiert z.B. in Hessen die Projektgruppe Med. Cont. der GMDS. Für Informationen: http://www.gmds.de/, dort unter Arbeitsgruppen bei Med. Controlling schauen.

    Wir treffen uns regelmäßig und der Teinnehmerkreis bei den einzelnen Sitzungen liegt mittlerweile bei bis zu 30 Med. Controllern.
    Meines Wissens nach gibt es keine solch strukturierte Einrichtung in Ihrem Bundesland. Es ist für die Zukunft wünschenswert, dass eine bundesweite Plattform gebildet wird.
    Intern wird darüber bereits diskutiert.
    Mit freundlichen Grüßen
    D. D. Selter
    Leiter Med. Cont. Kliniken d. MTK/Hessen

    Unsere Gruppe wird auch von Leuten außerhalb Hessens besucht, wir treffen uns ca. alle 6 Wochen in einem KH eines Teilnehmers.
    2 Vertreter von uns werden auf einem nächsten Treffen der NRW-Medco-Gruppe dabei sein. Wir möchten versuchen, eine (möglichst auf Bundesebene) Zusammenführung (Treffen, Erfahrungsaustausch...) zu erreichen. Ich hoffe, das gelingt in naher Zukunft. Ich werde bei Ergebnissen an dieser Stelle darüber berichten.
    Gruß
    D. D. Selter


    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 23.07.2001 editiert. ]

    23.7.01
    Wie ich gerade erfahren habe, wird das erwähnte Treffen der NRW-Gruppe (in Siegen) verschoben. Ergebnisse folgen dementsprechend später.

    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 23.07.2001 editiert. ]

    Guten Morgen die Herren,
    man darf 2 Aspekte bei der Diskussion nicht völlig vergessen:
    1. Der §301 unterscheidet nicht nach "abrechnungsrelevanten" und "nicht-abrechnungsrelevanten" Daten. Sie sind verpflichtet die durchgeführten Prozeduren zu erheben/verschlüsseln und an die Kassen weiterzuleiten.
    2. Wird in allen Krankenhäusern bei der Kodierung (egal ob OPS o. ICD) nach dem Prinzip der –wohl gemerkt australischen- Abrechnungsrelevanz verfahren, werden wir nie das G-DRG System entwickeln, sondern immer nur austalische DRGs bestätigen. Wann und wie wollen wir dann mal anhand einer Datenlage (und das sind nun mal die OPS-/ICD Ziffern) über mögliche Änderungen, Aufsplittung und ggf. neue DRGs diskutieren (im Rahmen von Casemix-Konferenzen australischen Vorbilds)?

    Im August wird voraussichtlich mit dem neuen Prozedurenkatalog von DIMDI zu rechnen sein. Mir sind Gerüchte zu Ohren gekommen, dass dieser dann über 40.000 Kodes beinhaltet. Da ich dies nicht für realistisch hielt, habe ich mich bei DIMDI erkundigt. Man konnte sich nicht auf eine Zahl festlegen, es wird neue Kodes geben, es werden aber auch einige gestrichen (hoffentlich die Richtigen!). Aber über die Zahl 40.000 haben die auch bei DIMDI gelacht.

    Als Beispiel für eine mögliche Arbeitserleichterung im Umgang mit dem OPS:
    Ich habe in Zusammenarbeit mit Ärzten aus den verschiedenen Fachrichtungen den Katalog nach den für sie relevanten (d.h. sie werden dort erbracht, egal, ob DRG-relevant oder nicht) Kodes durchforstet. Im Vorfeld hatte ich schon die offensichtlich fachabteilungsfremden Prozeduren eliminiert. Die außerhalb des OPs durchgeführten Prozeduren ließen sich somit auf ca. 8 DIN A4 Seiten pro Fachabteilung reduzieren. Somit waren die Befürchtungen vor diesem riesigen OPS-Satz erst mal genommen und unsere Prozedurenverschlüsselung läuft. Außerdem wurden für bestimmte Prozedurenkombinationen auf Intensiv Standarts hinterlegt, die dann ggf. ergänzt werden.
    Ich freue mich schon darauf, all diese Listen bei Vorlage des neuen Katalogs erneut bearbeiten zu können....:dance2: .......

    Gruß
    D. D. Selter

    Hallo Emmi(?),

    in dem beschriebenen Fall würden Sie die Hauptdiagnose Appendizitis angeben, da Sie eine Behandlung diesbezüglich durchgeführt haben. Die Kodierrichtlinie besagt, dass auch bei ausgeschlossener Diagnose diese zur HD wird, wenn eine Behandlung dieser vollzogen wurde. Was genau unter Behandlung verstanden wird, ist (noch) nicht festgelegt, darauf warten wir noch. Bedeutet aber für den Moment, dass Sie eine eigene Interpretation des Begriffs "Behandlung" anlegen können/müssen, da dürfte es aber keine großen Probleme geben...;)

    Es gab den Tip, in solch einem Fall Schlüssel aus dem Bereich SYMPTOME zu wählen. Das widerspricht aber erstens oben genannter Regel und zweitens liefern Sie damit den Kassen Fehlbelegungsdiagnosen frei Haus. Davon würde ich deutlich Abstand nehmen. Es wird sich jedoch nicht immer vermeiden lassen. Beispiel:
    Bei Ihrem Pat. wird die Appendizitis ausgeschlossen, eine Behandlung fand NICHT statt (welche auch immer). Dann müßten Sie (siehe Kodierrichtlinien) z.B. den Kode für Unterbauchschmerzen nehmen.

    Es gab auch noch den Hinweis "Beobachtung bei V.a. ..." zu verschlüsseln. In Ihrem Beispiel wäre das aber auch gegen die Kodierrichtlinien, egal ob eine Behandlung durchgeführt wurde oder nicht. Dieser Kode wäre nur zu benutzen, wenn Sie weder eine Erkrankung, noch ein Symptom feststellen konnten. Beispiel:
    Ein älterer Pat. wird stat. eingeliefert, nachdem er von Angehörigen morgens neben seinem Bett sitzend aufgefunden wurde. Er kann sich nicht erinnern wann, wie und warum das passiert ist, Beschwerden oder sonstiges hat er nicht. Im Krankenhaus kann auch nichts festgestellt werden, sprich keine ursächliche Erkrankung oder Symptome. Dann würden Sie einen Schlüssel aus "Beobachtung bei V.a. ..." benutzen. Ausschlußdiagnosen gibt es nicht mehr. Bei konsequenter Berücksichtigung der Kodierrichtlinien dürften dann Diagnosen dieser Art in den Krankenhäusern eher die Ausnahme sein, da ja meistens zumindest Symptome vorliegen.

    Zu dem Hinweis, generell die Gastroenteritis zu verschlüsseln, möchte ich (ohne diesen Weg unterstützen zu wollen) auf folgendes aufmerksam machen. Benutzen Sie dann nicht den Kode K52.- (nicht infektiöse Gastroenteritis...), da würden Sie nämlich den Teufel mit den Belzebub austreiben. Es handelt sich hierbei auch um eine Fehlbelegungsdiagnose, die A09 (infektiöse Gastroenteritis...) ist jedoch keine. Denken Sie aber daran, dass der Patient auch das liefern muß, was Sie da verschlüsseln (Patienteakte-/doku.), ansonsten ist es schwer bei Prüfungen zu argumentieren.

    Gruß
    D. D. Selter

    [quote]
    Original von Admin:
    Hallo Herr Selter,
    Ich bin der Meinung, es müsste in Ihrem Beispiel die DRG F63B statt F20Z zum Vergleich herangezogen werden. Was meinen Sie dazu? Möglicherweise sind meine Unterlagen aber auch veraltet. ?(

    Herzliche Grüße
    B. Sommerhäuser


    Guten Morgen Herr Sommerhäuser,

    in meinem Beispiel wurde eine Thrombektomie durchgeführt.
    F63B kommt nur zur Abrechnung, wenn der Fall konservativ behandelt wird (das erkennt man auch an der Zuordnung zur med. Partition: F63B). Ein Beispiel dafür, dass Operationen nicht immer besser vergolten werden, als konservative Behandlungen. Das liegt an der durchschnittlichen Verweildauer: 1,72 Tage bei der F20Z, 5,58 Tage bei der F63B. Spezialisten kommen vielleicht auf die Idee, den OP-Kode einfach zu "vergessen" = kurze Liegezeit, max. Ausbeute. ;)
    Das sind dann die Fälle, für die es dann bei Kontrolle mächtig eins auf die Mütze gibt. Davon kann man nur abraten!
    Nochmal zur Vollständigkeit:
    C20 (bösartige Neubildung Rektum), I80.1 (Phleb. u. Thrombophleb. V, fem., 5-380.9b (Thrombektomie V.fem.), 5-455.6x (linksseitige Hemikolektomie). Wenn Sie diese Kodes eingeben, erhalten Sie die genannten DRGs.

    Viele Grüße
    D. D. Selter

    Ihre Anworten zusammengefaßt sagen -wenn ich sie richtig verstanden habe- nein, ein resourcenbedingter Wechsel ist nicht erlaubt und ja, sinnvoll wäre er schon, vor allem in den beschriebenen Fällen.
    Vielen Dank
    MfG
    Thomas Menzel,Univ.-Klinikum Würzburg
    [/quote]

    Hallo Hr. Menzel,
    Sie haben es richtig verstanden: Is nisch!
    Gruß
    D. D. Selter